Sitzungsberichte
Fragestunde für Einwohner
Zum ersten Tagesordnungspunkt gab es keine Anfragen.
Sanierung der Turn- und Festhalle in Stein am Kocher
Herr Huber vom gleichnamigen Architekturbüro Huber Architekten und Ingenieure aus Billigheim hat die Planung sowie die Kostenberechnung erläutert. Dazu stellte er dem Gemeinderat und den Besuchern anhand einer Präsentation die Planung vor.
Die Vorentwurfsplanung für die Sanierung der Turn- und Festhalle in Stein sowie die Kostenschätzung wurden dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 10.02.2020 vorgestellt und besprochen. Die Kostenschätzung, welcher der Gemeinderat in der Sitzung am 10.02.2020 zugestimmt hat, belief sich auf eine Summe von 3.280.000 € (brutto), inkl. Baunebenkosten.
Zwischenzeitlich wurde die Planung unter Einarbeitung der Ergebnisse der Fachingenieure für die technische Gebäudeausrüstung und des vorbeugenden Brandschutzes weitergeführt und der Bauantrag beim Landratsamt Heilbronn eingereicht. Dabei gab es keine wesentlichen Änderungen. Das Landratsamt Heilbronn hat die Baugenehmigung am 24.09.2020 erteilt. Die Sanierung entspricht auch dem beschlossenen Klimaschutzkonzept. Neben der künftigen Einsparung an Primärenergie ist die Sanierung der Halle wesentlich nachhaltiger, als ein Abbruch mit anschließenden Neubau.
Die Kostenberechnung schließt mit einem Gesamtbetrag von 3.425.700 € (incl. aller Baunebenkosten und der MwSt.). Der Grund für die höheren Kosten sind hauptsächlich die aktuellen Preissteigerungen im Baugewerbe. In der Kostenberechnung ist kein Ansatz für die Außenanlage enthalten.
Erfreulicherweise erhielt die Stadt, nach der Sanierung und Erweiterung der Gemeindehalle in Kochertürn bereits zum zweiten Mal den Höchstsatz mit 500.000 Euro für die Turn- und Festhalle in Stein am Kocher.
Die grundlegende Sanierung der Turn- und Festhalle Stein am Kocher kommt buchhalterisch einem Neubau gleich, da mindestens drei wichtige Gewerke (z. B. Außenwände, Dach, Heizungsanlage, Elektroinstallation) erneuert werden. Den Investitionskosten von 3,43 Millionen Euro steht ein Zuschuss aus dem Entwicklungsprogramm in Höhe von 0,5 Millionen gegenüber. 2,93 Millionen Euro werden dann über 50 Jahre abgeschrieben. Dadurch werden die betroffenen Ergebnishaushalte mit jährlich 58.600 Euro Abschreibung belastet, die erwirtschaftet werden müssen.
Vom Gemeinderat wurde noch angeregt, einen flexiblen Wickelplatz in den Toiletten anzubringen und nochmals zu prüfen, ob die Abdichtung in den Kellerräumen ausreichend untersucht wurde. Herr Huber erklärte, dass der Wickelbereich mit eingeplant wird und dass die Fachplaner die Kellerräume ausreichend auf Feuchtigkeitsprobleme untersucht haben.
Der Gemeinderat stimmte der Planung und der Kostenberechnung zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung der Arbeiten zu veranlassen.
Sanierung der Kindertageseinrichtung Lange-Wiesen-Weg
Vorentwurfsplanung und Kostenschätzung und Architektenvertrag
Das Büro Huber Architekten und Ingenieure aus Billigheim wurde ebenfalls mit der Vorentwurfsplanung und der Kostenschätzung für die Sanierung der Kindertageseinrichtung Lange-Wiesen-Weg in Neuenstadt beauftragt und hat diese erstellt.
Die Vorentwurfsplanung und die Kostenschätzung wurde ebenfalls von Architekt Huber in der Gemeinderatssitzung erläutert. Herr Huber stellte die geplanten Sanierungsmaßnahmen anhand einer Präsentation vor. Er erklärte, dass die aktuell bestehenden Nebenräume optimiert und umgenutzt werden. An der Außenfläche zwischen dem Gebäude wird ein neuer Kleingruppenraum entstehen. Die Planung wurde bereits mit dem KVJS, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales, abgestimmt. Durch die Sanierung erhält die Stadt eine Betriebserlaubnis für 75 Kinder. Dabei können 30 Kinder im Ganztagesbetrieb betreut werden, die anderen Kinder mit verlängerten Öffnungszeiten. Aktuell besteht die Betriebserlaubnis für 65 Kinder.
Die Kostenschätzung schließt mit einem Betrag von 939.000 € incl. MwSt. und Baunebenkosten. In der Kostenschätzung ist kein Ansatz für die Außenanlage enthalten. Die Kosten für die Außenanlage hängt wesentlich vom Umfang der Umgestaltung ab. Ziel der Umgestaltung der Außenanlage ist es einen Großteil zu erhalten und so anzupassen, dass der künftige Betrieb der Kindertageseinrichtung unterstützt wird. Weiterhin ist die Planung eng mit dem geplantes Neubau von Schulräumen am EMG abzustimmen, da beide Vorhaben über einen Zugang erschlossen werden. Der Vorsitzende dankte der Sachgebietsleitung Jungend und Betreuung und derzeitigen Leitung der Einrichtung, Frau Weber für die gute Planungsgrundlage und ergebnisorientierten und positiven Gespräche mit dem KVJS.
Es handelt sich bei der bisherigen Planung um eine Vorentwurfsplanung. Als nächste Stufe muss in einer verfeinerten Planung die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung erstellt werden.
Das Architekturbüro Huber und Ingenieure hat der Verwaltung ein Angebot für die Architektenleistungen vorgelegt. Dies ergibt bei angenommenen honorarfähigen Nettobaukosten von 631.512,60 € ein voraussichtliches Honorar von
Netto: 109.643,58 € (17,36 % der honorarfähigen Nettoherstellungskosten)
Brutto: 130.475,86 €
Eine endgültige Aussage zu den finanziellen Auswirkungen kann erst getroffen werden, wenn die Kosten der Außenanlage bekannt sind. Weiterhin prüft die Verwaltung aus welchem Fördertopf die geplante Sanierung gefördert werden kann. Der Zuschuss verringert dann den Betrag, der abgeschrieben und erwirtschaftet werden muss. Die Verwaltung wird das Gremium informieren, sobald nähere Informationen vorliegen.
Der Gemeinderat stimmte der Vorentwurfsplanung und der Kostenschätzung in Höhe von 939.000 € incl. Mehrwertsteuer (ohne Außenanlage) zu. Dem Abschuss des Architektenvertrages wird zugestimmt.
Erweiterung des Eduard-Mörike-Gymnasiums in Modularbauweise
Frau Miene von der Stadtverwaltung stellte dem Gemeinderat die geplante Erweiterung des Eduard-Mörike-Gymnasiums vor.
Die Planung für den Neubau weiterer Schulräume am Eduard-Mörike-Gymnasium im Bereich der jetzigen Schulpavillons sowie die Kostenschätzung über 3,5 Millionen Euro wurden dem Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 27.07.2020 vorgestellt.
Im Anschluss wurde der Bauantrag beim Landratsamt Heilbronn eingereicht. Um das Projekt zügig voranzutreiben, sollte nach Vorlage der Baugenehmigung die Generalunternehmerleistung ausgeschrieben werden. Der geplante Baubeginn ist im Frühjahr 2021 damit die Fertigstellung und Inbetriebnahme möglichst mit dem Schuljahr 2021/2022 erfolgen kann.
Der für die vormals zur Aufstockung gestellte Zuschussantrag konnte für den Neubau übernommen werden und liegt dem Regierungspräsidium vor.
Für die Ausschreibung der Arbeiten bedarf es noch eines Baubeschlusses durch den Gemeinderat.
Es entstehen Investitionskosten von 3,5 Millionen Euro. Die Höhe des Zuschusses (beantragt sind 66 %) ist noch nicht endgültig geklärt. Das Regierungspräsidium hat noch keine Aussage getroffen. Es kann deshalb noch keine seriöse Aussage über die Abschreibungen, die über 50 Jahre erwirtschaftet werden müssen.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Ausschreibung der Arbeiten zu veranlassen.
Änderung der Ehrenordnung der Stadt Neuenstadt am Kocher
Die Ehrenordnung der Stadt Neuenstadt wurde am 9. November 1992 beschlossen und galt ab 1. Dezember 1992. In den darauffolgenden Jahren gab es ergänzende Verfügungen und es wurden weitere Regelungen durch Amtsverfügungen des Bürgermeisters erlassen. Die neue Ehrenordnung enthält alle bisherigen Ergänzungen als konsolidierte Fassung sowie folgende Anpassungen:
1. Arbeitsjubiläen
Bislang konnten örtliche Betriebe beantragen, dass die Ehrung langjähriger Arbeitnehmer durch den Bürgermeister vorgenommen wird. Da dies in den letzten Jahren nicht in Anspruch genommen wurde, wird dieser Passus ersatzlos gestrichen.
2. Geburtstage der Ratsmitglieder
Bislang erhielt ein aktives Ratsmitglied erst ab dem 50. Geburtstag ein Präsent. Künftig soll bei jedem runden Geburtstag eines aktiven Ratsmitgliedes ein Präsent überreicht werden.
3. Geburtstage der Beschäftigten der Stadtverwaltung Neuenstadt
Bislang wurde einem Beschäftigten erst ab dem 50. Geburtstag offiziell gratuliert. Künftig soll bei jedem runden Geburtstag eine offizielle Gratulation erfolgen, zum 50. und 60. Geburtstag gibt es zudem ein Präsent.
Beschäftigten, die altershalber aus dem Dienst ausgeschieden sind, gratuliert der Bürgermeister künftig postalisch zu ihrem runden Geburtstag.
4. Präsente
Bislang wurden teilweise Präsente für Ehrende näher definiert und mit einem Wert beziffert, z. B. Blumenstrauß im Wert von 25 Euro. Es wurde manchmal auch zwischen Geschenken für weibliche und männliche Ehrende unterschieden. In der neuen Ehrenordnung entfällt die geschlechterspezifische Unterscheidung und das Präsent wird ausschließlich mit einem Wert beziffert, so dass auch individuelle Geschenke möglich sind.
5. Ehrungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Neuenstadt
Die Art der Ehrungen wurde den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
6. Ehrungen von Lehrern, Pfarrern und Polizeibeamten
Lehrer, Pfarrer und Polizeibeamte sind nicht bei der Stadt Neuenstadt a. K. beschäftigt. Aus Gründen des Datenschutzes sind daher nicht alle Dienstzeiten bekannt.
Über Ehrungen bei besonderen Dienstjubiläen, beim Eintritt in den Ruhestand sowie beim Sterbefall entscheidet künftig der Bürgermeister im Einzelfall.
Wie bisher werden Einwohner der Stadt Neuenstadt aus Anlass ihres 80, 90 und 100 Geburtstag geehrt. Ab dem 100. Geburtstag erfolgt eine jährliche Ehrung. Bei den runden Geburtstagen gratuliert der Bürgermeister im Rahmen eines Besuches vor Ort und überreicht ein Glückwunschschreiben und ein Präsent. In den Ortsteilen wird der Bürgermeister dabei vom jeweiligen Ortsvorsteher begleitet
Die Kosten für Ehrengaben in den Haushaltsmitteln eingestellt sind.
Der Gemeinderat beschloss die neue Ehrenordnung (gültig ab 01.10.2021) der Stadt Neuenstadt.
Die neue Ehrenordnung (PDF-Datei) steht hier für den Download bereit
Überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2015 bis 2018
Der Gemeinderat wurde in öffentlicher Sitzung am 25.05.2020 über das Ergebnis der Prüfung der Bauausgaben der Jahre 2015 bis 2018 durch die Gemeindeprüfungsanstalt unterrichtet. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich auf die Prüfbemerkungen in dem Prüfbericht geantwortet. Das Landratsamt Heilbronn – Kommunalamt – hat mit Schreiben vom 25.09.2020 mitgeteilt, dass die im Prüfungsbericht angesprochenen Feststellungen erledigt sind bzw. aufgrund der Zusagen der Verwaltung als erledigt gelten.
Das Landratsamt Heilbronn hat auf die Verpflichtung zur Unterrichtung des Gemeinderates über den Abschluss der Prüfung hingewiesen.
Die Prüfung der Bauausgaben für die Jahre 2015 bis 2018 ist damit abgeschlossen.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
Genehmigung von Spenden nach § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung
Der Gemeinderat stimmte der Annahme einer Spende zu.
Ihre Stadtverwaltung

