Neckarsulmer Straße - Areal Lidl: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Tor der Lindenanlage Neuenstadt, schneebedeckt
Alter Bahnhof Kochertürn, schneebedeckt
Bürgerhaus Bürg, schneebedeckt
Spielplatz Cleversulzbach schneebedeckt
Friedhof Stein, schneebedeckt

Hauptbereich

Neckarsulmer Straße - Areal Lidl

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften „Neckarsulmer Straße – Areal Lidl“ Neuenstadt a. K.

Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. hat am 24.11.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Neckarsulmer Straße – Areal Lidl“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nochmalig gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachfolgenden, unmaßstäblichen Plan dargestellt.

Abgrenzungsplan „Neckarsulmer Straße – Areal Lidl“  

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung von großflächigen Lebensmittelmärkten sowie von Wohnbauflächen in zentraler Stadtlage geschaffen werden. Durch die Erneuerung und Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarkts soll die Nahversorgung in der Stadt Neuenstadt weiterhin gesichert und zusätzlich gestärkt werden. Hierbei sollen eine konfliktfreie Nutzung des Lebensmittelmarkts in Kombination mit Wohnnutzung ermöglicht und potentielle Immissionskonflikte vermieden werden. Aufgrund der direkten Lage entlang der Brettach sind die Anforderungen des Hochwasserschutzes bei der Planung zu beachten.

Durch die Ausweisung von Wohnraum soll zudem der Wohnstandort Neuenstadt gestärkt werden. Die Wohnbaugrundstücke sollen die bestehende Wohnbebauung des angrenzenden Wohngebiets „Mühläcker II“ abrunden.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplans „Neckarsulmer Straße – Areal Lidl“, bestehend aus den nachfolgenden Unterlagen

  • Begründung in der Fassung vom 29.04.2019/25.10.2021/24.11.2025
  • Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 29.04.2019/25.10.2021/24.11.2025
  • Textliche Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 29.04.2019/25.10.2021/24.11.2025
  • Fachbeitrag Artenschutz vom 07.11.2025
  • Natura 2000 Vorprüfung vom 09.04.2019
  • Geräuschimmissionsprognose vom 06.11.2025
  • Geländeschnitt 1 vom 29.04.2019/25.10.2021/24.11.2025
  • Geländeschnitt 2 vom 29.04.2019/25.10.2021/24.11.2025
  • Auswirkungsanalyse vom 07.11.2024
  • Behandlung Anregung Offenlage 12.11.2021 bis 17.12.2021
 

wird vom

08.12.2025 bis 16.01.2026

(je einschließlich)

auf der Internetseite der Stadt Neuenstadt a. K. veröffentlicht.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Neuenstadt eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Folgende - nach Einschätzung der Stadt wesentliche - umweltbezogene Stellungnahmen und umweltbezogene Informationen liegen bereits vor:

  • Fachbeitrag Artenschutz des Ingenieurbüros für Umweltplanung Wagner + Simon vom 07.11.2025
  • Natura 2000 Vorprüfung des Ingenieurbüros für Umweltplanung Wagner + Simon vom 09.04.2019
  • Geräuschimmissionsprognose nach DIN 18005 und TA Lärm von rwbauphysik vom 06.11.2025
  • Stellungnahme des Landratsamts Heilbronn, Abt. Bauen, Umwelt und Nahverkehr vom 18.06.2019
  • Stellungnahme des Landratsamts Heilbronn, Abt. Bauen, Umwelt und Nahverkehr vom 16.12.2021
  • Stellungnahme des Regionalverbands Heilbronn-Franken vom 06.06.2019
  • Stellungnahme des Regionalverbands Heilbronn-Franken vom 14.12.2021
  • Stellungnahme des RP Stuttgart, Abt. Wirtschaft und Infrastruktur vom 17.06.2019
  • Stellungnahme des RP Stuttgart, Abt. Wirtschaft und Infrastruktur vom 15.12.2021
  • Stellungnahme des RP Freiburg, Abt. Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 12.06.2019
  • Stellungnahme des RP Freiburg, Abt. Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 23.11.2021
  • Stellungnahme Bürger/-in 1 vom 10.06.2019
  • Stellungnahme Bürger/-in 2 vom 17.06.2019
 

Die Bebauungsplanunterlagen können im o. g. Zeitraum zusätzlich im Rathaus der Stadt Neuenstadt a. K., Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt, Stadtbauamt im 1. OG, vor dem Zimmer 25, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Öffnungszeiten sind:

Montag bis Freitag:               8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:                                14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Donnerstag:                           14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Inhalt des Bebauungsplans gegenüber der Stadt Neuenstadt a. K. abgegeben werden. Diese können zum Beispiel per E- Mail an post(@)neuenstadt.de, über das Online-Formular auf der Homepage oder schriftlich an Stadt Neuenstadt, Bauamt, Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K. gesendet werden.

Zudem können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus in Zimmer 28 (Bauamt, Neubau, 1. OG) vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Neuenstadt a. K., den 04.12.2025
Andreas Konrad, Bürgermeister

 

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