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Artikel vom 27.02.2023

Aufhebung der Corona-Verordnung

Baden-Württemberg hat zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung und damit auch die noch bestehenden Ressortverordnungen aufgehoben. Für den eigenverantwortlichen Schutz vor Infektionskrankheiten gilt unverändert: Wer krank ist, bleibt zuhause.

Zum 1. März sind fast alle verbliebenen Test- und Maskenpflichten ausgelaufen. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte „Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“ beschlossen. So werden Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von Test- und Maskenpflicht befreit. Lediglich für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht, vorläufig noch bis 7. April 2023.

Da keine Testpflicht mehr besteht, sind alle Teststellen geschlossen.

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