Stadt Aktuell
Den Landesfamilienpass erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind mit min. 50 v. H,
- Familien, die Wohngeld-, oder Bürgergeld- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben (bitte entsprechenden Leistungsbescheid vorlegen),
- Neu ab 01.01.2023: alle ALGII-berechtigten Familien aus der Ukraine mit entsprechendem Leistungsnachweis,
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Grundsätzlich bleiben die Voraussetzungen für den Erhalt des Passes gleich, bei der Ausstellung können nunmehr jedoch neben der antragstellenden Person noch bis zu vier weiteren Erwachsenen als Begleitpersonen im Pass eingetragen werden. Diese weiteren Personen müssen die Voraussetzungen für den Erhalt des Passes nicht erfüllen. Allerdings können aber höchstens jeweils zwei der Begleitpersonen die Vergünstigungen zusammen mit den Kindern in Anspruch nehmen. Wir müssen auch darauf hinweisen, dass Sie verpflichtet sind, den Pass und die Gutscheinkarten zurückzugeben, sobald die obengenannten Voraussetzungen nicht mehr zutreffen. Auch ist eine Nutzung des Passes ohne Kinder nicht möglich.
Alle Besucher werden gebeten, sich grundsätzlich vorab auf der Homepage des Anbieters zu informieren, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann. Einige Angebote können auch nur nach vorheriger Online-Buchung besucht werden.
Vergünstigungen und Rabatte gibt es für den Besuch der meisten staatlichen Schlösser, Gärten und Museen, zahlreiche private Anbieter beteiligen sich am Landesfamilienpass bzw. Gutscheinheft. Einige Beispiele: Wilhelma, Erlebnispark Tripsdrill Cleebronn, Europa-Park Rust, Mercedes-Benz-Museum und Porsche-Museum in Stuttgart, Auto & Technik Museum Sinsheim, Experimenta in Heilbronn und viele mehr. Neu 2025 ist die Insel Mainau und der Steinbruch Holzmaden. Weggefallen 2025 ist der Schwaben-Park. Einzelne Gutscheine sind nur an bereits vorbestimmten Tagen gültig. Bitte um Beachtung.
Wir weisen darauf hin, dass keine Broschüre erstellt wird. Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration (www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de) ist unter „Soziales“ > „Familie“ > „Leistungen“ > „Landesfamilienpass“ eine Liste aller Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt. Auch stehen dort Flyer und eine Übersichtskarte zu den einzelnen Objekten als Pdf-Dokumente zum Download zur Verfügung.
Die Ausgabe der Gutscheinhefte an Inhaber von Landesfamilienpässen erfolgt gegen Vorlage des Landesfamilienpasses. Familien mit Bürgergeld Berechtigung, Wohngeldberechtigte und Asylbewerber nur gegen Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides.
Hinweise zur Gutscheinkarte: Bei Verlust kann nur ein neuer Pass ausgestellt, aber keine weiteren Gutscheinkarten mehr ausgegeben werden!
Anträge zur Neuausstellung eines Landesfamilienpasses und die Gutscheinhefte für 2025 sind ab sofort bei der Stadtverwaltung Neuenstadt im BürgerBüro erhältlich.