Kreisverkehrsplatz KVP L 1088 / K 2012 / GIK: Stadt Neuenstadt am Kocher

Seitenbereiche

Torturm und Dekanat im Frühling

Hauptbereich

Kreisverkehrsplatz KVP L 1088 / K 2012 / GIK

Öffentliche Auslegung des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften „Kreisverkehrsplatz (KVP) L 1088/ K 2012/ GIK“

Der Zweckverband Gewerbe- und Industriepark „Unteres Kochertal“ hat am 05.12.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans „KVP L 1088 / K 2012 / GIK“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans ist in dem nachfolgenden, unmaßstäblichen Plan dargestellt.

Plan „Kreisverkehrsplatz (KVP) L 1088 / K 2012 / GIK  

Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, den Anschluss des Gewerbe- und Industrieparks „Unteres Kochertal“ (GIK) an die Landesstraße L 1088 und damit die regionale und überregionale Anbindung zu sichern.

Nachdem die Gesamtfläche von rund 30 ha annähernd belegt waren, wurde 2018 weitere 10,2 ha erschlossen. Grundlage war der Bebauungsplan „GIK-Erweiterung – 1. BA“. Diese Planung berücksichtigt eine zweite verkehrliche Anbindung des Gewerbe- und Industrieparks an die Landesstraße 1088. Die Maßnahme wurde jedoch nicht in den Bebauungsplan „GIK-Erweiterung – 1. BA“ aufgenommen, sondern soll in einem separaten Verfahren umgesetzt werden. Dieser zweite Anschluss für den Gewerbe- und Industriepark soll im Bereich des bestehenden Knotenpunktes L 1088 / K 2012 durch Umbau zu einem Kreisverkehr erfolgen.

Der Bedarf ergibt sich auch aus den Erweiterungsabsichten des Zweckverbandes, den Gewerbe- und Industriepark „Unteres Kochertal“ in östliche Richtung zu erweitern. Dieser Kreisverkehr soll auch den Anschluss der K 2012 aus Richtung Gochsen an die L 1088 verbessern.

 

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Zum planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan „KVP L 1088 / K 2012 / GIK“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen zu folgenden Schutzgütern verfügbar:

 

Art der Informationen/ Urheber

Inhalt

Schutzgut

Umweltbericht des Ingenieurbüros Wagner + Simon vom 21.11.2024

  • Ziele des Umweltschutzes und Art der Berücksichtigung
  • Auswirkung des Vorhabens auf das Klima
  • Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen umweltbezogenen Plänen
  • Bestandsaufnahme und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands anhand der jeweiligen Schutzgüter
  • Prognose der Umweltentwicklung bei Plandurchführung
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen
  • Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung und sparsamer Umgang erneuerbarer Energien
  • Schutzgut Boden
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen
  • Schutzgut Landschaft
  • Schutzgut Klima und Luft
  • Schutzgut Wasser
  • Schutzgut biologische Vielfalt
  • Schutzgut Mensch, seine Gesundheit, sowie Bevölkerung insgesamt
  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

Fachbeitrag Artenschutz des Ingenieurbüros Wagner + Simon vom 21.11.2024

  • Ausführungen zum Artenschutz, zu den Lebensbereichen und Strukturen, zu den Wirkfaktoren des Bebauungsplans, zu den

artenschutzrechtlichen Belangen, insbesondere in Bezug auf die Vögel, Fledermäuse, Zauneidechsen

  • Schutzgut Tiere und Pflanzen
  • Schutzgut biologische Vielfalt

Verkehrsuntersuchung im Bebauungsplan „KVP L 1088/ K 2012/ GIK“ des Büro BS Ingenieure vom 21.11.2024

  • Untersuchung der verkehrlichen Auswirkung des Kreisverkehrsplatzes auf das bestehende Straßennetz
  • Schutzgut Mensch

Geräuschkontingentierung des Ingenieurbüro Dr. Schäcke + Bayer GmbH vom 17.10.2016

  • Bestimmung der Geräuschkontingente nach DIN 45 691, 12-2006 im Bezug auf die nächstliegende schutzbedürftige Bebauung
  • Schutzgut Mensch

Stellungnahme des Landratsamts Heilbronn, vom 03.07.2024

  • Anregungen zum Natur- und Artenschutz, zu den Schutzgebieten, zum Umweltbericht, zum Ausgleich, zu oberirdischen Gewässern, zum Hochwasserschutz, zum Grundwasser, zu den Altlasten und dem Boden, zum Abwasser sowie zu Straßen und Verkehr
  • Schutzgut Tiere und Pflanzen
  • Schutzgut biologische Vielfalt
  • Schutzgut Boden
  • Schutzgut Wasser
  • Schutzgut Mensch

Stellungnahme RP Stuttgart- Ref. 21 –Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz vom 08.07.2024

  • Hinweise zur Berücksichtigung von Starkregenereignissen
  • Schutzgut Mensch
  • Schutzgut Wasser

Stellungnahme RP Freiburg (LGRB) vom 25.06.2024

  • Hinweise zu geologischen und bodenkundlichen Grundlagen, zur angewandten Geologie sowie zum Bergbau
  • Schutzgut Boden
  • Schutzgut Wasser
 

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans „KVP L 1088 / K 2012 / GIK“, bestehend aus den nachfolgenden Unterlagen,

  • Begründung in der Fassung vom 25.04.2024/05.12.2024
  • Umweltbericht vom 21.11.2024
  • Zeichnerischer Teil des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans
  • Textteil des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan – Bericht
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan – Bestandsplan
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan – Maßnahmenplan 1
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan – Maßnahmenplan 2
  • Fachbeitrag Artenschutz vom 21.11.2024
  • Verkehrsuntersuchung vom Dezember 2024
  • Geräuschkontingentierung vom 17.10.2016
  • Behandlungsübersicht (frühzeitige Beteiligung)

sowie die nach Einschätzung der Verbandsverwaltung wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen stehen mitsamt der Bekanntmachung im Zeitraum vom

                                    20.01.2025 bis 21.02.2025 (je einschließlich)

auf der Website

der Stadt Neuenstadt unter
https://www.neuenstadt.de/wohnen-leben/bauen-wohnen/aktuelle-bauleitplanverfahren/uebersicht-bauleitplanverfahren

der Gemeinde Hardthausen unter
https://www.hardthausen.de/bleiben-sie-doch/bauen-wohnen/grundstuecke/bebauungsplaene

der Gemeinde Langenbrettach unter
https://www.langenbrettach.de/bauen-wohnen/oeffentliche-ausschreibungen/bauleitplanungen

zur Ansicht und zum Download bereit.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen
vom 20.01.2025 bis 21.02.2025 (je einschließlich) wie folgt öffentlich aus:

Stadtverwaltung Neuenstadt a. K. Rathaus, Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K. – Flur im 1. OG, vor dem Zimmer Nr. 25.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

Gemeindeverwaltung Hardthausen, Bürgerhaus Kochersteinsfeld, Lampoldshauser Straße 8/1, 74239 Hardthausen, im Foyer im Erdgeschoss
Die Öffnungszeiten sind
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 08.30 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr 

 

Gemeindeverwaltung Langenbrettach, Rathaus, Rathausstr. 1, 74243 Langenbrettach, Erdgeschoß (Eingangsbereich)
Die Öffnungszeiten sind:
Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften gegenüber der der Stadtverwaltung Neuenstadt a. K., der Gemeinde Hardthausen und der Gemeinde Langenbrettach abgegeben werden. Diese können zum Beispiel per E-Mail, über das Online-Formular auf der jeweiligen Homepage oder schriftlich an die Gemeindeverwaltungen gesendet werden. Zudem können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei den Gemeinde­verwaltungen wie folgt vorgebracht werden:

  • Stadtverwaltung Neuenstadt: Stadtbauamt - Zimmer 25 - 1. OG - Neubau
  • Gemeindeverwaltung Hardthausen: Hauptamt - Zimmer 4 - EG
  • Gemeindeverwaltung Langenbrettach: Bauamt - Zimmer 11 – 1. OG

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Neuenstadt, a. K., 16.01.2025

 

Andreas Konrad
Verbandsvorsitzender

Infobereiche