Frühzeitige Beteilung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplanverfahren Zeilbaum - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 1 BauGB
Unterlagen zum Download:
BBPl Zeilbaum - Anlage 1 - Begründung (PDF-Datei)
BBPl Zeilbaum - Anlage 2 a - Zeichnerischer Teil (PDF-Datei)
BBPl Zeilbaum - Anlage 2 b - Textlicher Teil (PDF-Datei)
BBPl Zeilbaum - Anlage 3 - Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Datei)
BBPl Zeilbaum - Anlage 4 a - GOB Bericht (PDF-Datei)
BBPl Zeilbaum - Anlage 4 b - GOB Bestandsplan (PDF-Datei)
BBPl Zeilbaum - Anlage 5 - Schalltechnische Untersuchung (PDF-Datei)
BBPl Zeilbaum - Anlage 6 - Auswirkungsanalyse (PDF-Datei)
Der Vorentwurf des Bebauungsplans, der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften und der Vorentwurf der Begründung, jeweils gefertigt vom Büro IFK (Ingenieurbüro für Kommunalplanung) aus Mosbach und jeweils datiert mit 23.01.2023, liegen dabei im direkten Anschluss an die Informationsveranstaltung am 16.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023 bei der Stadtverwaltung Neuenstadt a. K., Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K. – Flur im 1. OG, vor dem Zimmer Nr. 25 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus. Eine weitere, förmliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt später. Die Öffnungszeiten sind: von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Zusätzlich stehen die Unterlagen vom 16.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023 auf der Homepage der Stadt Neuenstadt zum Download bereit.
Es können im Zeitraum der Auslage von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich (gerne auch über das Online-Formular) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden, welche dann dem Gemeinderat der Stadt Neuenstadt zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden.