Aufstellungsbeschluss
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Siedlungsrand der Kernstadt Neuenstadt a. K., unmittelbar südlich des bestehenden Wohngebiets „Daistler II“.
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. hat am 24.10.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich südlich des bestehenden Wohngebietes „Daistler II“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Daistler III“ aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren wird als Bebauungsplan im Regelverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 und § 4 Baugesetzbuch aufgestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Daistler III“ gefertigt vom Büro IFK-Ingenieure (Ingenieurbüro für Kommunalplanung) aus Mosbach, datiert mit Datum 24.10.2022.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachfolgenden, nicht maßstäblichen Plan, gefertigt vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach, dargestellt.
Anlass der Planung:
Die Nachfrage nach Wohnbauplätzen in Neuenstadt a. K. ist weiterhin groß. Seit Jahren wird seitens der Stadt das Gebot „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gelebt. So wurden in den vergangenen rund 20 Jahren mit Ausnahme des Wohngebiets „Kitteläcker“ (4,7 ha) im Stadtteil Bürg keine größeren Wohngebiete entwickelt. Der Wohnraumbedarf konnte fast ausschließlich über Nachverdichtungen im Innenbereich gedeckt werden.
Da mittlerweile die innerstädtischen Potentiale erschöpft sind, soll nun der hohe gesamtstädtische Wohnraumbedarf durch Ausweisung eines neuen Wohngebiets am südlichen Rand der Kernstadt gedeckt werden. Das geplante Baugebiet „Daistler III“ schließt dabei unmittelbar südlich an das bestehende Wohngebiet „Daistler II“ an. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 9,5 ha und ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan enthalten.
Das Bebauungsplanverfahren soll als Bebauungsplan im Regelverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 und § 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.
Ziele und Zwecke der Planung:
Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, neue Wohnbaugrundstücke am südlichen Siedlungsrand der Kernstadt bereitzustellen. Eine städtebaulich ansprechende Verzahnung und Verknüpfung mit dem angrenzenden Wohngebiet „Daistler II“ wird dabei angestrebt.
Die grundlegenden städtebaulichen Planungsziele sind in erster Linie die Schaffung und Bereitstellung von unterschiedlichen Wohnformen gemäß den unterschiedlichen Bedarfen. Es soll daher ein Mix aus aufgelockerten und verdichteten Bebauungsstrukturen angeboten werden. Durch eine klare Linienführung der Erschließung und eine strukturelle Gliederung der Bebauung soll ein zeitgemäßes und attraktives Wohngebiet entstehen, dass zudem auch sinnvoll in Bauabschnitte entsprechend dem konkreten Bedarf gegliedert werden kann.
Ein weiteres zentrales Ziel ist die Schaffung eines neuen Stadtquartiers, in dem wesentliche Elemente eines klimabezogenen Städtebaus wie blau-grüne Infrastruktur, Dachbegrünung, Nahwärmenetz, etc. zum Einsatz kommen. Weitere planerische Ziele sind die Sicherung der Grundversorgung durch vorgesehene Einrichtungen für die Nahversorgung sowie die Bereitstellung einer verbesserten sozialinfrastrukturellen Ausstattung, da das Gesamtkonzept auch Gemeinbedarfseinrichtungen wie z.B. eine Kindertageseinrichtung vorsieht.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. hat in öffentlicher Sitzung am 24.10.2022 dem Vorentwurf mit Datum vom 24.10.2022 zugestimmt und diesen für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben. Die Stadt führt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch. Als Auftakt für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans „Daistler III“ ist eine Informationsveranstaltung vorgesehen. In dieser Informationsveranstaltung werden der Inhalt des Vorentwurfs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften erläutert sowie Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Die Informationsveranstaltung findet statt am Dienstag, den 15.11.2022 um 18.00 Uhr in der Stadthalle Neuenstadt, Öhringer Str. 12, 74196 Neuenstadt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans, der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften und der Vorentwurf der Begründung, jeweils gefertigt vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach und jeweils datiert mit 24.10.2022, liegen dabei im direkten Anschluss an die Informationsveranstaltung bis einschließlich 16.12.2022 bei der Stadtverwaltung Neuenstadt a. K., Hauptstraße 50, Neuenstadt a. K. – Flur im 1. OG, vor dem Zimmer Nr. 25 öffentlich aus .
Die Öffnungszeiten sind: Von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, dienstags von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr und donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Zusätzlich stehen die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung vom 16.11.2022 bis einschließlich 16.12.2022 auf der Homepage der Stadt Neuenstadt www.neuenstadt.de Rubrik Wohnen & Leben → Bauen & Wohnen zur Ansicht und zum Download bereit.
Es können bei der Informationsveranstaltung sowie im Zeitraum der Auslage von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich (gerne auch über das Online-Formular) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden, welche dann dem Gemeinderat der Stadt Neuenstadt zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Im Fachbeitrag Artenschutz (Vorentwurf) sind es die artenschutzrechtlichen Belange, insbesondere in Bezug auf die Vögel, gefertigt von Wagner und Simon Ingenieure GmbH, Ingenieurbüro für Umweltplanung aus Mosbach, datiert mit 14.10.22.
Der Grünordnerischer Beitrag (Vorentwurf) erläutert die Auswirkungen auf Natur und Umwelt und zeigt auf, inwieweit Kompensation erforderlich wird. Dieser Beitrag wurde ebenfalls von Wagner und Simon Ingenieure GmbH, Ingenieurbüro für Umweltplanung aus Mosbach, datiert mit 14.10.2022 gefertigt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung Neuenstadt a. K. vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb des Auslegungszeitraums abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Neuenstadt a. K., den 03.11.2022
Andreas Konrad, Bürgermeister