Allgemeine Informationen: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Allgemeine Informationen

Beteiligung der Öffentlichkeit - schon vor dem offiziellen Verfahren

Am 14.09.2021 wurde bereits eine Informationsveranstaltung angeboten. Die bei diesem Termin abgegebenen Anregungen und Änderungswunsche zum städtebaulichen Entwurf wurden gesammelt und die Umsetzbarkeit wurde geprüft.

Bei der nächsten Informationsveranstaltung am 26.07.2022 wurde zum einen das Verkehrsgutachten und zum anderen der fortgeschriebene städtebauliche Entwurf vorgestellt.
Die drei wesentlichen Änderungen sind:
1. Eine zweite Zufahrt ins Gebiet Daistler III und dadurch eine geänderte Straßenführung, um auch Fahrzeuge aus dem östlichen Teil von Daistler II über Daistler III zur Umgehungsstraße zu führen.
2. Konkretisierung der Gebäudehöhen beim Übergang zum Gebiet Daistler III sowie ein Grünstreifen mit Fußweg für mehr Abstand zwischen den Gebäuden von Daistler II und Daistler III.
3. Schaffung von Baufenstern, sogenannten „Briefmarken“, so dass die Gebäudeanordnung am Rand zu Daistler II nicht willkürlich erfolgen kann.

Die nächste Informationsveranstaltung findet statt am Dienstag, 15.11.2022 um 18 Uhr in der Stadthalle Neuenstadt. Herzliche Einladung!

Die Anfänge des neuen Baugebietes "Daistler III"

Warum braucht Neuenstadt ein neues Baugebiet?

In Neuenstadt wurde lange darauf verzichtet, neue Baugebiete auszuweisen. Lediglich in Bürg erfolgte die Erschließung eines größeren Baugebietes (Kitteläcker II). „Innen vor Außen“ war seit 2004 eine Leitlinie der Kommunalpolitik. Brachliegende Gelände in den Ortskernen sollten reaktiviert, Scheunen zu Wohnungen umgebaut werden. Das hat zum Beispiel in Neuenstadt im Stadtgraben gut geklappt. Inzwischen sind diese Möglichkeiten aber nahezu ausgeschöpft bzw. manche privaten Grundstückseigentümer möchten derzeit keine Änderungen vornehmen.

Der Anstieg der Einwohnerzahlen in den letzten Jahren macht die Ausweisung eines neuen Baugebietes in der Kernstadt erforderlich. Beispielsweise möchten junge Familien in ihrem Heimatort bauen und nicht in Nachbargemeinden abwandern müssen. Über 500 Personen stehen derzeit auf der Warteliste für einen Wohnbauplatz in Neuenstadt. Daher wird nun das Baugebiet Daistler III auf den Weg gebracht. Selbstverständlich wird die Verwaltung, gemeinsam mit dem Gemeinderat und den Ortschaftsräten auch weiterhin, dort wo es möglich ist, den Weg der Innenentwicklung verfolgen.

So entsteht das neue Baugebiet Daistler III

Im Baugesetzbuch ist verankert: Bei einer Bauleitplanung legt eine Gemeinde in einem zweistufigen Verfahren diejenigen Leitlinien vor, die regeln, wie die Fläche der Gemeinde bebaut werden darf. Im ersten Schritt wird der Flächennutzungsplan erstellt. In ihm ist beispielsweise festgehalten, ob eine Fläche zur gewerblichen Nutzung oder eher als Wohngebiet gedacht ist. In einem zweiten Schritt werden konkrete Vorgaben für die Bebauung gemacht (Bebauungsplan), z. B. wie hoch ein Gebäude werden soll oder wie naturschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Bei beiden Verfahren werden die Entwürfe öffentlich bekannt gemacht, sodass Bürgerinnen und Bürger innerhalb einer Frist das Recht haben, Einwendungen vorzubringen. Es muss dann eine Abwägung der öffentlichen und privaten Belange stattfinden.

Bei den Planungen für das Baugebiet Daistler III befinden wir uns derzeit genau zwischen diesen beiden Verfahren. Im Flächennutzungsplan wurde bereits 2006 das neue Baugebiet Daistler III definiert. Derzeit laufen die Vorbereitungen für den zweiten Schritt, das Bebauungsplanverfahren.

Als Grundlage für den zweiten Schritt, den Bebauungsplan, lassen wir zunächst einen städtebaulichen Entwurf dieses Gebietes erstellen. Mit einem städtebaulichen Entwurf wird die Struktur des künftigen Baugebietes entwickelt: Wie verlaufen die Straßen? Wo gibt es öffentliche Plätze und Grünflächen? Welche Gebäudeformen soll es geben? Wie wird die neue Infrastruktur (Wasser, Strom, Abwasser) an die bereits bestehende angeschlossen?

Der Bebauungsplan basiert auf diesem Entwurf. Erst der Bebauungsplan stellt detailliert, verbindlich und rechtssicher dar, wie beispielsweise die spätere Wohnbebauung beschaffen sein wird, z. B. Einzelhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Geschosswohnungsbau, Bauplatzgrößen, Dachformen, Anzahl Pkw-Stellplätze usw.

Ist der Bebauungsplan rechtskräftig könnte im Jahr 2023 die Erschließung des Geländes (z. B. Bau der Kanalisation und der Straßen) und dann kann hoffentlich 2024 der Wohnbau starten.

Was muss bei der Planung für Daistler III berücksichtigt werden?

Das Baugebiet Daistler III muss den künftigen Anforderungen einer vielfältigen Gesellschaft entsprechen. Es muss Wohnraum für Familien geben, die ein Einzelhaus bauen wollen, aber auch für Familien, die Wohnungen zur Miete suchen. Es muss Wohnraum geben für Senioren, die in Neuenstadt bleiben wollen, aber aus Altersgründen ihr bisheriges Heim aufgeben müssen. Es muss sozialen Wohnraum geben, in dem beispielsweise Alleinerziehende eine Wohnung finden. Egal ob sozialer Wohnungsbau oder Einzelhaus – es muss bezahlbar sein. Um allen Wohnformen gerecht zu werden und um den Verbrauch von Ackerland gering zu halten, muss der Wohnraum auch verdichtet gestaltet und flächensparend gebaut werden.

Das neue Baugebiet soll sich harmonisch in die Landschaft einfügen und den Bewohnern von Daistler I und II auch weiterhin den direkten Zugang zu Rad- und Feldwegen ermöglichen. Das Baugebiet soll zwei Zufahrten erhalten und über ausreichend Parkmöglichkeiten verfügen. Um die Lebensqualität zu erhöhen sollen öffentliche Plätze, großzügige Grünflächen sowie gemeinschaftliche Spiel-, Freizeit- und Sportbereiche vorgesehen werden.

Wer erstellt den städtebaulichen Entwurf und wer entscheidet darüber?

Bei kleineren Baugebieten wird ein Ingenieurbüro direkt beauftragt, einen städtebaulichen Entwurf zu erstellen. Bei größeren Baugebieten, wie bei Daistler III, ist ein Wettbewerb sinnvoll, um möglichst viele Ideen und kreative Lösungsansätze für ein Baugebiet zu erhalten. Die Stadt Neuenstadt hat im Juni 2020 vier Ingenieurbüros gebeten, ihre Entwürfe für Daistler III zu erstellen.

Die Entwürfe wurden dem Gemeinderat im November 2020 von den vier Ingenieurbüros detailliert vorgestellt. Anhand von neun vorab festgelegten Kriterien wurde jeder einzelne Entwurf dann bewertet. In der Gemeinderatssitzung im Juni 2021 wurde beschlossen, den Entwurf mit der höchsten Punktzahl, den Entwurf des Ingenieurbüros IFK aus Mosbach, weiter zu verfolgen.

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