Stadt Aktuell
Kommunale Biotopverbundplanung
Einladung zur 1. Informationsveranstaltung
Kommunale Biotopverbundplanung Neuenstadt am Kocher
Donnerstag, 11.06.2026, Beginn 19.00 Uhr, Stadthalle Neuenstadt, Öhringer Straße 12, 74196 Neuenstadt a. K.
Die biologische Vielfalt ist weltweit und auch in Baden-Württemberg in den letzten Jahrzehnten deutlich zurückgegangen. Ursachen hierfür sind unter anderem die zunehmende Zerschneidung der Landschaft, die Intensivierung der Landnutzung, der Ausbau von Gewässern sowie Veränderungen in der Flächennutzung und durch den Klimawandel. Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sind daher mittlerweile gefährdet oder verzeichnen einen starken Rückgang.
Um diesem Trend entgegenzuwirken, verfolgt das Land Baden-Württemberg das Ziel, bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent der Offenlandfläche einen landesweiten Biotopverbund aufzubauen. Dieser soll Lebensräume miteinander vernetzen, damit sich Arten wieder ausbreiten und langfristig stabile Populationen bilden können.
Auch die Stadt Neuenstadt am Kocher möchte aktiv zur Stärkung der biologischen Vielfalt beitragen und lässt derzeit eine kommunale Biotopverbundplanung erarbeiten. Dabei werden bestehende wertvolle Lebensräume erfasst, Entwicklungspotenziale identifiziert und konkrete Maßnahmen zur Vernetzung von Biotopen erarbeitet.
Inhalte der Veranstaltung:
Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie Einblicke in:
- die Ziele und rechtlichen Grundlagen der Biotopverbundplanung
- die aktuelle Bestandssituation in Neuenstadt a. K.
- Maßnahmenvorschläge und Entwicklungsschwerpunkte
- Chancen für Natur, Landwirtschaft und Erholung
- Fördermöglichkeiten und Umsetzungsperspektiven
Ihre Mitwirkung ist gefragt:
Die Biotopverbundplanung lebt vom Wissen und Engagement vor Ort. Daher sind Ihre Hinweise und Erfahrungen besonders wertvoll. Sie können sich einbringen durch:
- lokale Kenntnisse zu wertvollen Flächen und Artenvorkommen
- Hinweise auf Konflikte oder Entwicklungsmöglichkeiten
- Interesse an freiwilliger Mitwirkung bei Maßnahmen
- Austausch zwischen Bürgerschaft, Landnutzenden und Verwaltung
Ziel ist es, gemeinsam tragfähige und praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Naturschutz als auch die Interessen vor Ort berücksichtigen.
Die Stadt Neuenstadt am Kocher, der Landschaftserhaltungsverband des Landkreises Heilbronn sowie das Planungsbüro ZUKUNFTSWEGE laden Sie herzlich ein und freuen sich über Ihre Teilnahme und einen konstruktiven Austausch.
Für Rückfragen steht Ihnen die Projektleitung, Frau Annabelle Mall, vom Büro ZUKUNFTSWEGE gerne zur Verfügung: Mail: kontakt(@)zukunftswege.info, Tel.-Nr.: 0151-42571782
Flächenbegehungen im Rahmen der kommunalen Biotopverbundplanung
Die Stadt Neuenstadt erarbeitet derzeit eine kommunale Biotopverbundplanung. Ziel dieser Planung ist es, wertvolle Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu sichern, zu entwickeln und besser miteinander zu vernetzen. Nach einem Auftaktgespräch im Januar 2026 beginnen in den kommenden Monaten die hierfür erforderlichen Flächenbegehungen. Diese werden vom Fachbüro ZUKUNFTSWEGE aus Sinsheim durchgeführt.
Die kommunale Biotopverbundplanung ist Teil der landesweiten Strategie des Landes Baden-Württemberg, Lebensräume stärker miteinander zu verknüpfen. Viele Tier- und Pflanzenarten sind auf ein Netzwerk aus geeigneten Lebensräumen angewiesen, um sich ausbreiten und langfristig überleben zu können. Durch den Biotopverbund sollen daher bestehende wertvolle Flächen erhalten, aufgewertet und durch neue Strukturen miteinander verbunden werden. Auf kommunaler Ebene werden hierfür geeignete Flächen erfasst und konkrete Maßnahmenvorschläge entwickelt.
Ein wichtiger Bestandteil der Planung sind Geländeerhebungen. Ziel der Begehungen ist es, den aktuellen Zustand der Naturflächen zu erfassen und mögliche Entwicklungs- und Aufwertungsflächen zu identifizieren. Im Rahmen der Kartierungen werden sowohl Offenlandbereiche – beispielsweise Streuobstwiesen, Mähwiesen und Gewässerrandstreifen – als auch Waldflächen begangen. Das Betreten der betreffenden Grundstücke erfolgt ausschließlich zu diesem Zweck und ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zulässig (vgl. § 52 Abs. 1 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg).
Flächeneigentümerinnen und -eigentümer können sich beteiligen
Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer Fläche, etwa einer Streuobstwiese, eines Ackers oder einer anderen landwirtschaftlichen Fläche, und möchten einen Beitrag zum Schutz und zur Entwicklung unserer Natur leisten? Dann wenden Sie sich gerne an:
Stadt Neuenstadt am Kocher
Frau Petra Haußler
petra.haussler(@)neuenstadt.de
Telefonnummer: 07139 97-57
oder
Büro ZUKUNFTSWEGE
Frau Annabelle Mall
annabelle.mall(@)zukunftswege.info
Telefonnummer: 0151 42571782
Die Stadt Neuenstadt freut sich über das Interesse und die Unterstützung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Gemeinsam kann ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt vor Ort geleistet werden.


