Wannenstraße in Stein: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Wannenstraße in Stein

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. hat am 25.11.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan „Wannenstraße“ in Stein a. K.  als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 und § 4 BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachfolgenden, unmaßstäblichen Plan dargestellt.

Abgrenzungsplan „Wannenstraße“ 

Maßgebend ist der Lageplan zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Wannenstraße“ vom 25.11.2024, gefertigt vom Büro IFK aus Mosbach.

Anlass der Planung
Das Plangebiet umfasst eine Innenentwicklungspotenzialfläche im Stadtteil Stein a . K., die planungsrechtlich bisher nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Um die zukünftige städtebauliche Entwicklung, insbesondere hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und der Bauweise steuern zu können, soll für das Areal ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Ziele und Zwecke der Planung
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohnraum auf einer innerörtlichen Baufläche im Sinne der Nachverdichtung und der Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. hat in öffentlicher Sitzung am 25.11.2024 dem Vorentwurf mit Datum 25.11.2024 zugestimmt und diesen für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben. Die Stadt führt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans, der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften und der Vorentwurf der Begründung jeweils gefertigt vom Büro IFK aus Mosbach und jeweils datiert mit 25.11.2024 sowie die artenschutzrechtliche Stellungnahme, gefertigt vom Ingenieurbüro für Umweltplanung Wagner und Simon werden vom 09.12.2024 – 20.01.2025 (jeweils einschließlich) hier auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, z. B. per E-Mail an post(@)neuenstadt.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z. B. schriftlich an die Stadt (Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K.) oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus in Zimmer 25 (Bauamt, Neubau 1. OG) während der allgemeinen Sprechzeiten.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus der Stadtverwaltung Neuenstadt a. K., Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K. - Flur im 1. OG, vor dem Zimmer Nr. 25 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplans gegenüber der Stadtverwaltung Neuenstadt a. K. vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraums abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

Neuenstadt a. K., den 05.12.2024


Andreas Konrad
Bürgermeister

   

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