Wannenstraße in Stein: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Wannenstraße in Stein

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften „Wannenstraße“ in Stein

Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. hat am 24.02.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Wannenstraße“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachfolgenden, unmaßstäblichen Plan dargestellt:

Abgrenzungsplan „Wannenstraße“

Ziel und Zweck der Planung
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohnraum auf einer innerörtlichen Baufläche im Sinne der Nachverdichtung und der Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Zum Bebauungsplan „Wannenstraße“ sind umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen verfügbar:
● Stellungnahme des Landratsamts Heilbronn vom 10.01.2025
● Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 09.01.2025
● Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg vom 20.12.2024
● Artenschutzrechtliche Stellungnahme

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans „Wannenstraße“, bestehend aus den nachfolgenden Unterlagen:

  • Begründung in der Fassung vom 25.11.2024/24.02.2025
  • Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften (Planteil) in der Fassung vom 25.11.2024/24.02.2025
  • Textliche Festsetzungen mit örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 25.11.2024/24.02.2025
  • Artenschutzrechtliche Stellungnahme
  • Behandlung der Anregungen der frühzeitigen Beteiligung
  • die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen

sind von

10.03.2025 bis 11.04.2025 (je einschließlich)

auf der Internetseite der Stadt Neuenstadt veröffentlicht und können im oben genannten Zeitraum außerdem im Rathaus der Stadtverwaltung Neuenstadt a. K., Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K., Stadtbauamt im 1. OG, vor dem Zimmer 25, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Öffnungszeiten sind
Montag bis Freitag                   8:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag                                    14:00 bis 16:30 Uhr
Donnerstag                               14:00 bis 18:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften gegenüber der Stadt Neuenstadt a. K. abgegeben werden. Diese können zum Beispiel per E-Mail an post(@)neuenstadt.de über das Online-Formular auf der Homepage oder schriftlich an Stadt Neuenstadt, Bauamt, Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K. gesendet werden.

Zudem können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus in Zimmer 25 (Bauamt, Neubau 1. OG) vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde, deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Neuenstadt a. K., 06.03.2025

Andreas Konrad
Bürgermeister

 

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