Windenergieanlagen
Die Stadt Neuenstadt möchte ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten und befasst sich daher mit dem Thema Windkraft. Windkraft ist um ein Vielfaches flächeneffizienter als Photovoltaik und selbst der BUND Naturschutz spricht sich dafür aus, sofern alle Möglichkeiten berücksichtigt werden, um negative Auswirkungen auf Mensch und Natur zu vermeiden.
Die Stadt Neuenstadt kann sich den Bau von drei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Höhenrücken im südlichen Gemarkungsgebiet vorstellen. In den Bürgerinformationsveranstaltungen am 11.04.2024 und am 27.05.2025 wurden diese Planungen bereits erläutert. In direkter Nachbarschaft sind zudem vier Windenergieanlagen auf Langenbrettacher Gemarkung und zwei Windenergieanlagen auf Eberstädter Gemarkung geplant. Die Windkraftanlagen in Langenbrettach und Eberstadt werden im Rahmen der Teilfortschreibung Wind des Regionalverbandes Heilbronn-Franken geplant. Für die Windkraftanlagen in Neuenstadt wird ein Parallelverfahren durchgeführt, für das auch eine separate Informationsveranstaltung angeboten wird.
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für den Windpark Neuenstadt
Die Neuenstadter Energie GmbH & Co. KG plant den Bau und Betrieb von insgesamt drei Windenergieanlagen im Windpark Neuenstadt. Die Windenergieanlagen sind im Stadtgebiet Neuenstadt geplant. Der Vorhabenträger lädt hierfür zu einer Veranstaltung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung am Mittwoch, den 15. April 2026 um 18:00 Uhr in der Kelter-Halle Cleversulzbach, Eberstädter Straße 15, 74196 Neuenstadt am Kocher ein. Ziel der Veranstaltung ist es, die Öffentlichkeit vor Antragstellung über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens zu unterrichten und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Für die Windenergieanlagen kann die Stadt Neuenstadt eigene Grundstücke zur Verfügung stellen. Betrieben werden die Anlagen von der Neuenstadter Energie GmbH & Co. KG, gegründet von den Stadtwerken Neuenstadt, der ZEAG und der Bürgerenergiegenossenschaft Raum Neuenstadt (BERN). So kommt die Wertschöpfung aus dem Betrieb der Anlagen dem Raum Neuenstadt zugute.
Wie bereits u. a. im Amtsblatt berichtet, wurde mit der Neuenstadter Energie GmbH & Co. KG ein Nutzungsvertrag zum Bau von drei Windkraftanlagen abgeschlossen. Dieser ist die Grundlage dafür, dass derzeit (2025/2026) die erforderlichen artenschutzrechtlichen Untersuchungen erfolgen können.
Im Rahmen der anstehenden Planungen und Prüfungen können sich immer wieder Änderungen ergeben. Beispielsweise wurde aufgrund des Standortes auf ein viertes Windrad in Richtung Dahenfeld verzichtet. Nahe des östlichsten Windrades musste ein Teil des Waldes wegen Borkenkäferbefalls gerodet werden. Daraufhin wurden die Planungen angepasst, so dass nun auch diese Fläche und nicht eine voll bewaldete Fläche als Aufstellfläche für das Windrad genutzt werden kann.
Erst wenn die artenschutzrechtlichen Untersuchungen ergeben, dass ein Bau von Windenergieanlagen möglich ist, werden weitere Gutachten (u. a. Schall, Schatten, Standsicherheit) durchgeführt. Sollten diese nicht gegen einen Bau sprechen und auch eine Wirtschaftlichkeits-Berechnung positiv ausfallen, könnten nach derzeitiger Planung die drei Windenergieanlagen im Jahr 2030 auf Neuenstadter Gemarkung realisiert werden. WEAs werden sich in den kommenden Jahren technisch weiterentwickeln, daher kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage darüber getroffen werden, welche Anlagen gebaut werden (Bestellung in 2028). Derzeit plant man mit WEAs des Herstellers Enercon mit einer Nabenhöhe von 175 m (Abstand Boden bis Rotormitte) und einem Rotordurchmesser von 175 m.
Zum Thema Windenergie gibt es zudem diese Informationsangebote:
- Allgemeine Fragen beantwortet das Umweltministerium Baden-Württemberg und es gibt einen ausführlichen Fragen-und-Antwort-Katalog der Landesenergieagentur KEA-BW
- Fragen und Antworten aus einer anderen Perspektive beantwortet der BUND Naturschutz
- Die WEAs auf Neuenstadter und Langenbrettacher Gemarkung werden über 1.000 m von der Wohnbebauung in Cleversulzbach entfernt geplant, gesetzlich vorgegeben ist ein Abstand von 700 m. Der Infraschall einer WEA wird ab 150-200 m Entfernung nicht mehr wahrgenommen, messtechnisch kann er ab 700 m nicht mehr erfasst werden. Fragen und Antworten zum Thema Schall und Infraschall finden Sie auf der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg:
Beispielhafte Visualisierungen:









