Windenergieanlagen
Die Stadt Neuenstadt möchte ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten und befasst sich daher mit dem Thema Windkraft. Windkraft ist um ein Vielfaches flächeneffizienter als Photovoltaik und selbst der BUND Naturschutz spricht sich dafür aus, sofern alle Möglichkeiten berücksichtigt werden, um negative Auswirkungen auf Mensch und Natur zu vermeiden.
Die Stadt Neuenstadt kann sich den Bau von drei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Höhenrücken im südlichen Gemarkungsgebiet vorstellen. In direkter Nachbarschaft sind zudem vier Windenergieanlagen auf Langenbrettacher Gemarkung und zwei Windenergieanlagen auf Eberstädter Gemarkung geplant.
Für die Windenergieanlagen kann die Stadt Neuenstadt eigene Grundstücke zur Verfügung stellen. Betrieben werden die Anlagen von der Neuenstadter Energie GmbH & Co. KG, gegründet von den Stadtwerken Neuenstadt, der ZEAG und der Bürgerenergiegenossenschaft Raum Neuenstadt (BERN). So kommt die Wertschöpfung aus dem Betrieb der Anlagen dem Raum Neuenstadt zugute.
Wie bereits im Amtsblatt berichtet, wurde mit der Neuenstadter Energie GmbH & Co.KG. ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. Dieser ist die Grundlage dafür, dass nun die erforderlichen artenschutzrechtlichen Untersuchungen erfolgen können.
Im Rahmen der anstehenden Planungen und Prüfungen können sich immer wieder Änderungen ergeben. Beispielsweise wurde aufgrund des Standortes auf ein viertes Windrad in Richtung Dahenfeld verzichtet. Nahe des östlichsten Windrades musste ein Teil des Waldes wegen Borkenkäferbefalls gerodet werden. Daraufhin wurden die Planungen angepasst, so dass nun auch diese Fläche und nicht eine voll bewaldete Fläche als Aufstellfläche für das Windrad genutzt werden kann.
Erst wenn die artenschutzrechtlichen Untersuchungen ergeben, dass ein Bau von Windenergieanlagen möglich ist, werden weitere Gutachten (Schall, Schatten, Standsicherheit) durchgeführt. Sollten diese nicht gegen einen Bau sprechen und auch eine Wirtschaftlichkeits-Berechnung positiv ausfallen, könnten nach derzeitiger Planung die drei Windenergieanlagen im Jahr 2029 auf Neuenstadter Gemarkung realisiert werden. WEAs werden sich in den kommenden Jahren technisch weiterentwickeln, daher kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage darüber getroffen werden, welche Anlagen gebaut werden (Bestellung in 2028). Derzeit plant man mit WEAs des Herstellers Enercon mit einer Nabenhöhe von 175 m (Abstand Boden bis Rotormitte) und einem Rotordurchmesser von 175 m.
Zum Thema Windenergie gibt es zudem diese Informationsangebote:
- Allgemeine Fragen beantwortet das Umweltministerium Baden-Württemberg
- Fragen und Antworten aus einer anderen Perspektive beantwortet der BUND Naturschutz
- Die WEAs auf Neuenstadter und Langenbrettacher Gemarkung werden über 1.000 m von der Wohnbebauung in Cleversulzbach entfernt geplant, gesetzlich vorgegeben ist ein Abstand von 700 m. Der Infraschall einer WEA wird ab 150-200 m Entfernung nicht mehr wahrgenommen, messtechnisch kann er ab 700 m nicht mehr erfasst werden. Fragen und Antworten zum Thema Schall und Infraschall finden Sie auf der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg:
Beispielhafte Visualisierungen: