Lärmaktionsplan: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Lärmaktionsplan

Fortschreibung des Lärmaktionsplans für Neuenstadt mit allen Stadtteilen

Neuenstadt a. K. hatte zuletzt im Jahr 2020 einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Mit den im Jahr 2023 veröffentlichten Lärmkarten der Landesanstalt für Baden-Württemberg (LUBW) besteht nun die Notwendigkeit zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans.

Es sollen weitere Straßen mit relevanten Lärmeinwirkungen auf die umgebende Wohnbebauung ergänzt werden. Dafür wurde im Juli 2025 mit einer Verkehrserhebung eine aktuelle, detaillierte Datengrundlage geschaffen. Die Aufbereitung und Hochrechnung der Belastungswerte wurden vom Ingenieurbüro Heine und Jud aus Stuttgart anhand der RLS-19 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen – Ausgabe 2019) vorgenommen.

Es wurden nachstehende Schwerpunkte untersucht:

  • Bürg: Züttlinger Straße (L1095), von Abzweig Marienstraße/Ortsschild bis Kreisverkehr Neuenstadt
    empfohlene Maßnahme: Festsetzung 30 km/h (Lärmschutz) von Abzweig Marienstraße bis Ortsschild
  • Bürg: Gochsener Straße (K2013) vom Ortsschild Bürg bis Einmündung Züttlinger Straße (L1095)
    empfohlene Maßnahme: Festsetzung 30 km/h (Lärmschutz)
  • Stein: L 720, gesamte Ortsdurchfahrt tags und nachts
    empfohlene Maßnahme: Festsetzung 30 km/h (Lärmschutz) von Einmündung Alte Neudenauer Straße/ Kurmainzstraße 38 bis Abzweigung Weißbaumstraße
  • Kochertürn: Theo-Förch-Straße, beginnend ab Einmündung Am Kocherberg über Kocherbrücke bis Bahnhofstraße
    empfohlene Maßnahme: Festsetzung 30 km/h (Lärmschutz)
  • Cleversulzbach: Ortsdurchfahrt Neuenstädter Straße/Eberstädter Straße/ Brettacher Straße
    empfohlene Maßnahme: Festsetzung 30 km/h (Lärmschutz) von Einmündung Kieshofstraße bis Ortsmitte/Eberstädter Straße/ Neuenstädter Straße
  • Neuenstadt: Öhringer Straße, von Einmündung Goethestraße bis Kreuzungsbereich Gymnasiumstraße/Benzstraße
    empfohlene Maßnahme: Festsetzung 50 km/h, Untersuchung von verkehrlichen Maßnahmen  

Dem Gemeinderat wurde am 23.03.2026 der Entwurf des Lärmaktionsplans vorgestellt. Er hat beschlossen, die Offenlage (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange) des Entwurfs des Lärmaktionsplans durchzuführen.

Der Lärmaktionsplan wird daher vom

13.04.2026 bis 22.05.2026 (je einschließlich)

im Rathaus Neuenstadt, Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K., Bauamt im 1. OG, vor dem Zimmer 25, zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.

Den Entwurf des Lärmaktionsplans finden Sie hier als PDF (PDF-Dokument, 8,65 MB, 08.04.2026).

Während dieses Zeitraumes können Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, z. B. per E-Mail an post(@)neuenstadt.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift) oder über das "Formular Stellungnahme" online
oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z. B. schriftlich an die Stadt (Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K.) oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus in Zimmer 25 (Bauamt, Neubau 1. OG) während der allgemeinen Sprechzeiten.

Die Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen mit anschließender Feststellung des Lärmaktionsplans. Sodann erfolgt der Antrag auf Umsetzung der festgelegten Maßnahmen zur Lärmminderung bei den zuständigen Behörden (Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Straßenwesen und Verkehr).

Neuenstadt, den 10.04.2026

Andreas Konrad, Bürgermeister

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