Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderats vom 12.03.2018

icon.crdate20.03.2018

Lesen Sie hier mehr darüber

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 der Stadt Neuenstadt am Kocher - Satzungsbeschluss

Der Entwurf von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 5. Februar 2018 von der Verwaltung eingebracht und ausführlich erläutert.

Der Entwurf hat ein Gesamtvolumen von 34.937.310 Euro, das sich mit 31.292.710 Euro auf den Verwaltungshaushalt und mit 3.644.600 Euro auf den Vermögenshaushalt aufteilt.

Der Entwurf von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 wurde daraufhin ausführlich mit den Fraktionen diskutiert.

Das Jahr 2018 ist ein Jahr der Weichenstellungen und Konzeptionen. Neben der Klimaschutzkonzeption, der Konzeption zur Digitalisierung der Schulen und der Konzeption über die Außengebietsabkopplung wird auch eine Nutzungskonzeption für die frühere Autobahnmeisterei erstellt.

Im Vermögenshaushalt werden weitere Mittel für die geplante Sanierung des Türnitzbaus und des Fortsamtes bereitgestellt. Für die Abteilung Cleversulzbach der Freiwilligen Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr ist der Erwerb eines neuen Mannschaftstransportwagens (MTW) geplant. Für die Gestaltung des Vorplatzes der Kelterhalle werden weitere 45.000 Euro veranschlagt. Damit stehen dann 125.000 Euro zur Verfügung. Über 100.000 Euro werden in den Chemieraum im Eduard-Mörike-Gymnasium investiert. Die letzte Rate für die Sanierung der Stadthalle beträgt 400.000 Euro. Über 1.300.000 Euro wird für die Sanierung und Ausbau des Mühlwegs und der Manggasse und des Mühlrains bereitgestellt. Die Sanierung umfasst auch die Erneuerung der Abwasserkanäle und der Wasser- und Gasleitungen. Ein Schwerpunkt wird neben der Friedhofsmauer in Kochertürn auch die Arbeiten im Friedhof in Bürg und Cleversulzbach sein. Ebenso sind Planungsmittel für das Kunstrasenspielfeld eingestellt. Für die Generalsanierung des Spielplatzes in der Nähe des Helmbundkirchles werden wie in den vergangenen Jahren weitere 60.000 Euro eingestellt. Im letzten Jahr lag der Investitionsschwerpunkt bei den Spielplätzen in Bürg, zuvor in Stein am Kocher und in Cleversulzbach. Auch in den Fuhrpark des Bauhofes soll mit 150.000 Euro nochmals kräftig investiert werden. Für den Erwerb von Grundstücken sind 400.000 Euro eingestellt. Aus dem Verkauf von Grundstücken werden 1.000.000 Euro erwartet.

Bürgermeister Norbert Heuser und die drei Fraktionsvorsitzenden Klaus Gussmann (CDU), Hilde Gäckle (SPD) und Udo Wengenroth (BG) hielten im Anschluss ihre Haushaltsreden. Sie alle dankten in ihren Reden dem Kämmerer Franz Ott und allen Beteiligten für die Erstellung des Haushaltsplans 2018.

Bürgermeister Heuser gab in seiner Haushaltsrede einen Einblick auf den neu unterzeichneten Koalitionsvertrag, der auch Auswirkungen auf die Kommunen haben wird. Er ging dabei insbesondere auf das Thema „Lebenswerte Städte, attraktive Regionen und bezahlbares Wohnen“, Ausbau der Kinderbetreuung und digitale Infrastruktur ein. Ebenso nannte er die Themen moderne Mobilität, erneuerbare Energien und flächendeckende Ärzteversorgung. „Dies sind auch Themen, die uns stark beschäftigen“, erklärte er. Den Haushalt der Stadt Neuenstadt bezeichnete er als „grundsolide“ und freute sich, dass der Kämmereihaushalt seit Sommer 2017 schuldenfrei ist und dass über 14 Mio. € in der Allgemeinen Rücklage sind. Er erklärte, dass dies der letzte kamerale Haushalt sein wird. Ab 2019 gilt auch in Neuenstadt das „Neue Kommunale Haushaltsrecht“, also die doppelte Buchführung.
Sein Ziel sei, dass man „in Neuenstadt und den Ortsteilen gerne wohnt“. Neuenstadt ist eine attraktive Kommune mit einer guten Ausgangslage. Diese Lebensqualität“ soll beibehalten werden. Die Stärkung Neuenstadt als Unterzentrum zwischen Öhringen und Neckarsulm ist und bleibt für den Verwaltungsraum von entscheidender Bedeutung. Er erklärt, dass bereits sehr vieles gemeinsam erreicht wurde und betont, dass ihm die Arbeit mit den Gemeinderäten, den Ortschaftsräten, den Ortsvorstehern, aber auch die vielen Begegnungen mit den Vereinsvertretern und den vielen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger Freude macht. Es ist Ihm eine Herzensangelegenheit, dass bürgerschaftliche Engagement und die vorbildliche Arbeit der Vereine weiter zu fördern. Es ist schön, hochmotivierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf die man sich verlassen kann, zu haben. Bereits 2002 und 2010 hat er sich die Frage gestellt, welche Stadt in vergleichbarer Größe so viel zu bieten hat und noch so viel Potential für die Zukunft besitzt und kam auch jetzt wieder zum Ergebnis, dass er keine außer Neuenstadt kennt.

Für ihn ist es daher keine Frage, dass er weiter gemeinsam mit den Mitgliedern des Gemeinderates, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Bürgerinnen und Bürgern die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich bewältigen will. Und diese Herausforderungen sind mannigfaltig wie die nicht abschließende Aufzählung zeigt:

-       Sicherung der ärztlichen Versorgung

-       Ausbau und Sicherung der Bildungs- und Betreuungsangebote

-       Ausbau des Schulstandortes

-       Breitbandausbau

-       mehr und vor allem bezahlbaren Wohnraum

-       Weiterentwicklung der Ortskerne in allen Stadtteilen

-       Sicherung des attraktiven Wirtschaftsstandortes

-       Klimaschutz als Daueraufgabe

-       Umsetzung des Lärmaktionsplanes

-       Fertigstellung der flankierenden Maßnahmen zur Umgehungsstraße durch das Land

-       Attraktive und zukunftssichere öffentliche Einrichtungen

-       Zukunftswerkstätten in Neuenstadt und allen Stadtteilen

Er dankte dem Gemeinderat und den Mitarbeitern der Stadt für die gute Zusammenarbeit.
Zum Schluss erklärte er, dass er bei der Bürgermeisterwahl im Herbst erneut kandidieren wird. „Wir haben schon gemeinsam viel geschafft und noch viel vor.“

Klaus Gussmann (CDU) war in seiner Rede wichtig, dass alle notwendigen anstehenden Maßnahmen und Projekte der Stadt durchgeführt werden. Anstehende Projekte sollen künftig auch weiter mithilfe von Fremdvergabe bewältigt werden. Er ging auf die unsichere weltpolitische Lage ein, die sich auch auf die Kommunen in Deutschland auswirkt. Er erklärte, es sei „ein positives Zeichen“ für die Stadt, dass keine neuen Schulden aufgenommen werden. Viele Projekte seien angestoßen worden. Auf die Umstellung zum „Neuen Kommunalen Haushaltsrecht“ sei er gespannt. Wichtig war ihm, das „städtische Unternehmen“ Stadtwerke zu erwähnen. Die Stadtwerke gehören der Stadt, sind für die Bürger da und gewährleisten eine sichere Garantie für die Versorgung. Dem Haushaltsplan stimmte er im Namen der CDU-Fraktion zu. Er freute sich über die Wiederkandidatur von Bürgermeister Heuser. Allen städtischen Mitarbeitern dankte er für die guten Leistungen.

Hilde Gäckle (SPD) freute sich, dass es bei der Haushaltsplanung keine Einschnitte geben muss und dass in Neuenstadt der Etat wie geplant verabschiedet werden kann. „Neben den Pflichtaufgaben wird auch in zukunftsweisende Aufgaben investiert“, erklärte sie. Für Frau Gäckle ist das im Gemeinderat beschlossene Klimaschutzkonzept eines der wichtigsten Ziele und hat sehr hohe Priorität. Es sei wichtig, einen Fachmann hier zu beschäftigen. Dabei erklärte sie, dass die Stadt hierbei eine Vorbildfunktion einnehmen sollte, zum Beispiel durch E-Dienstautos oder E-Dienstfahrräder. Auch E-Ladestationen seien wichtig. Sie dankte allen Mitarbeitern und Ehrenamtlichen, die bei der Aufgabe der Flüchtlingsunterbringung helfen. Das Thema „bezahlbares Wohnen“ sei eine wichtige Aufgabe der Stadt, die weiter angegangen werden soll. Auch die Wiederbesetzung der Stabsstelle sei wichtig. Die SPD-Fraktion trägt dabei diese Personalkosten gerne mit. Frau Gäckle freute sich über die Bereitschaft von Bürgermeister Heuser für die nächste Amtszeit erneut zu kandidieren und dankte allen städtischen Mitarbeitern.

Herr Wengenroth (BG) stimmte den Vorreden der Fraktionsvorsitzenden Klaus Gussmann und Hilde Gäckle bezüglich dem Haushalt, den anstehenden Projekten und der Neueinstellung von Personal zu. Dem Haushaltsplan hat die BG-Fraktion nach ihren Beratungen gerne zugestimmt. Herr Wengenroth bat darum, die Willkommenskultur für die Flüchtlinge weiterzuleben und dankte allen ehrenamtlich Tätigen. Neben all den positiven Aspekten des Haushaltsplans und den Projekten machte er auch kritische Anregungen zum sozialen Wohnungsbau und zum ÖPNV. Neuenstadt solle sich dieser beiden Themen noch mehr annehmen, indem der soziale Wohnungsbau gefördert und der ÖPNV günstiger wird.
Er freut sich auf die Wiederkandidatur von Bürgermeister Heuser. Den Mitarbeitern der Stadt sprach er ebenfalls seinen Dank aus.

Die Haushaltssatzung wurde einstimmig vom Gemeinderat beschlossen und wird nun der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und Bestätigung der Gesetzmäßigkeit vorgelegt. Danach erfolgt die öffentliche Bekanntmachung.

 

Verabschiedung desWirtschaftsplans 2018 des Eigenbetriebes Stadtwerke

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 5. Februar 2018 von der Verwaltung eingebracht und in den wesentlichen Teilen ausführlich erläutert.

Der Entwurf hat ein Gesamtvolumen im Erfolgsplan von 4.990.300 Euro und im Vermögensplan mit 2.565.900 Euro.

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 wurde daraufhin mit den Fraktionen diskutiert.  Weitere Beratungen wurden als nicht notwendig erachtet. Wichtige Investitionen sind die Erneuerung der Gas- und Wasserleitung in Bereich Mühlrain, Mühlweg und Manggasse und weitere Investitionen in Kochertürn und Stein. Ebenso ist die Finanzierung einer Erhöhung der Bezugsrechte von der Bodenseewasserversorgung eingestellt.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Neuenstadt für das Geschäftsjahr 2018 wurde einstimmig beschlossen. Er wird ebenfalls der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung und Bestätigung der Gesetzmäßigkeit vorgelegt. Danach erfolgt die öffentliche Bekanntmachung.

 

Informationen der Telekom Deutschland GmbH zum Breitband-Ausbau in Bürg und Neuenstadt a. K.

In der Sitzung hat Herr Volker Ackermann vom Infrastrukturvertrieb Südwest der Telekom Deutschland GmbH über die geplanten Ausbaumaßnahmen der Telekom informiert.

2018 werden im Auftrag der Telekom an zahlreichen Kabelverzweigern (KVz) Glasfaserverbindungen gelegt. Dort wird dann über ein sogenanntes Multifunktionsgehäuse (MFG) das bestehende Telekommunikationsnetz mittels Vektoringtechnik aufgerüstet. Dieser Vectoring-Ausbau ist schneller und günstiger als ein reiner Glasfaser-Ausbau. Er ist auf mittlere Sicht gesehen jedoch kein Ersatz für das Ziel jeden Haushalt mit einem Glasfaseranschluss zu versorgen. Die Multifunktionsgehäuse sind dabei als „Mini-Vermittlungsstellen“ zu verstehen in denen optische in elektrische Signale umgewandelt werden. Ab dem Multifunktionsgehäuse werden dann die Signale über die bestehenden Kupferkabel in die jeweiligen Haushalte weitergeleitet. Bei der bis jetzt erprobten Vectoringtechnik sind Übertragungsraten bis zum 100 Mbit/s im Download und bis 40 Mbit/s im Upload möglich. Weiterhin ist geplant, dass unser Netz zeitnah auch mit der sogenannten „Supervectoring-Technologie“ ausgestattet wird. Damit können Übertragungsraten bis zum 250 Mbit/s  realisert werden.

Nachdem in diesem Jahr Bürg und Neuenstadt ausgebaut wird, wird es dort zu einer sehr deutlichen Verbesserung der Geschwindigkeit kommen. Derzeit ist die Versorgungslage in Cleversulzbach, Kochertürn und Stein a. K. besser als in Neuenstadt und Bürg. Es ist  geplant, dass auch in den anderen Stadtteilen diese Technologie eingesetzt wird. Als nächstes wird dabei der Stadtteil Kochertürn Anfang 2019 folgen.

Die Telekom wird nach dem Ausbau auf die Kunden zugehen und Ihnen verschiedene Angebote der schnelleren Übertragungsraten anbieten. Bürgermeister Heuser bat bereits im Voraus um Verständnis für die nun stattfindenden Bauarbeiten und freute sich, dass damit die Internetgeschwindigkeit deutlich erhöht wird.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

 

Bebauungsplanverfahren “Dahbachwiesen – 3. Änderung” in Neuenstadt a. K.

Der Stadtverwaltung lagen erstmals Ansichten des geplanten Bauvorhabens der Firma Förch vor, welche nun dem Gremium und der Öffentlichkeit gezeigt wurden. Die Firma Förch plant eine Betriebserweiterung auf dem Standort des iNNOCenters, indem ein siebengeschossiges, maximal 27 m hohes Bürogebäude gebaut werden soll. Insgesamt sollen bis zu 400 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Hierfür wird das Bebauungsplanverfahren “Dahbachwiesen – 3. Änderung” durchgeführt.

Am Freitag, den 23. März 2018, wird es um 17.00 Uhr eine Bürgerinformationsveranstaltung im iNNOCenter der Firma Förch geben. In diesen Neuenstadter Nachrichten erscheint eine gesonderte Einladung dazu.

a) Einstellung des Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat hat am 09.10.2017 den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren  „Dahbachwiesen – 3. Änderung“ in Neuenstadt a. K. beschossen. Das Gremium hat ferner beschlossen das Bebauungsplanverfahren im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. In derselben Sitzung hat der Gemeinderat den Beschluss zur Offenlage gem. § 3  Abs 2 BauGB und den Beschluss gemäß§ 4  Abs.2 BauGB zur Anhörung der Behörden und sonstiger Belange gefasst. Die Offenlegung und die Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fanden vom 27.12.2017 bis zum 29.01.2018 statt. Im Rahmen der Offenlegung hat das Landratsamt Heilbronn (LRA HN) mitgeteilt, dass die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung von vormals 9 m Gebäudehöhe auf eine neu festgesetzte Gebäudehöhe von 27 m eventuell eine wesentliche Änderung der Grundzüge der Planung darstellen könnte. Das LRA hat die Stadt um Überprüfung der Anwendbarkeit des § 13 BauGB in diesem Verfahren gebeten. Eine vergleichbare Anregung wurde auch im Rahmen der öffentlichen Auslegung aus der Einwohnerschaft vorgebracht.

Die Verwaltung geht nach Prüfung der Anregung des Landratsamtes Heilbronn und der Bewertung der Anregungen aus der Offenlage davon aus, dass die Grundzüge der Planung berührt sind und schlägt vor, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13 BauGB nicht fortzuführen und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.

Der Gemeinderat hob einstimmig den am 09.10.2017 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Dahbachwiesen – 3. Änderung“ auf.

 

b) Aufstellungsbeschluss nach § 13a BauGB

Nach Prüfung des Sachverhalts schlägt die Verwaltung vor, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage des § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchzuführen. Hierzu ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich.

Im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB kann von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen werden. Die Verwaltung schlägt jedoch vor, dass beschleunigte Verfahren nicht anzuwenden und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB durchzuführen, um einen ausreichenden zeitlichen Rahmen zu schaffen. Damit ist es auch möglich, dass allen Belangen ausreichend Rechnung getragen werden kann.

Auch von den weiteren Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 BauGB (Nr. 2: Verzicht auf Auslegung und stattdessen nur Betroffenenbeteiligung; Nr. 3: Verzicht auf ausführliche Behördenbeteiligung und stattdessen nur Beteiligung der berührten Behörden) soll kein Gebrauch gemacht werden, um sicher zu gehen, die zu berücksichtigenden Belange vollständig zu ermitteln.

Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans und örtlichen Bauvorschriften „Dahbachwiesen – 3. Änderung“ gemäß § 13 a BauGB mehrheitlich.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 2829, 2837, 2838, 2839, 2840, 2812 (L 1095 - Neckarsulmer Straße) teilweise, 2802 (Dachbach) teilweise, 3319/11 teilweise.  Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Dahbachwiesen 3. Änderung“ gefertigt vom Büro IFK (Ingenieurbüro für Kommunalplanung) aus Mosbach, datiert mit Datum vom 12.03.2018.

Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

c) Feststellung des Vorentwurfs des Bebauungsplans, des Vorentwurfs der örtlichen Bauvorschriften sowie des Vorentwurfs der Begründung
Der Gemeinderat stellte daraufhin mehrheitlich den Vorentwurf des Bebauungsplans „Dahbachwiesen – 3. Änderung“, den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften sowie den Vorentwurf der Begründung fest.

Maßgebend sind der Vorentwurf des Lageplanes, der Vorentwurf der planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften und der Vorentwurf der Begründung vom, jeweils vom 12.03.2018 und gefertigt vom Büro IFK aus Mosbach

d) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung einstimmig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, wobei die Verwaltung die Parameter der frühzeitigen Beteiligung selbst bestimmen darf.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig die vorgezogene Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Sportzentrum Neuenstadt – Neugestaltung der Tribüne

Frau Biegert von biegert landschaftsarchitektur hat dem Gremium die Planung und Kostenberechnung zur Sanierung des Sportzentrums und der Neugestaltung der Bühne erläutert.

Die westlich gelegene Tribüne aus Betonstufen ist stark sanierungsbedürftig und soll im Sommer 2018 erneuert werden. Die gesamte Stufenanlage soll abgebrochen und durch neue Betonsitzblöcke ersetzt werden. Die Anordnung der Sitzblöcke erfolgt in einem Raster aus jeweils sechs mal sieben Blöcken mit den Abmessungen 150 x 80 x 45cm. Zudem befinden sich drei Blöcke an der südlichen Flanke der Grünfläche.

Die Bestandsplatanen werden in die Planung integriert. Die durch den Sturm im Sommer 2018 stark beschädigten und zwischenzeitlich gefällten Platanen sollen durch Neupflanzungen ersetzt werden.

Die vorhandene fußläufige Verbindung im Bereich des Tores zwischen Sportplatz und den angrenzenden Kleinspielfeldern im Westen wird ausgebaut. Die bestehenden Vegetationsflächen aus Rasen und Sträuchern werden gerodet und neu angesät. Im Zuge dieser Baumaßnahme wird auch die Belagsfläche aus Betonsteinpflaster entlang der Tribüne erneuert und durch sickerfähiges Betonsteinpflaster ersetzt.

An Baukosten nach DIN 276 hat das Büro biegert landschaftsarchitektur incl. der Nebenkosten 140.300 Euro errechnet.

Im Jahr 2017 wurden für diese Maßnahme im Haushalt 130.000 Euro bereitgestellt. Insgesamt waren auf der Haushaltstelle 200.000 Euro veranschlagt. Bewirtschaftet wurden 52.000 Euro. Es ist daher möglich zur Finanzierung einen Haushaltsrest über 148.000 Euro zu bilden. An bauseitigen Arbeiten (Platanen fällen, Sträucher und Hecken roden etc.) müssen nochmals bis zu 25.000 Euro eingeplant werden. Die Mittel für diese Maßnahmen können unter der Haushaltstelle 1.5800. verbucht werden.

Der Gemeinderat stimmte der Planung und der Kostenberechnung für die Erneuerung der Tribüne im Sportzentrum in Neuenstadt zu. Die Verwaltung wurde beauftragt die Maßnahme auszuschreiben.

 

Friedhof Neuenstadt – geplante Ersatzbepflanzung

Frau Biegert von biegert landschaftsarchitektur hat dem Gremium im Anschluss die Planung der Ersatz- und Ergänzungsbepflanzung des Friedhofs Neuenstadt erläutert.

Im Friedhof Neuenstadt mussten in den vergangenen Jahren zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit mehrere, zum Teil ortsbildprägende Bäume gefällt werden. Der dortige Baumbestand hat durch sein Alter „Erkrankungen“ (Pilzbefall) und damit einhergehend ist die Vitalität bei einigen Bäume entsprechend eingeschränkt. Darüber wurde ausführlich in den Neuenstadt Nachrichten berichtet.

Zuletzt wurde der Bestand bei dem orkanartigen Unwetter am 18. August 2017 stark in Mitleidenschaft gezogen. Dabei war es ein großes Glück, dass niemand verletzt wurde.

Vor dem Frühjahr wurden die zwei großen Platanen, die unmittelbar an das „Museum im Schafstall“ angrenzen,  entsprechend dem Beschluss vom 04. Dezember 2017, gefällt.

Dem Bepflanzungsplan (Linden, Esskastanien, Ginko, Platanen) wurde zugestimmt und die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung der Arbeiten vorzunehmen. Bevor die Pflanzarbeiten im Herbst erfolgen wird nochmals über die Baumarten und die Baumstandorte in den Neuenstadter Nachrichten berichtet.

 

Liederkranz Neuenstadt, Abteilung Freilichtspiele – Erweiterung Nebengebäude   mit integriertem Servicebereich

Der Vorstand der Freilichtspiele Andreas Großkopf erläutert dem Gremium die Pläne für die Erweiterung des Nebengebäudes.

Der Liederkranz hat bereits im Jahr 2016 einen Bauantrag für den Anbau eines Servicepavillons auf der Ebene Lindenanlage und den Neubau eines Kassenpavillons Ebene Lindenstraße gestellt. Der Kassenpavillon wurde vom Landratsamt genehmigt und ist zwischenzeitlich erstellt. Der Servicepavillon wurde von dem damaligen Baugesuch getrennt, da seitens des Denkmalamtes wegen der Lindenanlage Bedenken bestanden haben. Zwischenzeitlich haben Gespräche mit dem Regierungspräsidium Stuttgart – Abteilung Denkmalpflege – und der Unteren Denkmalbehörde (Landratsamt Heilbronn) stattgefunden. Die Planung für den Servicepavillon wurde geändert. Dem Landesamt für Denkmalpflege war es wichtig, die Dachformen der Gebäude des Liederkranzes möglichst einheitlich zu gestalten. Des Weiteren sollte die Lindenanlage so wenig wie möglich tangiert werden.

Die vorgestellte Planung ist das Ergebnis der Abklärung und der Gespräche mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalbehörde. Herr Großkopf erklärte, dass die Lindenanlage durch diese Erweiterung besser erlebbar gemacht werden soll und als Kleinod genutzt werden soll.

Der Gemeinderat stimmte dem geplanten Bauvorhaben zu und erteilt das Einvernehmen für die notwendigen Befreiungen.

 

Vergabe von Bauarbeiten

Feldwegeunterhaltung2018 – Vergabe der Arbeiten

Die Arbeiten für die Feldwegeunterhaltung 2018 auf Gemarkung Neuenstadt wurden beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 11 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Zum Submissionstermin am 08.02.2018 lagen dem Stadtbauamt 5 Angebote vor.  Eine Firma hat schriftlich abgesagt, 5 weitere Firmen haben keine Angebote abgegeben. Nachgereicht wurden keine Angebote. Einen Nachlass auf die Angebotssummen gewährt keine Firma.

Nach der formalen, der rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung ist die Firma Schneider Bau GmbH & Co. KG aus 74076 Heilbronn günstigster Bieter mit 152.817,48 € brutto (0,8 % Abstand) zum zweitplatzierten Bieter. Gegen die Fabrikatswahlen des erstplatzierten Bieters bestehen keine Bedenken. Es wurden keine Grund- und Alternativpositionen ausgeschrieben.

Die Firma Schneider aus Heilbronn ist der Stadt Neuenstadt durch mehrere Baumaßnahmen wie der Straßen- und Feldwegunterhaltung und dem Ausbau der Daimlerstraße oder der Erneuerung von Versorgungsleitungen der Stadtwerke im Götzenkreuz bekannt. Die Ausführungen der Arbeiten waren zufriedenstellend. Referenzen müssen keine eingeholt werden.

Die Verwaltung empfiehlt daher die Vergabe der Feldwegunterhaltung 2018 an die Firma Schneider Bau GmbH & Co. KG aus Heilbronn zum Angebotspreis von 152.817,48 € brutto.

Der Gemeinderat stimmte dieser Vergabe zu.

Bekanntgaben

Bürgermeister Heuser informierte über verschiedene Themen:

  • Die Einwohnerzahl von Neuenstadt ist am 01. März 2018  erstmals über 10.000 Einwohner gestiegen. Hierüber gab es in der letzten Ausgabe der Neuenstadter Nachrtichten einen separaten Bericht.
  • Die Sportlerehrung der Erwachsenen findet am Freitag, 16.03.2018 statt.
  • Die Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr findet am Samstag, 17.03.2018, statt.
  • Bereits als Vorinformation wurde erwähnt, dass am 9. Februar 2019 der Festakt zur 800-Jahr-Feier von Stein stattfinden soll. In diesem Jubiläumsjahr, in dem auch die Kindertageseinrichtung Weißbaumstraße ihr 125-jähriges Bestehen feiert, werden in Stein a. K. verschiedene weitere Veranstaltungen angeboten. Diese werden am Jahresende im Veranstaltungskalender stehen.
  • Ab 2019 ist ein Bürgerempfang geplant. Bei diesem Bürgerempfang werden künftig die erwachsenen Sportler, die Blutspender und sonstige ehrenamtlich Tätige geehrt. Damit wird die separate Veranstaltung der Erwachsenensportlerehrung in den Bürgerempfang integriert.

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