Aufstellungsbeschluss
Ziel und Zweck der Planung
Die Stadt Neuenstadt a. K. hat sich zum Ziel gesetzt, weitere Wohnbaugrundstücke zu schaffen, um den vorhandenen Bedarf nach Wohnraum decken zu können. Hierzu sollen im Gewann Kleemeisterei Wohnbaugrundstücke für ein flächensparendes, verdichtetes Bauen geschaffen werden.
Das Plangebiet ist bereits teilweise bebaut. Die geplante Neubebauung trägt somit zum „Lückenschluss“ bei und fügt sich arrondierend an den Siedlungsbestand an.
Ein Teilbereich des Areals ist in der 2. Änderung der 1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Neuenstadt-Hardthausen-Langenbrettach aus dem Jahr 2006 bereits als „geplante Wohnbaufläche“ ausgewiesen, der Großteil im Westen ist als „gemischte Baufläche / bestehendes Dorfgebiet“ ausgewiesen.
Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans sollen die Voraussetzung für eine Bebauung im Plangebiet geschaffen werden, um den vorhandenen örtlichen Wohnraumbedarf in Neuenstadt a. K. zu decken.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 b i.V.m § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Neuenstadt a. K., den 01.12.2022
Andreas Konrad, Bürgermeister