Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. hat am 23.01.23 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans und örtlichen Bauvorschriften „Zeilbaum“ beschlossen. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Zeilbaum“ gefertigt vom Büro IFK (Ingenieurbüro für Kommunalplanung) aus Mosbach, datiert mit 23.01.2023.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachfolgenden, unmaßstäblichen Plan dargestellt.
Anlass der Planung
Die Norma Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG plant den Neubau eines Lebensmittelmarktes inklusive Bäckerei-Café am südlichen Ortsrand von Stein.
Der geplante Lebensmittelmarkt soll in erster Linie der Verbesserung der Grundversorgung der Bevölkerung in den Stadtteilen Stein und Kochertürn dienen, da hier gegenwärtig kein Lebensmittelmarkt vorhanden ist. Aktuell nehmen die Einwohner dieser beiden Stadtteile die Grundversorgungsangebote in der Kernstadt Neuenstadt in Anspruch.
Gemäß den Grundsätzen der Regionalplanung soll der Einzelhandel die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen und längerfristigen Bedarfs in allen Teilen der Region sicherstellen. Die Einzelhandelsbetriebe sollen verbrauchernah und in die Siedlung integriert liegen.
Die Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes am südlichen Ortsrand des Ortsteils Stein dient daher der Verbesserung der Grund- und Nahversorgung der Ortsteile Stein und Kochertürn.
Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes am südlichen Ortsrand des Ortsteils Stein zur Stärkung der Grundversorgung der Ortsteile Stein und Kochertürn. Mit einer Größe von 799 m² liegt das Projekt unterhalb der Schwelle zum großflächigen Einzelhandel.
Verfahren
Das Bebauungsplanverfahren soll als Bebauungsplan im Regelverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 und § 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5.900 m². Im aktuell rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Der Flächennutzungsplan (FNPL) soll im Parallelverfahren geändert werden. Die Fläche soll im FNPL künftig als Gewerbefläche dargestellt werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. hat in öffentlicher Sitzung am 23.01.2023 dem Vorentwurf mit Datum vom 23.01.2023 zugestimmt und diesen für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben. Die Stadt führt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch. Als Auftakt für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplans „Zeilbaum“ ist eine Informationsveranstaltung vorgesehen. Die Informationsveranstaltung findet statt am Donnerstag, den 16.02.2023 von 16:00 bis 18:00 Uhr im Alten Rathaus Stein, Kurmainzstraße 23, 74196 Neuenstadt-Stein. In dieser Informationsveranstaltung werden der Inhalt des Vorentwurfs des Bebauungsplans und des Vorentwurfs der örtlichen Bauvorschriften erläutert. Zu dieser Informationsveranstaltung ist jedermann recht herzlich eingeladen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans, der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften und der Vorentwurf der Begründung, jeweils gefertigt vom Büro IFK (Ingenieurbüro für Kommunalplanung) aus Mosbach und jeweils datiert mit 23.01.2023, liegen dabei im direkten Anschluss an die Informationsveranstaltung bis einschließlich 17.03.2023 bei der Stadtverwaltung Neuenstadt a. K., Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K. – Flur im 1. OG, vor dem Zimmer Nr. 25 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Eine weitere, förmliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt später. Die Öffnungszeiten sind: von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Zusätzlich stehen die Unterlagen vom 16.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023 auf der Homepage der Stadt Neuenstadt www.neuenstadt.de Rubrik Wohnen & Leben à Bauen & Wohnen à Aktuelle Bauleitplanverfahren zur Ansicht und zum Download bereit.
Es können bei der Informationsveranstaltung sowie im Zeitraum der Auslage von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich (gerne auch über das Online-Formular) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden, welche dann dem Gemeinderat der Stadt Neuenstadt zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Im Fachbeitrag Artenschutz (Vorentwurf) sind es die artenschutzrechtlichen Belange, insbesondere in Bezug auf die Vögel und Fledermäuse, gefertigt von Wagner und Simon Ingenieure GmbH, Ingenieurbüro für Umweltplanung aus Mosbach, datiert mit 05.01.2023.
Der Grünordnerischer Beitrag (Vorentwurf) erläutert die Auswirkungen auf Natur und Umwelt und zeigt auf, inwieweit Kompensation erforderlich wird. Dieser Beitrag wurde ebenfalls von Wagner und Simon Ingenieure GmbH, Ingenieurbüro für Umweltplanung aus Mosbach, datiert mit 05.01.2023, gefertigt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften gegenüber der Stadtverwaltung Neuenstadt a. K. vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb des Auslegungszeitraums abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Neuenstadt a. K., den 09.02.2023
Andreas Konrad, Bürgermeister