Sitzungsberichte: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Sitzungsberichte

Aus der Mitte des Gemeinderates vom 27.07.2020

icon.crdate07.08.2020

Hier erfahren Sie mehr.

Geplante Umnutzung Türnitzbau und Forstamt zum Rathaus - Kostenentwicklung und Entscheidung

Bürgermeister Norbert Heuser erklärte dem Gemeinderat den aktuellen Sachstand und den weiteren Vorschlag zum Vorgehen der Umnutzung von Türnitzbau und Forstamt als Rathaus. Das einstmals herzoglich-württembergische Schloss in Neuenstadt besteht aus vier Gebäudebereichen, die sich im Eigentum des Landes Baden-Württemberg befinden: Der Prinzessinnenbau (Lindenbau) und der Lange Bau, die beide nach wie vor bewohnt sind, der Türnitzbau samt Anbauten zur Nordseite sowie das Forstamt. Die Stadt hatte geplant, die beiden letzteren Gebäude zu kaufen, zu sanieren und künftig als Rathaus zu nutzen. Der Kaufvertrag mit dem Land wurde verhandelt und die Gesamtkosten, inklusive Sanierung, wurden mit 13 Mio. Euro beziffert. Die Finanzierung stand: 6 Mio. Euro hatte die Stadt angespart, 7 Mio. Euro hat das Land als Zuschuss zugesagt. Seit 2014 finden im Türnitzbau und im Forstamt umfangreiche bauhistorische Forschungen statt. Dabei hat sich gezeigt, dass die Sanierung deutlich teurer werden würde als geplant. Die kalkulierten Gesamtkosten liegen inzwischen bei 23 Mio. Euro. Davon fallen allein 6 Mio. Euro auf Maßnahmen, um das Gebäude dauerhaft zu sichern (Statik).
Mit Zustimmung des Gemeinderates wurde im Januar 2020 ein weiterer Förderantrag gestellt. Beantragt wurde ein Zuschuss über 15 Mio. Euro beim Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“. Im Juli wurden nun die Ergebnisse veröffentlicht: Im Rahmen des Bundesprogramm werden insgesamt Fördermittel in Höhe von 75 Mio. Euro bereitgestellt, 26 von 98 Anträgen wurden berücksichtigt. Die von der Stadt Neuenstadt beantragten 15 Mio. Euro Fördermittel sind weit von den insgesamt 6,48 Mio. Euro entfernt, die nach Baden-Württemberg fließen.
Selbst das am meisten geförderte Einzelprojekt, das Kloster Benediktbeuren in Bayern, wird nur 7,62 Mio. Euro erhalten. Auch aufgrund dieser Zahlen ist eine erneute Bewerbung im kommenden Jahr nicht erfolgversprechend.
Eine anderweitige zusätzliche finanzielle Unterstützung von Seiten des Landes oder des Bundes ist, nach deren Aussagen, nicht möglich.
Die Stadt Neuenstadt kann die Finanzierung dieser aktualisierten hohen Gesamtsumme nicht alleine stemmen. Als verantwortungsvolle Kommune hat sie zudem das neue Haushaltsrecht (u. a. Erwirtschaftung der Abschreibungen), weitere notwendige Bauprojekte und geringere Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zu berücksichtigen. Die jährliche Abschreibung würde für die kommenden 50 Jahre bei 300.000 Euro liegen. Eine Realisierung des Projektes Türnitzbau/Forstamt wäre zwar möglich, aber dann müssten viele wichtige Aufgaben (Neubau Feuerwehrhaus/Bauhof, Sanierung der KTE Lange-Wiesen-Weg und der Turn- und Festhalle Stein, Schulhaussanierungen und -erweiterungen) gestreckt oder sogar gestrichen werden.
Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, den Türnitzbau und das Forstamt nicht zu kaufen und zum neuen Rathaus umzubauen. Der landeseigene Betrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg wird dann die Sanierung der eigenen Gebäude übernehmen. Hierbei kann auf die bereits getätigten Vorleistungen (Bauforschung, Planungsansätze, etc.) zurückgegriffen werden. Die Stadt kann auf eine entsprechende Kostenerstattung hoffen. Land und Stadt werden bei diesem bedeutsamen Projekt Hand in Hand arbeiten. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll nicht nur für die Übergabe aller Ergebnisse der bislang erfolgten Gebäudeuntersuchungen zuständig sein, sondern auch eine sinnvolle und langfristige Nutzung der beiden Gebäude sicherstellen.
Die für das Vorhaben eingeplanten Mittel stehen dann für andere Projekte zur Verfügung.

Aufgrund dieser geänderten Sachlage beschloss der Gemeinderat, den Türnitzbau und das Forstamt nicht zu erwerben.
 

Neubewertung Lärmaktionsplanung

Der Gemeinderat hat am 18. Dezember 2017 den Lärmaktionsplan festgestellt und die Verwaltung beauftragt, bei den zuständigen Behörden die Umsetzung folgender Maßnahmen zu beantragen
Ortsdurchfahrt Bürg: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h tags und nachts, Lkw-Durchfahrtsverbot tags und nachts
Ortsdurchfahrt Kochertürn: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h tags und nachts
Ortsdurchfahrt Stein am Kocher: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h tags und nachts
Neuenstadt am Kocher: Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h tags und nachts auf der Neckarsulmer Straße zwischen der Einmündung der L1088 (Umgehungsstraße bei ARAL Tankstelle) bis auf Höhe Firma FÖRCH (Ortsausgang in Richtung Dahenfeld)
Bislang wurde keine der Maßnahmen seitens der Straßenbaulastträger bzw. der Genehmigungsbehörde (Landratsamt Heilbronn) trotz Antrag der Stadt umgesetzt. Dies auch deshalb, weil sogenannte V-85 Werte im Nachgang gefordert wurden.
Im Oktober 2018 – und somit nach Beschluss des Lärmaktionsplanes vom Dezember 2017 – ist vom Ministerium für Verkehr nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim der ursprünglich 2012 erschienene sogenannte Kooperationserlass neu gefasst worden. Wesentlicher Inhalt des Kooperationserlasses ist nun die Festlegung, dass bei ermessensfehlerfreier Abwägung der Kommune bei Beurteilungspegeln über den Auslösewerten von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts der Straßenbaulastträger zur Umsetzung von beantragten Maßnahmen grundsätzlich verpflichtet ist.
Bei dem Beschluss des Lärmaktionsplanes im Dezember 2017 lag die Umsetzung von beantragten Maßnahmen noch im ausschließlichen Ermessen des Straßenbaulastträgers. Als Entscheidungskriterium dienten dabei damals in erster Linie Beurteilungspegel im sogenannten „vordringlichen Handlungsbedarf“, d. h. Pegel von mehr als 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts.
Die für die genannten Streckenabschnitte vorgesehenen Geschwindigkeitsbeschränkungen wurden daher vom Büro BS Ingenieure entsprechend dem Kooperationserlass 2018 und den bekannten Abwägungskriterien neu bewertet. Hierzu wurden u. a. auch die von der unteren Verkehrsbehörde erbetenen V-85-Werte mit aufgenommen. Auf der Grundlage der durch den Kooperationserlass 2018 für Kommunen grundsätzlich zum Positiven veränderten Rahmenbedingungen werden die eingangs genannten Geschwindigkeitsbeschränkungen erneut beim Straßenbaulastträger beantragt.
Herr Fliegl von BS Ingenieure erläuterte dem Gemeinderat den Inhalt der Neubewertung in der Sitzung.

Der Gemeinderat nahm von der Neubewertung des Lärmaktionsplanes Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, das Ergebnis der Neubewertung des Lärmaktionsplanes bei der unteren Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Heilbronn) nachzureichen.

Verbesserung der Radinfrastruktur - Landesstraßenbegleitende Radwege nach Bürg und ins GIK

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2019 BIT Ingenieure beauftragt, Machbarkeitsstudien für die landesbegleitenden Radwege Maßnahme Nr. 030 (L 1095 Neuenstadt – Bürg) und Maßnahme Nr. 031 (Anbindung des gesamten Gewerbegebietes GIK) zu erstellen.
BIT Ingenieure haben die Machbarkeitsstudien für beide Maßnahmen vorgelegt und beide Varianten in der Sitzung des Gemeinderates am 27. Juli 2020 vorgestellt.
Bei der Radwegverbindung entlang der L 1095 zwischen Neuenstadt (Kreisel bei BAG) und Bürg soll auf der Westseite der L 1095 der Radweg vorgesehen werden. Es ist ein Brückenneubau westlich der bestehenden Brücke für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Die favorisierte Lösung hat einen zur L 1088 (Umgehungsstraße) höhengleichen Radweg zum Inhalt. Die Kostenannahme beläuft sich auf 1.34 Millionen Euro incl. Baunebenkosten.
Bei der Radwegverbindung zum GIK wird, bei der favorisierten Lösung, der Radweg nördlich der L 1088 (Umgehungsstraße) auf dem bestehenden Wirtschaftsweg entlang des Kochers und des entstehenden Gewerbegebiets Halde geführt. Die Kostenannahme beläuft sich auf 1 Million Euro incl. Baunebenkosten (enthalten ist eine Unterführung im Rahmen des zu erstellenden Kreisverkehrs L1088/K 2012).

Der Gemeinderat stimmte den Machbarkeitsstudien zu und beauftragte die Verwaltung für die favorisierten Lösungen einen Förderantrag beim Land zu stellen.
Im Falle einer Förderung würden die Bau- und Grunderwerbskosten bis zu 100 % übernommen werden. Die Förderung der Planungsleistung wird pauschaliert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Maßnahmen auch ins Förderprogramm aufgenommen werden.

Geplante Erweiterung (Modularbauweise) Eduard-Mörike-Gymnasium

Seit einigen Jahren gibt es Überlegungen wie das Eduard-Mörike-Gymnasium (EMG) erweitert werden könnte. Grund dafür ist der Bedarf eines weiteren Raumes für Bildende Kunst und einen größeren Lehrmittelraum. Außerdem ist ein weiteres Klassenzimmer erforderlich, da es noch Wanderklassen gibt (3 Klassen in Kursstufe 2).
Als mögliche Erweiterung im Bestandsgebäude wurde der Bereich über dem Verwaltungstrakt gesehen, der als Aufstockung mit Anbindung an die Räume im Obergeschoss umgesetzt werden könnte.
Die ersten Entwürfe und Gedanken dazu wurden aufgrund zahlreicher anderer Projekte nicht weiterverfolgt.
Im Jahr 2018 wurden das Büro Knecht aus Ludwigsburg mit der konkreten Planung und anschließender Baugenehmigung beauftragt.
Im Gemeinderat wurde am 6. August 2018 der Vorentwurf und eine erste Kostenschätzung vorgestellt. Diese beinhaltet außer dem Aufstockungstrakt auch die Anbindung an den Fahrradstellplatz, da in diesem Bereich eine Fluchttreppe als zweiter Rettungsweg gefordert wird.
Die kalkulierten Kosten liegen nun bei insgesamt 1.557.000,00 Euro brutto. Ursprünglich lagen die ersten Kostenschätzungen für die Aufstockung nur bei 900.000 Euro.
Auf dieser Basis wurde das Baugesuch eingereicht und das Büro Knecht und die Fachingenieure mit der Ausführungsplanung beauftragt.
Die Baugenehmigung ist am 12. August 2019 erteilt worden.
Bei den weiteren Untersuchungen zur Ausführungsplanung sind sehr viele weitere Problempunkte aufgetaucht, die teilweise sehr kostenintensiv gelöst werden müssten:

  • Rampe am Übergang zum Bestandsbau überschreitet die maximal zulässige Steigung
  • Die Statik sieht einen aufwendigen Aufbau mit einer Brettstapeldecke und Stahlträgern vor.
  • Die Dachentwässerung der Bestandsdächer muss komplett neu geführt werden
  • Räume des Verwaltungstraktes müssen über das darüber liegende Flachdach entlüftet werden.
  • Rückbau der Abluftkanäle für Chemieräume im UG
  • Bewuchs und Fahrradstellplätze an der Ostseite müssen komplett für die Baumaßnahme entfernt werden
  • Große Herausforderung beim Bauen während des Schulbetriebs.
  • Kosten- Nutzen Gegenüberstellung: rd. 1,56 Mio. Euro zur Nutzfläche von 231 m² sehr hoch.

Inzwischen wurde von der Verwaltung (Gebäudemanagement) geprüft, ob es eine alternative Lösung auf dem Gelände gibt.
Die modulare Bauweise der Kindertageseinrichtung am Helmbundkirchle hat deutlich gemacht, dass es mit dieser Bauart inzwischen qualitative und hochwertige Lösungen auf dem Markt gibt, die zugleich eine Kostensicherheit bieten und relativ zeitnah umgesetzt werden können.
Am Standort der beiden bestehenden Schulpavillons aus den Jahren 2004 und 2010 könnte durch den Rückbau der beiden Anlagen an dieser Stelle ein solitärer zweigeschossiger Neubau mit 6 Klassenräumen und 2 Zeichensälen entstehen. Die vorhandenen Pavillons sind als Interimsgebäude für die beiden Schulerweiterungen in einfacher Bauweise erstellt worden. Dies hat inzwischen dazu geführt, dass der blaue Pavillon aufgrund seiner geminderten Raumqualität seit längerer Zeit nicht mehr für den Schulunterricht, sondern als Abstellfläche genutzt wird.
Mit dem Bau eines neuen größeren Modulgebäudes würden sich neue räumliche Aufteilungen und Möglichkeiten ergeben:
Im Erdgeschoss könnten zwei große Zeichensäle, die durch einen gemeinsamen Lehrmittelraum verbunden sind, entstehen. Bei Bedarf kann die Außenfläche mitgenutzt werden. Außerdem würden 2 Klassenzimmer im Erdgeschoss und 4 Klassenzimmer im Obergeschoss die Möglichkeit bieten, die beiden Kursstufen komplett in diesem Trakt zu unterzubringen.
In dem frei werdenden Zeichensaal im Obergeschoss des EMG könnte zukünftig ein multifunktionaler Raum entstehen, der sowohl für interne als auch zu außerschulischen Zwecken genutzt werden kann. Der bereits gestellte Zuschussantrag zur Aufstockung kann für dieses Bauvorhaben übernommen werden und liegt in abgeänderter Form dem Regierungspräsidium vor. Anstatt der bisherigen 231 m² würden im geplanten modularen Ergänzungsbau 923 m² Nutzfläche geschaffen werden.
Es wird nach jetzigen Planungstand mit Kosten von 3,5 Millionen Euro gerechnet. Sobald eine Aussage über Höhe der Förderung vom Regierungspräsidium vorliegt, kann eine Aussage über die zu erwirtschafteten Abschreibungen getroffen werden.

Der Gemeinderat stimmte der Planung und Kostenschätzung zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Antrag auf Baugenehmigung beim Landratsamt Heilbronn einzureichen.

Digitalisierungsmaßnahmen im Eduard-Mörike-Gymnasium

Ein Thema beschäftigt die Kommunen fast so stark wie die Corona-Pandemie. Es geht um die Digitalisierung der Schulen, speziell des Eduard-Mörike-Gymnasiums (EMG).
Der Medienentwicklungsplan, den das EMG derzeit entwickelt, steht kurz vor der Zertifizierung durch das Landesmedienzentrum. Dieser dient dann als Grundlage für die technische Umsetzung und für die Förderung durch das Land Baden-Württemberg.
Das Konzept der Schule sieht eine Verkabelung dergestalt vor, dass jeder Raum durch ein LAN-Kabel angefahren wird. Die eigentliche Verkabelung ist größtenteils schon durchgeführt, so dass hier nur noch WLAN- und EDV-spezifische Verkabelung in den Klassen- und Fachräumen notwendig ist.
Die Klassenzimmer werden mit einem interaktiven Whiteboard und zur digitalen Betätigung mit einem Tablet ausgestattet. Nach und nach sollen Klassensätze an Tablets angeschafft werden.
In der Gemeinderatssitzung wies Schulleiter Martin Mutz darauf hin, dass eine einheitliche Ausstattung der Räume und die Verwendung kompatibler Technik in den Räumen notwendig ist.
Die Arbeiten für die Verkabelung und die Anschaffung der Hardware soll ausgeschrieben und vergeben werden. Das Stadtbauamt hat hierzu mit der Schulleitung und einem Ingenieurbüro Leistungsverzeichnisse erarbeitet. Es wird mit Ausgaben in Höhe von 224.000 Euro gerechnet.
Im Rahmen des „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“ werden der Stadt für alle Schulen zusammen 367.400 Euro zur Verfügung gestellt. Grundvoraussetzung für diese Förderung ist ein 20 %-iger Anteil des Schulträgers an den Kosten. Bei der Stadt Neuenstadt sind dies 91.850 Euro.
Darüber hinaus erhielt die Stadt 2019 eine pauschale Förderung der Digitalisierung. Im § 17a FAG ist dies festgelegt (981 Schüler X 60,9399 Euro/Schüler = 59.782,04 Euro).
Für 2020 wurden noch weitere 80 Euro je Schüler vom Land im Rahmen des „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 – Sofortausstattungsprogramm“ bewilligt. Dieser Betrag soll für Laptop-Klassensätze verwendet werden.
Die Maßnahmen sind noch nicht ausgeschrieben, sollen aber zeitnah umgesetzt werden. Die Verwaltung bittet deshalb um die Ermächtigung, die Bauarbeiten zu vergeben und die Käufe tätigen zu können. Der Gemeinderat wird in der nächsten Sitzung über die Ergebnisse informiert. Das zum Beschluss stehende Gesamtpaket ist eine Digitalisierungsoffensive und der konsequente nächste Schritt das Gymnasium durch die entsprechenden Investitionen sehr gut auszustatten. Durch das vorbildliche Engagement eines örtlichen Unternehmens war es bereits möglich, das „Digitale Klassenzimmer“ umzusetzen und entsprechende Erfahrungen zu sammeln.
Die ausgewählte Variante der Raumausstattung ist sehr zukunftsfähig, mindestens für die nächsten zehn Jahre. Die Geräte sind update-fähig. Das Betriebssystem befindet sich im Einschub-PC, der bei einem Defekt ausgetauscht werden kann. Die Gesamtinvestition belastet die Ergebnishaushalte der nächsten 10 Jahr mit 10 % der gesamten Investitionssumme.

Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat ermächtigt, die entsprechenden Aufträge zu vergeben.

Anpassung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen für das Kindergartenjahr 2020/21 - Neufassung der Gebührensatzung

A. Erhöhung der Elternbeiträge Ü3 und U3 (Gebührensatzung) 2020/2021
Die Empfehlung für das Kindergartenjahr 2020/2021 liegt nun vor (GT-Info vom 20.07.2020). Die vier Kirchen und die kommunalen Landesverbände haben sich auf eine moderate Steigerung der Elternbeiträge i. H. v. 1,9 % für das Kindergartenjahr 2020/2021 geeinigt.

B. Erhöhung der Elternbeiträge (Gebührensatzung) für die Grundschul- und Ganztagesbetreuung) 2020/2021
Die Empfehlung für das Kindergartenjahr 2020/2021 liegt nun vor (GT-Info vom 20. Juli 2020). Die vier Kirchen und die kommunalen Landesverbände haben sich auf eine moderate Steigerung der Elternbeiträge i. H. v. 1,9 % für das Kindergartenjahr 2020/20121 geeinigt.
Die Elternbeiträge für die Grundschulbetreuung wurden seit Bestehen der Grundschulbetreuung erst einmal angehoben. Dies war am 1. September 2015. Aufgrund der aktuellen Situation (Personal, Räumlichkeiten, mehr Kinder) schlägt die Verwaltung für die Grundschul- und Ganztagesbetreuung vor, in Zukunft auch an der Empfehlung der Erhöhung der Elternbeiträge für das jeweilige Schuljahr teilnehmen.
Durch die Corona-Pandemie sind der Stadt Neuenstadt a. K. erhebliche Kosten durch die Aussetzung der Elternbeiträge entstanden. Auch ist die Grundschul- und Ganztagesbetreuung für die Eltern sehr attraktiv, da die Beiträge für die Betreuung sehr niedrig sind. Es kommen immer mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind. Die sehr moderate Erhöhung dieser Beiträge soll daher künftig an der Anpassung teilnehmen. Die Erhöhung der Kosten beträgt 1,9 %, mindestens jedoch 1 Euro.
Aufgrund der erstmaligen Erhöhung der Beiträge für die Grundschulbetreuung seit Inkrafttreten der Gebührensatzung für die Elternbeiträge wird vorgeschlagen, die Satzung dieses Mal neu zu fassen.
Bei einer entsprechenden Erhöhung im Ü3- und U3-Bereich betragen die Mehreinnahmen im Kindergarten Ü3 6.457 Euro/Jahr und in der Krippe U3 3.509 Euro/Jahr (jeweils für das Kindergartenjahr 2020/2021).
Im Jahr 2020 betragen die Gesamtausgaben für die städtischen Kindertageseinrichtungen 4.748.314 Euro. Die Einnahmen von Bund, Land und durch Elternbeiträge liegen bei 2.021.140 Euro. Der Abmangel, den alle Einwohner der Stadt zu zahlen haben, liegt damit bei 2.727.174 Euro.
Im Jahr 2020 betragen die Gesamtausgaben für die Ganztagesbetreuung an Grundschulen 435.457 Euro. Die Einnahmen von Bund, Land und durch Elternbeiträge liegen bei 221.000 Euro. Der Abmangel beträgt 224.457 Euro.

Der Gemeinderat stimmte der Neufassung der Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Neuenstadt a. K. zu.

Die neugefasste Satzung kann hier heruntergeladen werden: Zum Download (PDF-Datei).

Gewerbegebiet Halde – Vergabe eines Straßennamens

Mit der Erschließung des städtischen Gewerbegebiets Halde in Neuenstadt a. K. entsteht eine Stichstraße mit ausreichend dimensionierter Wendeanlage; im Bebauungsplan mit „Planstraße 1“ benannt. Unabhängig von der generellen Notwendigkeit einer Straßennamensgebung muss bereits jetzt für die Vermessung (Bodenordnung) und das Liegenschaftskataster (Eintrag im Grundbuch) der Straßenname festgelegt werden. Der neue Straßenname soll einen bedeutenden Erfinder/Wissenschaftler würdigen und einen Bezug zu zukunftsfähigen Branchen haben. Die Verwaltung hat in der Sitzung folgenden Namen vorgeschlagen: Heinrich-Hertz-Straße.
Heinrich Rudolf Hertz (1857-1894) war ein deutscher Physiker mit großer handwerklicher Begabung. Er gilt als der Entdecker der elektromagnetischen Wellen, nach ihm wurde die Einheit Hertz (Hz) benannt.

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe des Namens Heinrich-Hertz-Straße zu.

Genehmigung von Spenden nach § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung

In der Sitzung wurden vom Gemeinderat zwei Spenden genehmigt.

Informationen über die Corona-Pandemie

Bürgermeister Heuser informierte über den aktuellen Sachstand der Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Regelungen.
Die örtlichen Musikvereine und Chöre beginnen wieder mit ihrer Probenarbeit. Der Stadtmarketingverein hat sich in Absprache mit den Liederkranz Neuenstadt und der Stadtverwaltung dazu entschieden, die diesjährige Neuenstadter Kirchweih, die für Sonntag, 13. September 2020 geplant war, abzusagen.
Die aktuelle Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg gilt bis 31. August 2020. Da sich immer wieder Neuerungen ergeben, sind diese Informationen tagesaktuell auf der Internetseite (Startseite) der Stadt Neuenstadt a. K. abrufbar.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

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