GIK-Erweiterung 2. BA: Stadt Neuenstadt am Kocher

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GIK-Erweiterung 2. BA

Bebauungsplanverfahren und örtliche Bauvorschriften „GIK-Erweiterung – 2. BA“ in Neuenstadt a. K.

Das Plangebiet befindet sich rund 2 km östlich des Stadtkerns von Neuenstadt a. K., im Anschluss an den bestehenden Gewerbe- und Industriepark GIK.  

Aufstellungsbeschluss  
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriepark „Unteres Kochertal“ (GIK) hat am 05.12.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften mit der Bezeichnung „GIK-Erweiterung – 2. BA“ aufzustellen und den Aufstellungsbeschluss vom 22.03.2016 „GIK-Erweiterung – 2. BA“ aufzuheben.  
Das Bebauungsplanverfahren wird als Bebauungsplan im Regelverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 und § 4 Baugesetzbuch aufgestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „GIK-Erweiterung – 2. BA“. 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachfolgenden, nicht maßstäblichen Plan, gefertigt vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach, dargestellt.  
Plan „GIK-Erweiterung – 2. BA“  

Ziele und Zwecke der Planung
Der Gewerbe- und Industriepark „Unteres Kochertal“ (GIK), welcher im Jahr 2002 gegründet und im Jahr 2017 um 10,2 ha erweitert wurde, ist mittlerweile annähernd belegt. Die Nachfrage nach gewerblich nutzbaren Flächen in der Raumschaft hält unvermindert an. Um dieser Nachfrage von Gewerbeflächen nachzukommen, soll der Gewerbe- und Industriepark um weitere 8,3 ha (2. BA) erweitert werden.  
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „GIK-Erweiterung –2. BA“ soll die rechtliche Grundlage für die Entwicklung einer bereits im Flächennutzungsplan geplanten Gewerbefläche geschaffen werden. 
Zusätzlich soll eine weitere Teilfläche im Südosten von rd. 2,5 ha im Bebauungsplan mit aufgenommen werden. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Die Fläche wird als Neuaufnahme in die 4. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans integriert. 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe und Industriepark „Unteres Kochertal“ (GIK) hat am 05.12.2024 dem Vorentwurf mit örtlichen Bauvorschriften sowie dem Vorentwurf der Begründung zugestimmt und diesen für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben.  

Der Verband führt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wie folgt durch:  
Der Vorentwurf des Bebauungsplans, der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften und der Vorentwurf der Begründung, jeweils gefertigt vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach und jeweils datiert mit 05.12.2024, stehen mitsamt der Bekanntmachung im Zeitraum vom  

20.01.2025 bis 21.02.2025 (je einschließlich) 

auf der Website der Stadt Neuenstadt unter 
https://www.neuenstadt.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanverfahren/uebersicht-bauleitplanverfahren  


der Gemeinde Hardthausen unter  
https://www.hardthausen.de/bleiben-sie-doch/bauen-wohnen/grundstuecke/bebauungsplaene 


der Gemeinde Langenbrettach unter 
https://www.langenbrettach.de/bauen-wohnen/oeffentliche-ausschreibungen/bauleitplanungen 

zur Ansicht und zum Download bereit.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen vom 20.01.2025 bis 21.02.2025 (je einschließlich) wie folgt öffentlich aus: 

Stadtverwaltung Neuenstadt a. K. Rathaus, Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K. – Flur im 1. OG, vor dem Zimmer Nr. 25. 
Die Öffnungszeiten sind:  
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr  
Dienstag: 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr  
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr  

Gemeindeverwaltung Hardthausen, Bürgerhaus Kochersteinsfeld, Lampoldshauser Straße 8/1, 74239 Hardthausen, im Foyer im Erdgeschoss  
Die Öffnungszeiten sind 
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr  
Dienstag: 08.30 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr  
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung 
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr 
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr  

Gemeindeverwaltung Langenbrettach, Rathaus, Rathausstr. 1, 74243 Langenbrettach, Erdgeschoß (Eingangsbereich)  
Die Öffnungszeiten sind:  
Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 
Dienstag: 08.30 Uhr bis 14:00 Uhr 
Mittwoch: geschlossen 
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr  
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 


Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften gegenüber der der Stadtverwaltung
Neuenstadt a. K., der Gemeinde Hardthausen und der Gemeinde Langenbrettach abgegeben werden. Diese können zum Beispiel per E-Mail, über das Online-Formular auf der jeweiligen Homepage oder schriftlich an die Gemeindeverwaltungen gesendet werden. Zudem können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei den Gemeindeverwaltungen wie folgt vorgebracht werden: 

•    Stadtverwaltung Neuenstadt: Stadtbauamt - Zimmer 25 - 1. OG - Neubau
•    Gemeindeverwaltung Hardthausen: Hauptamt - Zimmer 4 - EG
•    Gemeindeverwaltung Langenbrettach: Bauamt - Zimmer 11 – 1. OG

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. 
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.  
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist. 

Neuenstadt, a. K., 16.01.2025 


Andreas Konrad  
Verbandsvorsitzender 

 

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