Sitzungsberichte
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 28. Mai 2018
icon.crdate05.06.2018
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Der Polizeiposten in Neuenstadt ist zuständig für die Kommunen Neuenstadt a. K., Hardthausen a. K. und Langenbrettach. Er umfasst eine Fläche von rund 100 km² und knapp 18.000 Einwohner. Auch für das Jahr 2017 hat das Polizeipräsidium Heilbronn wieder einen Bericht über die Sicherheitslage der Stadt Neuenstadt erstellt. Untersucht wurden Anzahl, Art der Delikte und Vergehen, die Entwicklung der Straftaten im letzten Jahr sowie ein Vergleich mit den Vorjahreszahlen und den Gemeinden im Bereich des Polizeireviers Neckarsulm. Insgesamt zeigte sich, dass die Zahl der Straftaten in Neuenstadt auch in diesem Jahr wieder zurück ging was sich besonders bei den Wohnungseinbrüchen und der Anzahl der Diebstähle zeigt.
Polizeihauptkommissar Volker Elgner vom Polizeiposten Neuenstadt erläuterte in der Sitzung die Auswertungen und beantwortete die Fragen aus dem Gemeinderat. Er erklärte, dass die Anzahl der Delikte im Vergleich zum Vorjahr mit minus 11,1 % rekordverdächtig niedrig sei. Es gab eine Verringerung von 262 auf 233 Fälle. „Allerdings gehe ich dabei noch nicht von einem Trend aus“, so Elgner.
Herr Elgner verwies darauf, dass die Sicherheitslage aufgrund der Amok- und Terrorgefahr auch in Neuenstadt überarbeitet wurde. Die Polizei hat dadurch mehr Aufgaben und muss mehr Präsenz zeigen. Das wirkt sich auch auf örtliche Veranstaltungen wie das Stadtfest aus. Die Polizeipräsenz ist dabei im Sicherheitskonzept der Stadt Neuenstadt geregelt, wie auch die Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den Rettungskräften. Dieses Jahr wurden erstmals Betonpoller beim Stadtfest in den Zugangswegen aufgestellt, die für mehr Sicherheit sorgen sollen. „Weitere Aufgaben der Polizei entstehen mitunter auch durch Demos“, erklärte Elgner.
Insgesamt gab es in Neuenstadt, im Vergleich zu anderen Kommunen in der Nachbarschaft, deutlich weniger Straftaten. Auch die Wohnungseinbrüche sind zurückgegangen – 2017 wurden vier Fälle verzeichnet. Dies ist auf die Festnahme zahlreicher organisierter Banden zurückzuführen. „Trotzdem muss man dranbleiben“, warnte Herr Elgner, da sich solche organisierten Banden auch schnell wieder bilden. Bürgermeister Heuser ergänzte, dass jeder Einbruch einer zu viel sei. Für die Betroffenen ist die psychische Belastung nach jedem Einbruch enorm. Auch wenn in Neuenstadt derzeit grundsätzlich eine sichere Lage vorhanden ist, muss man durch die Nähe zur Autobahn immer wachsam zu bleiben.
Ein massives Problem hat die Polizei insgesamt aufgrund des Personalmangels. „In den nächsten Jahren werden beim Polizeiposten Neuenstadt vier von fünf Polizisten in Ruhestand gehen“. Diese Stellen sollen jedoch neu besetzt werden. Auf Nachfrage nach dem Standort des Polizeipostens Neuenstadt informierte Bürgermeister Heuser darüber, dass die Zukunftssicherheit dieses Standorts gewährleistet bleibt. Die Stadt plant, dass der Posten im jetzigen Anbau des Rathauses, in dem derzeit das Bauamt untergebracht ist, einziehen soll.
Bürgermeister Heuser dankte Herrn Elgner auch im Namen des Gremiums für die Ausführungen und für die gute Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Polizeiposten.
Kindergartenbedarfsplanung 2018/2019
Frau Weber vom Fachbereich Kinder- und Jugendbetreuung erläuterte dem Gremium und den Zuhörern die kommunale Bedarfsplanung der Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2018/2019.
Die Stadt Neuenstadt legt großen Wert auf ein Betreuungsangebot, das an die Bedürfnisse der Eltern und Kinder angepasst ist um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
Bisher können alle Kinder, die sich in einer städtischen oder kirchlichen Kindertageseinrichtung in Neuenstadt anmelden, auch untergebracht werden – allerdings nicht immer in der jeweiligen Wunscheinrichtung. Durchschnittlich werden momentan bis zu 45 Kinder in anderen Kommunen betreut wofür die Stadt Neuenstadt einen interkommunalen Kostenausgleich leistet. Für manche Eltern besteht die Möglichkeit den Betreuungsplatz in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz nutzen zu können.
Frau Weber erklärte, dass die kommunale Bedarfsplanung ein kontinuierlicher Prozess ist, in dem alle Beteiligten der Kindertagesbetreuung mit einbezogen sind. Zu berücksichtigen sind aktuelle Änderungen der grundlegenden Gesetze zur Kindertagesbetreuung.
§ 3 Kindertagesbetreuungsgesetz verpflichtet die Städte und Gemeinden, eine Kindergarten-bedarfsplanung zu erstellen, um auf ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder über und unter drei Jahren hinzuwirken.
Im März 2018 wurde in einem gemeinsamen Gespräch mit den kirchlichen Trägern einvernehmlich die Bedarfsplanung der Stadt Neuenstadt a. K. mit den Stadtteilen für das Kindergartenjahr 2018/2019 besprochen.
In ihrer Präsentation zeigte Frau Weber die aktuelle und geplante Gesamtbelegung in allen Kindertageseinrichtungen sowie den beiden Grundschulbetreuungen in Neuenstadt und Stein auf.
Betreut werden die Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen von 42 Erzieherinnen. Fünf hauswirtschaftliche Beschäftigte arbeiten ebenfalls mit. „Wir von der Stadt legen großen Wert auf die Möglichkeit der Ausbildung“, erklärte Frau Weber. Sieben Berufskollegiat-Praktikantinnen absolvieren ihr erstes Jahr in den Kindertageseinrichtungen, eine Anerkennungspraktikantin ihr letztes Jahr. Zudem werden zwei Personen im Modell der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin ausgebildet. Frau Weber dankte in diesem Zusammenhang allen Leiterinnen, Erzieherinnen und Zusatzkräften für die sehr gute pädagogische Arbeit und die Bereitschaft, Verantwortung für die Ausbildung im Erzieherberuf zu übernehmen. Dem Dank schlossen sich Bürgermeister Norbert Heuser und Hauptamtsleiterin Juliana Eble gerne an.
In den beiden Grundschulbetreuungen arbeiten sechs Erzieherinnen und neun Zusatzkräfte. In Neuenstadt werden 2018/19 insgesamt 116 Grundschulkinder betreut werden. „Das ist der höchste Stand seit Beginn der Grundschulbetreuung“, berichtete Frau Weber. In Stein werden im kommenden Schuljahr 41 Kinder betreut werden.
In der Gesamtübersicht, welche die Geburten in Neuenstadt und den Teilorten heranzieht und dem Platzangebot gegenüberstellt ergibt sich folgendes Bild: 395 Kinder wurden geboren und benötigen 2018/19 potenziell einen Platz. Dem gegenüber stehen 371 Plätze. Das bedeutet eine Differenz von 24 Plätzen. Da bis zu 45 Kinder jedoch außerhalb von Neuenstadt betreut werden, müssten 2018/19 noch Plätze zur Verfügung stehren. Anders sehen die Berechnungen für 2019/20 aus. „Hier müssen weitere Platzmöglichkeiten geschaffen werden“, erklärte Frau Weber.
Bürgermeister Norbert Heuser erläuterte dem Gremium, dass für den Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten verschiedene Überlegungen anstehen.
Aktuell wird versucht, eine Grundschulförderklasse für noch nicht schulreife Kinder wieder einzurichten, denn diese Kinder verbleiben dann ein weiteres Jahr im Kindergarten. Damit bleiben diese Plätze in den Kindertageseinrichtungen besetzt und können nicht an neu angemeldete Kinder vergeben werden. Aktuell würden für dieses Angebot in Neuenstadt 15 Kinder in Frage kommen. Man habe das Schulamt und Kultusministerium gebeten ein möglichst zeitnahes Angebot zu ermöglichen. Die Stadt wäre auch bereit sich finanziell zu beteiligen.
Zudem prüft die Verwaltung die Frage, ob ein Waldkindergarten eingerichtet wird, um auch dieses besondere naturpädagogischen Konzept in Neuenstadt anbieten zu können. Allerdings können hier nur verlängerte Öffnungszeiten angeboten werden und keine Ganztagesbetreuung.
Des Weiteren wird überlegt, ob durch Anbauten, Umnutzung von Gebäuden oder Erweiterungen weitere Platzkapazitäten geschaffen werden können.
Frau Weber stellte anschließend alle Kindertageseinrichtungen mit den Belegungszahlen vor.
Die Krippe Götzenkreuz mit einer Kapazität von 20 Plätzen beginnt im September 2018 mit 21 Kindern und ist in den folgenden Monaten durchgehend mit 17 bis 22 Kindern belegt.
Die Krippe Mühlweg mit einer Kapazität von 30 Plätzen ist im September 2018 mit 22 Kindern gut belegt und auch in den weiteren Monaten durchgehend mit 25 bis 30 Kindern belegt.
Die Krippe Wiesenweg mit einer Kapazität von 10 Plätzen ist im September 2018 mit 5 Kindern belegt und wird auch in den weiteren Monaten Kinder aufnehmen, so dass sich die Wiedereröffnung im März als sehr sinnvoll und richtig erwiesen hat.
Die KTE Wiesenweg in Cleversulzbach hat derzeit eine Platzkapazität von 25 Kindern und wird von 20 Kindern besucht. Durch die Erhöhung der Betreuungszeit auf 8 Stunden, reduziert sich die Platzkapazität auf 20 Plätze.
Die KTE Lange-Wiesen-Weg in Neuenstadt ist mit einer Kapazität von 65 Plätzen die größte Einrichtung, welche auch die längste Öffnungszeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr hat und ist gut ausgelastet.
Die KTE Daistler in Neuenstadt ist im neuen Kindergartenjahr 2018/2019 voll belegt.
Die KTE Mühlweg in Neuenstadt ist bei den Eltern sehr nachgefragt. Durch die Warteliste und vielen Neuanträge ist die KTE Mühlweg im neuen Kindergartenjahr wieder voll belegt.
Die KTE Kitteläcker in Bürg ist im neuen Kindergartenjahr 2018/2019 mit 25 Kindern voll belegt.
Die KTE Weißbaumstraße in Stein a. K. ist im neuen Kindergartenjahr 2018/2019 mit 46 Kindern voll belegt. Die KTE Weißbaumstraße feiert 2019 das 125-jährige Bestehen.
Die Evangelische Kindertageseinrichtung in Neuenstadt hat eine Platzkapazität von 45 Kindern.
Die Katholische KTE St. Franziskus in Stein a. K.hat eine Platzkapazität von 47 Plätzen und wird 2018/2019 voll belegt sein.
Die Katholische KTE Dekan-Dieterich in Kochertürnhat eine Platzkapazität für 34 Kinder und ein Betreuungsangebot von 6 und 7 Stunden. Sie wird im Kindergartenjahr 2018/2019 mit 35 Kindern voll belegt sein.
In der KTE Daistler gab es sieben Kinder, die auf andere Kindertageseinrichtungen verteilt werden mussten. In der KTE Mühlweg waren es 21 Kinder und in der KTE Kitteläcker mussten vier Kinder in andere Einrichtungen ausweichen.
Bürgermeister Norbert Heuser und Hauptamtsleiterin Juliana Eble lobten die sehr gute Vorbereitung der Bedarfsplanung und die gelungene Präsentation durch das Fachamt Kinder- und Jugendbetreuung und das Engagement und die gute Arbeit der Erzieherinnen in alle Einrichtugnen.
Der Gemeinderat nahm die Bedarfsplanung mit den Entwicklungs- und Geburtenzahlen zur Kenntnis und schloss sich dem Dank an.
Anpassung der Elternbeiträge zum Kindergartenjahr 2018/2019
Auf Empfehlung der kirchlichen und kommunalen Landesverbände wurden zum neuen Kindergartenjahr 2017/2018 die Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen neu festgesetzt.
Laut Gemeindetag Baden-Württembergs haben sich die 4 Kirchen und die kommunalen Landesverbände auf eine notwendige Steigerung der Elternbeiträge i. H. v. 8% im Kindergartenjahr 2017/2018 geeinigt.
Die Stadt Neuenstadt a. K. hat sich dazu entschieden, einen „Zwischenschritt“ einzulegen, indem die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2016/2017 nur um 5 % und für das Kindergartenjahr 2017/2018 um weitere 3 % erhöht wurden.
Um nun wieder die Landesrichtsätze zu erreichen wurde für das kommende Kindergartenjahr 2018/2019 eine Erhöhung in Höhe von 6% vorgeschlagen.
Durch die Änderung der Elternbeiträge ergeben sich für die städtischen Kindertageseinrichtungen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von ca. 26.000 € in Abhängigkeit der Belegung der vorhandenen Plätze.
Derzeit liegen die jährlichen Personalausgaben bei den Kinderbetreuungseinrichtungen bei 3,15 Millionen Euro. Die Löhne stiegen bzw. steigen aufgrund der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst zwischen 2016 bis 2019 um insgesamt 11 %. Dies entspricht einem Betrag von 341.000 € . „Daran sieht man, dass die Erhöhung der Elternbeiträge die Personalkosten nur geringfügig auffangen“, erklärte Hauptamtsleiterin Eble.
Bei der Stadt Neuenstadt werden durch die Elternbeiträge lediglich 12 % der entstehenden Gesamtkosten gedeckt. Damit ist die Stadt noch deutlich von den empfohlenen 20 % der Landesverbände entfernt. „Als familienfreundliche Kommune ist dies auch eine bewusste Entscheidung“, bekräftigte Bürgermeister Heuser.
Die neuen Elternbeiträge sollen zum 01.09.2018 in Kraft treten mit gleichzeitiger Einführung einer Gebührensatzung. Die kirchlichen Träger werden über die Änderung informiert und um Zustimmung ihrerseits gebeten. Die Information und Anhörung der Elternvertreter wird Anfang Juni erfolgen.
Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Kindergartenelternbeiträge ab 01.09.2018 um 6 % zu.
Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen und Grundschulbetreuungen
Die Stadtverwaltung Neuenstadt a. K. möchte für das neue Kindergartenjahr 2018/2019 im Bereich der Elternbeiträge erstmals eine Gebührensatzung einführen.
Durch die Satzungsregelung kommt es zu einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis zwischen der Stadt und den Nutzern bzw. den Eltern. Die „Betreuungsbeiträge“ werden zu öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt. Dies erleichtert auch die Vollstreckung bei säumigen Schuldnern.
Auf die Höhe der Gebühren hat die Regelung in Form einer Satzung keine Auswirkungen. Neufestsetzungen der Kindergartenbeiträge erfolgen dann jeweils über eine Satzungsänderung.
Der Gemeinderat stimmte der Einführung einer Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen und Grundschulbetreuungen zu. Die Satzung wird in den Neuenstadter Nachrichten veröffentlicht.
Änderung der Betriebserlaubnis der Kindertageseinrichtung Wiesenweg (Cleversulzbach) auf Ganztagesbetreuung (8h) zum 01.09.2018
Bereits in den vergangenen Monaten wurde bzgl. einer Erhöhung der Betreuungszeit von 6 h auf 8 h in der Kindertageseinrichtung in Cleversulzbach angefragt. Der Ortschaftsrat Cleversulzbach erhielt in der Aprilsitzung die Information, dass dies aktuell geprüft und dem Gemeinderat vorgestellt wird.
Aus pädagogischer Sicht und aus Sicht des Fachamtes ist eine Änderung der Öffnungszeit von 07.30 Uhr bis 15.30 Uhr (Ganztagesbetreuung) in der Kindergartengruppe sinnvoll. In der neu eröffneten Krippe werden die Kinder bereits 8 Stunden betreut. Für die Krippenkinder wäre damit ein fließender Übergang in den Kindergarten mit gleich bleibenden Zeiten möglich. Der Großteil der Eltern der Kindergartenkinder würde die 8-Stunden-Betreuung gerne in Anspruch nehmen. Teamsitzungen und Besprechungen können besser koordiniert werden. Insgesamt kann damit die Attraktivität der Einrichtung gesteigert werden.
Aktuell wird die Änderung der Betriebserlaubnis (Ganztagesgruppe mit 8 Stunden) noch vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) geprüft.
Leider würde sich die Gruppengröße bei einer Ganztagesbetreuung von 25 auf 20 Plätze reduzieren. Laut den aktuellen Kinderzahlen und Anmeldungen müsste eine Platzkapazität für 20 Kinder für das Jahr 2018/2019 ausreichen. Für die Änderung muss zusätzlich eine 80 % - 100% Stelle geschaffen werden.
Der Gemeinderat erteilte, vorbehaltlich der Zustimmung zur Änderung der Betriebserlaubnis durch den KVJS, seine Zustimmung zur Erhöhung der Betreuungszeit der KTE Wiesenweg auf 8 Stunden.
Durchführung der Bürgermeisterwahl 2018
Da Bürgermeister Norbert Heuser aufgrund seiner Wiederkandidatur befangen ist, übernahm der erste stellvertretende Bürgermeister Klaus Gussmann diesen Tagesordnungspunkt.
Bürgermeister Norbert Heuser hat sein Amt am 15.12.2002 angetreten. Die erste Amtszeit lief nach 8 Jahren am 14. Dezember 2010 ab und er wurde wieder gewählt. Die nun zweite Amtszeit läuft erneut nach 8 Jahren am 14.12.2018 ab. Bei der Stadt Neuenstadt a. K. sind somit im Jahr 2018 Bürgermeisterwahlen durchzuführen.
Hauptamtsleiterin Juliana Eble erläuterte, dass die Bürgermeisterwahl nach den gesetzlichen Bestimmungen des Gemeindeordnung, der Kommunalwahlordnung Baden-Württemberg und des Kommunalwahlgesetzes durchgeführt werden.
Wahltag
Gemäß § 47 Abs. 1 GemO ist der Wahltag auf einen Sonntag frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Freiwerden der Stelle zu legen. Der frühestmögliche Termin der Wahl ist daher der 15. September 2018 und der spätmöglichste Termin am 15. November 2018.
Die Verwaltung schlägt Sonntag, den 23. September 2018,zur Bürgermeisterwahl vor. Sollte keiner der Bewerber/innen bei der ersten Wahl die absolute Stimmenmehrheit erhalten, muss eine Neuwahl spätestens 4 Wochen nach der ersten Wahl durchgeführt werden. Sie kann frühestens am zweiten Sonntag nach der ersten Wahl durchgeführt werden. Die Verwaltung schlägt daher Sonntag, den 07. Oktober 2018für eine eventuell notwendig werdende Neuwahl vor. Der Gemeinderat stimmte beiden Terminen zu.
Öffentliche Ausschreibung
Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters ist spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich auszuschreiben. Dies wäre am 23. Juli 2018. Es wurde vorgeschlagen, die Stelle im Staatsanzeiger Baden-Württemberg am Freitag, den 13. Juli 2018 öffentlich auszuschreiben. Der Gemeinderat wurde über den Ausschreibungstext informiert und stimmte der Ausschreibung zu diesem Zeitpunkt zu.
Einreichungsfristen für Bewerber/innen
Der Beginn der Einreichungsfrist für Bewerbungen erfolgt nach § 10 (1) KomWG am Tag nach der Stellenausschreibung, das bedeutet am 14.07.2018 (00.00 Uhr). Das Ende der Einreichungsfrist ist vom Gemeinderat festzusetzen und kann frühestens am 27. Tag vor dem Wahltag erfolgen, d. h. am 27.08.2018. Die Verwaltung schlägt daher den 27.08.2018 (18.00 Uhr) vor.
Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen nach § 10 (2) KomWG am Montag, 24. September 2018 (00.00 Uhr). Das Ende der Einreichungsfrist ist vom Gemeinderat festzusetzen und kann frühestens auf den 3. Tag nach dem Tag der ersten Wahl folgen, d. h. am Mittwoch, 26.09.2018. Die Verwaltung schlägt daher den 26.09.2018 (18.00 Uhr) vor.
Der Gemeinderat stimmte beiden Terminen für das Ende der Einreichungsfrist zu.
Bildung des Gemeindewahlausschusses
Für die Bürgermeisterwahl muss ein Gemeindewahlausschuss (GWA) nach § 11 KomWG gebildet werden. Diesem obliegt die Zulassung der Bewerber/innen, die gesamte Leitung der Wahl und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Vorsitzender ist kraft Gesetzes der Bürgermeister, wenn er nicht Wahlbewerber ist. Da Bürgermeister Norbert Heuser in der Gemeinderatssitzung am 12.03.2018 öffentlich erklärt hat, dass er wieder antreten wird, kann er nicht Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses sein.
Es wird vorgeschlagen, den GWA folgendermaßen zu besetzen:
Vorsitzender: StR Klaus Gussmann
Stellv. Vorsitzender HAL Juliana Eble
Beisitzer StRin Hilde Gäckle
StR Udo Wengenroth
Stellv. Beisitzer StR Uwe Haußecker (1. Stellvertreter)
StR Gisbert Hetzler (2. Stellvertreter)
Der Bürgermeister bestimmt den Schriftführer gem. § 11 Abs. 4 KomWG und schlägt hierfür Sachgebietsleiter Jochen Gedemer vor.
Der Gemeinderat beschloss, denGemeindewahlausschuss wird mit den oben genannten Personen zu besetzen.
Öffentliche Bewerbervorstellung
Eine öffentliche Bewerbervorstellung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Vielmehr steht es im Ermessen der Gemeinde, ob sie den Bewerbern/Bewerberinnen die Gelegenheit gibt, sich in einer öffentlichen Vorstellung zu präsentieren. Der Gemeinderat hat über eine Bewerbervorstellung zu entscheiden. Es wird vorgeschlagen, dass eine Bewerbervorstellung erst ab einer Kandidatur von drei zugelassenen Bewerbern/Bewerberinnen erfolgt. Eine mögliche Bewerbervorstellung soll am Donnerstag, den 13.09.2018 um 19.00 Uhr in der Stadthalle Neuenstadt a. K. durchgeführt werden. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorgehen zu.
Bildung von Wahlbezirken/ Wahllokalen
Für die Bürgermeisterwahl sollen die bei allen Wahlen in der Stadt üblichen Wahlbezirke wie bisher gebildet werden. Ebenso soll für die Gesamtstadt ein Briefwahlvorstand gebildet werden. Sonderwahlbezirke und Sonderwahlräume sollen nicht gebildet werden.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis davon.
Entschädigung ehrenamtlich Tätiger
Für ehrenamtlich bei der Wahl tätige Personen soll in Anwendung der bisherigen Wahlen am Wahltag eine Aufwandsentschädigung analog der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit gezahlt werden. Nach dieser Satzung werden Durchschnittssätze gezahlt: bis zu 3 Stunden 25 €, mehr als 3 und bis zu 6 Stunden 40 €, mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 50 €.
Der Gemeinderat stimmte der Entschädigung für die Wahlhelfer/innen zu.
Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2017
Kämmerer Franz Ott stellte dem Gremium die Bildung der Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2017 vor.
Die Haushaltspläne der Gemeinden bilden grundsätzlich Einnahmen und Ausgaben ab, die im Haushaltsjahr eingehen bzw. getätigt werden.
Über das Haushaltsjahr hinausreichende Ansätze werden im Vermögenshaushalt in der Form von Verpflichtungsermächtigungen geplant. Außer- und überplanmäßige Beträge können nicht übertragen werden. Am Ende des Haushaltsjahres nicht bebuchte Haushaltsmittel gelten grundsätzlich als „erspart“. Ausnahmen hiervon sind Haushaltsansätze, die bereits bewirtschaftet sind (Aufträge wurden bereits erteilt), die Bestandteil eines Budgets sind und in engem Zusammenhang mit bereits bewirtschafteten Mitteln stehen (insbesondere jährliche Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Straßen und Kanalisation).
Die Zuständigkeit für die Bildung von Haushaltsresten ist zweigeteilt. Entsprechend der Bewirtschaftungsbefugnis nach der Hauptsatzung ist der Bürgermeister bis 60.000 € und der Gemeinderat für darüber liegende Beträge zuständig.
Sind über die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bereits Gemeinderatsbeschlüsse gefasst (z. B. Baubeschlüsse und Vergaben), so ist der Bürgermeister bzw. die Verwaltung für den gesamten Betrag, der den Beschluss betrifft, zuständig.
Haushaltsreste beeinflussen das Jahresergebnis. Haushaltsausgabereste „verschlechtern“ das Ergebnis, obwohl keine Ausgaben geleistet wurden, Haushaltseinnahmereste verbessern das Ergebnis.
Der Gemeinderat stimmte der Bildung der vorgeschlagenen Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2017 zu.
Prüfung der Geschäftsführung des Standesamtes der Stadt Neuenstadt a. K.
Im April 2018 fand die Prüfung des Standesamtes der Stadt Neuenstadt durch Vertreter des Personenstandswesens des Landratsamtes Heilbronn statt. Hierbei wurden unter anderem die Geburten-, Ehe- und Sterberegister, sowie sämtliche Erklärungen zur Namensführung in den Jahren 2013-2017 geprüft. Insgesamt wurde dem Standesamt Neuenstadt a. K. für den Prüfungszeitraum von 2013 – 2017 eine sehr gute Arbeit bescheinigt.
Der Bericht des Landratsamtes Heilbronn wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
Bürgermeister Norbert Heuser und Hauptamtsleiterin Juliana Eble bedankten sich bei den Mitarbeiterinnen des Personenstandswesens Frau Katrin Dietle und Frau Sonja Bauer für die sehr gute Arbeit.
Das Gremium nahm den Bericht zur Kenntnis und stimmte dankte den Mitarbeiterinnen ebenfalls.
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bei der Stadt Neuenstadt a. K.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des SGB IX sind Arbeitgeber ab einer gewissen Größenordnung, zu denen auch die Stadt Neuenstadt zählt, verpflichtet, auf wenigstens 5 % ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Kann ein Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen, muss er an das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales eine zweckgebundene Ausgleichsabgabe für nicht besetzte Schwerbehindertenplätze zahlen. 2017 konnte diese Verpflichtung nicht erfüllt werden. Die Stadt Neuenstadt musste für das Jahr 2017 eine Ausgleichsabgabe an den Kommunalverband für Jugend und Soziales in Höhe von 16.643,71 € bezahlen.
Bekanntgaben
Die Neuenstadt-App ist online
Die kostenlose Neuenstadt-App ist für alle Apple-Geräte seit Mai 2018 im App Store und für alle Mobilgeräte mit Android Betriebssystem im Google Play Store verfügbar. Sie ist offline nutzbar und kann somit auch ohne WLAN-Zugang verwendet werden.
Die App bietet Informationen für Bürger und Besucher der Stadt Neuenstadt. Sie enthält Wissenswertes von Veranstaltungen bis Straßensperrungen und Nützliches von der GeoMap bis zum Apothekennotdienst sowie ein örtliches Branchenverzeichnis.
Neu ist vor allem die Push-Funktion, mit der wichtige Informationen direkt an die Nutzer der App weitergegeben werden können. Diese Funktion wird jedoch nur bei sehr wichtigen Meldungen verwendet.
Die Pflege und Aktualisierung der App erfolgt durch die Stadtverwaltung. Sollten sich beispielsweise Ansprechpartner bei Vereinen oder Öffnungszeiten der Restaurants ändern, können diese umgehend und kostenfrei aktualisiert werden.
Für die Umsetzung dieser App hat die Stadt Neuenstadt a. K., als einzige Kommune im nördlichen Landkreis und eine von wenigen im Land Baden-Württemberg, einen Zuschuss vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration (Programm „Städte und Gemeinden 4.0 – Future Communities“) erhalten.
Neue Bürgerbroschüre
Die neue Bürgerbroschüre präsentiert sich in einem modernen und freundlichen Design. Sie stellt wichtige Informationen über Neuenstadt und die Ortsteile dar. Ob Verwaltung, Kinderbetreuung, Freizeit und Kultur, Gastronomie, Gesundheitswesen oder Handel und Gewerbe – alle Bereiche sind vertreten und werden übersichtlich dargestellt.
Die Broschüre wird zeitnah an alle Haushalte ausgeteilt. Alle Neubürger/innen erhalten künftig ebenfalls die neue Broschüre.
Die Bürgerbroschüre wurde in Zusammenarbeit mit Helmbundmedien gefertigt. Sie hat sich komplett durch die Anzeige der Handels- und Gewerbetreibenden finanziert.
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