Stadt Aktuell
Kommunale Wärmeplanung in Neuenstadt
Hintergrundinformationen
Bis zum Jahr 2040 soll die Energieversorgung in Baden-Württemberg klimaneutral gestaltet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, die Wärmeversorgung unserer Gebäude zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten. Die Stadt Neuenstadt lässt dafür zusammen mit sieben weiteren Kommunen aktuell einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Auf diese Weise erhalten Bürgerinnen und Bürger Planungssicherheit und können transparent die Entscheidungen auf kommunaler Ebene nachvollziehen.
Unsere 3 Meilensteine auf dem Weg zur Kommunalen Wärmeplanung:
- Bestands- und Potentialanalyse:
Die Vorstellung der Bestands- und Potentialanalyse hat am 19.11.2025 in der Stadthalle Neuenstadt stattgefunden. Die Präsentation als pdf-Datei: Zum Download. - Definition Zielszenario und Ausarbeitung der Wärmewende-Strategie
Diese Arbeiten hat die Agentur zusammen mit der Verwaltung vorgenommen. - Ergebnis-Präsentation
Die Ergebnis-Präsentation fand am 25.02.2026 in der Stadthalle Neuenstadt statt. Der Endbericht als pdf-Datei: Zum Download.
Ab dem 09.03.2026 wird der Endbericht der Kommunalen Wärmeplanung für 30 Tage zur Stellungnahme hier auf der Homepage der Stadt Neuenstadt zur Verfügung gestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anschließend geprüft und verarbeitet. Nach der endgültigen Fertigstellung des Kommunalen Wärmeplans wird dieser in einer Gemeinderatsitzung vorgestellt. Stellungnahmen können per E-Mail an post(@)neuenstadt.de eingereicht werden.
Was ist ein kommunaler Wärmeplan?
Ein kommunaler Wärmeplan stellt gemäß den Vorgaben des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) eine wesentliche Grundlage für die Planung einer langfristig tragfähigen Wärmeversorgung in der Kommune dar. Die Erstellung des Wärmeplans wird in mehrere Phasen unterteilt: Der erste Schritt ist die Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs. Anschließend wird eine Prognose für den zukünftigen Wärmebedarf aufgestellt und das Potenzial zur Deckung dieses Bedarfs durch erneuerbare Energien ermittelt. Die letzten beiden Schritte zeigen auf, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die Kommune umgesetzt werden kann und welche Maßnahmen für die Zielerreichung notwendig sind.
Datenschutz
Die Regelungen in § 33 KlimaG BW sowie im Wärmeplanungsgesetz (WPG) schaffen die nach allgemeinem Datenschutzrecht erforderliche Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Einholung von Daten, die für die Erstellung kommunaler Wärmepläne notwendig sind. Ein weiterer Teil basiert darauf, dass Gewerbe und Industrie freiwillig dazu beitragen, Daten bereitzustellen. Sie als Bürgerinnen und Bürger müssen allerdings nicht aktiv werden.
Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Gebäude oder auf den Geschäftsbetrieb von Unternehmen.
Weitere Informationen
Das Unternehmen EnergyEffizienz GmbH ist von den Konvoi-Kommunen Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Gundelsheim, Hardthausen, Langenbrettach, Offenau, Untereisesheim und Neuenstadt am Kocher auf Basis einer Ausschreibung mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt worden.
Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung und zum Datenschutz finden Sie: Zum Leitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg

