Öffentliche Auslegung: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Öffentliche Auslegung

Die Unterlagen zum Bebauungsplanentwurf und örtlichen Bauvorschriften „Daistler III“ liegen in der Zeit vom 17.07.2023 bis 11.09.2023 (jeweils einschließlich) im Rathaus der Stadtverwaltung Neuenstadt a. K., Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K., Stadtbauamt im 1. OG, vor dem Zimmer 25, zu den üblichen Öffnungszeiten aus.
Die Öffnungszeiten sind: von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Zusätzlich stehen die Unterlagen hier zur Ansicht und zum Download bereit:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften gegenüber der Stadt Neuenstadt a. K. abgegeben werden. Diese können zum Beispiel schriftlich an Stadt Neuenstadt a. K., Bauamt, Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K., per E-Mail an post(@)neuenstadt.de oder über dasOnline-Formularabgegeben werden.

Zudem können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus in Zimmer 28 (Bauamt, Neubau, 1. OG) vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

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