Beschränkte Ausschreibungen
Beschränkte Ausschreibungen
Vorabinformationen über Beschränkte Ausschreibungen über 25.000 Euro (§ 19 Abs. 5 VOB/A)
Gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A informieren Auftraggeber fortlaufend Unternehmer über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto.