Sitzungsberichte
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 17.11.2008
Aus der Mitte des Gemeinderates vom 17.11.2008
Stadtwald
Zwischenbericht des Forstjahres 2008
Roland Hartz ist seit dem 01.09.2008 Nachfolger von Lothar Achstetter und damit neuer Leiter der Außenstelle Neuenstadt des Kreisforstamtes Heilbronn.
Im Bericht von Oberforstrat Hartz und Revierförster Staudt wurde ein Überblick über die aktuelle Entwicklung des Holzpreises und die Schäden durch das Unwetter am 30. Mai 2008 gegeben.
Mit 5.628 Festmeter (Fm) lag der Einschlag geringfügig unter dem Plan mit 6.000 Fm. „Zufällige“ Nutzungen, wie z. B. Käferholz, blieben im normalen Rahmen. Für die Unterhaltung der Waldwege wurden 22.000,- € anstatt der geplanten 10.000,- € aufgewendet. Die Holzerlöse stiegen um 40.000,- € auf 330.000,- €. Dadurch ist es wahrscheinlich, dass der Überschuss im Jahr 2008 bei voraussichtlich 126.000,- € (Plan 96.000,- €) liegen wird. 2007 lag er bei 74.000,- €. Der Vorsitzende dankt im Namen des Gemeinderates allen, die zu diesem sehr guten Ergebnis beigetragen haben. Er betont, dass die Stadt mit der Forstverwaltung einen kompetenten Partner hat.
Kultur und Nutzungsplan 2009
Die Außenstelle des Kreisforstamtes in Neuenstadt hat den Kultur- und Nutzungsplan 2009 für den Stadtwald aufgestellt und in der Sitzung erläutert.
Es sollen wie im Vorjahr 6.000 fm eingeschlagen werden. Damit reagiert die Forstwirtschaft bereits innerhalb der laufenden Wirtschaftsperiode auf den guten Holzzuwachs des Waldes. Die Nachhaltigkeit bei der Bewirtschaftung des Waldes wird eingehalten. Der Einschlag würde allerdings gebremst, wenn es Probleme bei der Vermarktung geben sollte. Durch den derzeitigen Konjunktureinbruch geht auch die Nachfrage nach Bauholz zurück. Ausgepflanzt werden 175 Laub- und 450 Nadelhölzer.
Der Gemeinderat beschließt den Kultur- und Nutzungsplan 2009 einstimmig.
Festlegung der Brennholzpreise 2009
In den letzten zwei Jahren wurde das "Brennholz lang" versteigert. Es hat sich gezeigt, dass dies eine gute Lösung ist und die meisten Kunden damit zufrieden sind. Die Käufer können das Holz vorher besichtigen und wissen, was sie ersteigern.
Brennschichtholz (Meterholz) können nur Kunden, die dies in den letzten 5 Jahren bezogen haben, weiterhin auf Bestellung erwerben. Damit soll der hohe Arbeitsaufwand begrenzt werden. Für das Bürgergabholz in Stein wurden noch 27 Raummeter (Rm) bereitgestellt.
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass das Brennholz lang (Polterholz), ebenso wie die Flächenlose an den Meistbietenden versteigert wird.
Bei Meterholz werden die Preise pro Raummeter (rm) nicht erhöht und wie folgt festgesetzt:
Buche 57 €
Eiche/ Hartholz gemischt 53 €
Für das Bürgergabholz in Stein a. K. beträgt das Aufbereitungsentgelt unverändert 42 €/Rm.
Zertifizierung des Stadtwaldes Neuenstadt nach FSC ( Forest Stewardship Council)
Die Bewirtschaftung der Kommunalwälder im Landkreis Heilbronn und damit auch die des Stadtwaldes Neuenstadt erfolgt schon seit Jahren auf der Grundlage der PEFC-Zertifizierung (Pan European Forest Certification Council). Diese Zertifizierung ist ein Nachweis des Nachhaltigkeitsgrundsatzes bei der Waldbewirtschaftung, bringt aber keinen besonderen Mehrwert beim Holzverkauf, da sie inzwischen fast die Norm darstellt.
Nach und nach haben viele Kommunen bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder einen Stand erreicht, der gerade durch den naturnahen Waldbau eine weitergehende Zertifizierung möglich macht. Der Leiter des Kreisforstamtes beim Landkreis Heilbronn, Karl-Heinz Lieber, fördert zusammen mit seinen Stellvertretern und den Revierleitern den naturnahen Waldbau. Inzwischen wollen auch große Handelsketten nur noch Holz aus FSC-zertifizierten Wäldern verkaufen. Auch die Firma Landerer, die im nächsten Jahr ihre Produktion im GIK aufnimmt, verarbeitet nur FSC-zertifizierte Ausgangsprodukte. Mit der Zertifizierung kann ein nicht unwesentlicher Mehrwert beim Holzverkauf entstehen.
Der Arbeitskreis Forst hat sich auf Anregung von Kreisforstamtsleiter Lieber mit der FSC-Zertifizierung befasst und empfiehlt, die Zertifizierung aller Kommunalwälder im Landkreis Heilbronn anzustreben. Der Leiter der Außenstelle des Kreisforstamtes Heilbronn, Roland Hartz, hat in der Gemeinderatssitzung die weiteren Gründe für die Einführung der Zertifizierung erläutert.
Durch die Zertifizierung wird sich für die Nutzung des Waldes nichts wesentlich ändern. Es wird beim Stadtwald nicht zu Flächenstilllegungen kommen. Allerdings soll der Anteil an Totholz von derzeit 3,8 % auf 5 % ansteigen. Hier wird aber vor allem versucht, in Lagen (z. B. Steilhänge), die nur unwirtschaftlich zu betreiben sind, den Anteil zu erhöhen. Das flächenmäßige Befahren der Holzlose ist schon nach dem Waldgesetz verboten und stellt daher keine Verschärfung dar. Sinn macht die Zertifizierung nur, wenn möglichst alle Kommunen des Landkreises sich daran beteiligen. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass der Stadtwald an der Zertifizierung nach FSC Kriterien teilnimmt.
Bebauungsplanverfahren „Verkehrswichtiger Zubringer zur L 1095“
Der Bebauungsplan wurde von Herrn Mezger vom Büro M-Quadrat für kommunikative Stadtentwicklung vorgestellt. Das bestehende Wohngebiet Daistler ist derzeit für den Kfz-Verkehr nur über die Eberstädter Hohle an die Kernstadt von Neuenstadt a. K. angebunden. Eine direkte Anbindung an das übergeordnete Straßennetz ist nicht vorhanden.
Die bestehenden Straßen sind in diesem Bereich nicht geeignet, den geplanten ÖPNV Anschluss (Busverkehr) ins Wohngebiet Daistler zu ermöglichen. Die verbesserte Anbindung berücksichtigt auch die langfristig geplante bauliche Erweiterung im Bereich Daistler (Daistler III und Schmiede). Doch selbst wenn diese Neubaugebiete durch die demografische Entwicklung nicht verwirklicht werden, ist die zusätzliche Anbindung für die bereits 750 vorhandenen Einwohner im Daistler eine deutliche Verbesserung.
Die neue leistungsfähige Anbindung soll überwiegend auf der Trasse des bereits bestehenden Feldwegenetzes verwirklicht werden. Benötigt werden auch private Grundstücke,weil die neue Straße breiter wird. Die maximale Steigung wurde von knapp 10 % auf 8,5 % reduziert. Eine fußläufige Anbindung des Wohngebietes Daistler wurde eingearbeitet. Mit der neuen Trasse ist es möglich, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und auch unnötige Belastungen der innerstädtischen Straßen zu vermeiden.
Der Planung hat der Gemeinderat am 09.06.08 zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren dient dazu, das geplante Bauvorhaben planungsrechtlich abzusichern.
Vom Regierungspräsidium Stuttgart wurde die Maßnahme als sinnvoll und förderfähig bezeichnet. Für die Maßnahme wurde ein Zuschussantrag im Rahmen des Entflechtungsgesetzes gestellt. Bei Gesamtkosten von 1 Million Euro wird mit einem Zuschuss von ca. 550.000,- Euro gerechnet.
Der Gemeinderat hat dem Vorentwurf des Bebauungsplanes und den örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung, jeweils datiert zum 17.11.2008, einstimmig zugestimmt.
Bebauungsplanverfahren „Bahnweg“ mit örtlichen Bauvorschriften
Durch die Verlagerung der WEG ergibt sich die große Chance, auf dem ehemaligen Bahnhofsareal unmittelbar an der neuen Umgehungstraße mit Handel, Gemeinbedarf und Parken neue Nutzungsschwerpunkte auszuweisen. Neben der Ansiedlung von zwei Lebensmittelbetrieben soll dort auch die Möglichkeit zum Bau eines Parkhauses geschaffen werden. Bei einem der beiden Märkte soll ein bestehender Markt verlagert werden. Die geplante Bebauung stellt einen wichtigen Beitrag zur Stadtentwicklung dar. Die beiden Lebensmittelmärkte liegen nicht weit zur Stadtmitte und sind eine gute Ergänzung des Angebotes. Das öffentliche Parkhaus, das über die Lindenstraße erschlossen wird, bietet weitere zusätzliche Stellplätze nahe der Stadtmitte. Auch wenn für die Überplanung Teile der Räblinsgärten einbezogen werden, liegt der weit überwiegende Teil auf dem brachliegenden und bereits versiegelten Bahnhofsareal. Damit wird die Forderung Brachflächen zu reaktivieren umgesetzt. Im Vergleich zu einer Neubebauung auf der „grünen Wiese“ ist dies ein weit geringerer Eingriff in den Naturhaushalt. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Lebensmittelmärkte direkt an der neuen Umgehungsstraße liegen und damit Verkehr in bebauten Wohnlagen vermieden wird.
Die Mitglieder des Gemeinderates haben sich intensiv mit den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange befasst und nach einer Abwägung diese teilweise beschlossen oder verworfen. Weiterhin hat man sich intensiv mit dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschäftigt. Diese fand vom 18.08.2008 bis zum 29.08.2008 statt. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden ebenfalls abgewogen.
Die Mitglieder des Gemeinderates haben die Änderung des Bebauungsplanvorentwurfes „Bahnweg“, der örtlichen Bauvorschriften und die Änderung der Begründung entsprechend den vorhergehend gefassten Beschlüssen beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf Grund des geänderten Planentwurfes die öffentliche Auslegung durchzuführen.
Erhöhung der Gastarife zum 01.01.2009
Bei der letzten Beratung über die Tariferhöhung zum 01. September 2008 war abzusehen, dass zum 01. Januar 2009 eine weitere Erhöhung notwendig wird.
Die Bezugspreise haben sich in diesem Jahr mehrfach und um insgesamt fast 2,3 Cent/kWh erhöht.
Die Stadtwerke Neuenstadt haben ihre Bezugspreissteigerungen am 01. September 2008 mit 0,8 Cent nur zum Teil weitergegeben und angekündigt, dass zum 01. Januar 2009 eine erneute und dann größere Erhöhung folgen müsse. Diese Erhöhung wurde mit Blick auf die Ertragslage und die Kostenentwicklung von der Betriebsleitung und dem Betriebsausschuss mit 1,1 Cent/kwh vorgeschlagen. Sie deckt immer noch nicht die gestiegenen Bezugskosten, so dass beim Gasvertrieb ein Verlustergebnis ansteht.
Im Vollversorgerbereich beträgt der Arbeitspreis künftig brutto 7,9 Cent/kWh. Zu einem Zeitpunkt, wo die Ölpreise wieder nachgegeben haben, ist eine große Erhöhung problematisch. Es sollte aber nicht vergessen werden, dass dies viele Monate anders war und aktuell noch immer so ist, und unsere Gaskunden von der verspäteten Erhöhung lange profitiert haben und profitieren.
Mit der Jahresabrechnung 2008 erhalten die Kunden zudem den Jubiläumsrabatt von brutto 0,3 Cent/kWh gut geschrieben. Er gilt als Treuerabatt nur gegenüber den Kunden, die auch treu sind und nicht z. B. zum 01. Januar 2009 wegen der Preiserhöhung wechseln.
Zum 01.10 2009 werden die Gasbezugspreise neu verhandelt. Die Stadtwerke erwarten dann bessere Konditionen. Zudem sind auch die Ölpreise am Fallen. Die Aussichten auf eine baldige Tarifsenkung sind daher groß. Die jetzige Preiserhöhung ist lange aufgeschoben worden. Die für Mitte 2009 erwarteten Preissenkungen sollen frühzeitig weiter gegeben werden.
Ersatzbeschaffung eines Multifunktionsfahrzeuges (Multicar) für den Bauhof
Der Multicar, Baujahr 1997, hat erhebliche Mängel. Aktuell liegt ein Getriebeschaden vor, die Ölpumpe ist defekt und der Steuerblock ist undicht. Um diese Mängel zu beheben, wurde ein Kostenvoranschlag für die Reparatur der Schäden eingeholt. Dieser liegt bei 11.449,73 €. Das Fahrzeug wurde im Jahre 2002 als Gebrauchtfahrzeug mit einem Kilometerstand von 57.000 km zu einem Preis von 26.775,00 € erworben. Es wird sehr vielseitig eingesetzt und ist unverzichtbar bei der täglichen Arbeit des städtischen Bauhofes.
Eine erneute Instandsetzung des Fahrzeuges ist unwirtschaftlich. Nach Prüfung eingegangener Angebote, hat der Gemeinderat beschlossen, ein Vorführfahrzeug Multicar, Baujahr 11/2007 (2.500 km) zum Preis von 52.300,- €, der Firma Hako-Werke in Schwieberdingen zu erwerben. Den überplanmäßigen Ausgaben wurde zugestimmt.
Neuwahl der Vertreter des Gutachterausschusses
Nach § 2 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung sind der Vorsitzende und die ehrenamtlichen weiteren Gutachter auf 4 Jahre zu bestellen. Die Amtszeit des jetzigen Gutachterausschusses endet am 31.12.2008. Für die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2012 ist der Gutachterausschuss neu zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch den Gemeinderat aufgrund einer Vorschlagsliste. Die Vorschlagsliste beachtet die Vorgaben der Verordnung, dass weder der Bürgermeister noch Mitarbeiter, die im Bereich Liegenschaften tätig sind, bestellt werden dürfen.
Es sollen geeignete Fachleute berücksichtigt werden aus der Kommunalverwaltung, aus Vermessungs-, Liegenschafts- und Hochbauämtern, aus der Landwirtschaftsverwaltung, Flurbereinigungsverwaltung, aus Sparkassen- und Gebäudeversicherungen, sowie IHK, aus Architektenkammer und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wie auch von Berufsvertretungen, Haus- und Grundbesitzer- sowie Mieterverbänden. Gemeinderäte dürfen bestellt werden, wenn sie über besondere Sachkunde in der Grundstücksbewertung oder auf dem Grundstücksmarkt verfügen.
Auf Beschluss des Gemeinderates werden ab dem 01.01.2009 auf die Dauer von 4 Jahren in den Gutachterausschuss bestellt:
1. als Vorsitzender: Werner Jochim
2. als stellvertretende Vorsitzende: Eberhard Schepperle, Priska Dillenberger-Bauer
3. als Mitglieder: Georg Dittmann, Klaus Gussmann, Thomas Haldenwanger, Uwe Haußecker, Ewald Hock, Robert Rückert, Alexander Rüdele, Wolf-Dieter Sprenger, Werner Uhlmann
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