Antrag Ortseingangswerbeanlagen: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Antrag Ortseingangswerbeanlagen

Antrag auf Belegung der städtischen Ortseingangswerbeanlagen

Stadt Neuenstadt
Bürgerbüro
Hauptstraße 50
74196 Neuenstadt a. K.

Telefonnummer: 07139 97-27
Faxnummer: 07139 97-66

Antrag auf Belegung der städtischen Ortseingangswerbeanlagen

Informationen zum Antragsteller
Informationen zur Veranstaltung
(Werbung darf maximal 2 Wochen im Voraus angebracht werden)
Gewünschte Belegung der städtischen Ortseingangswerbeanlagen
B= BürgC= CleversulzbachK= KochertürnN= NeuenstadtS= Stein

Anbringung von Vereinswerbung in den Ortseingangswerbeanlagen

1. Antragstellung

Die Anträge werden rechtzeitig (mindestens 3 Wochen vor der Anbringung) mit dem Antragsformular im Bürgerbüro der Stadt Neuenstadt gestellt. Eine Beantragung über die Homepage ist ebenfalls möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Kontaktdaten des Bürgerbüros sind:
Tel: 07139 / 97-27
E-Mail: michaela.lipinski(@)neuenstadt.de

Das Bürgerbüro genehmigt die Anbringung der Werbetafeln an den gewünschten Standorten je nach Belegung. Das Bürgerbüro teilt nach der Beantragung schriftlich nochmals mit, ob bzw. inwiefern die Anbringung der Werbung genehmigt wurde.

2. Zeitraum der Anbringung

Die Werbetafeln dürfen maximal zwei Wochen im Voraus angebracht werden. Sondergenehmigungen werden über das Bürgerbüro erfragt und vom Bürgermeister im Einzelfall entschieden.

3. Anbringung der Werbetafeln

Lieferung an den Bauhof
Der Verein bringt die Werbetafeln 2 – 3 Tage vorher in den Bauhof. Die Bauhofmitarbeiter bringen die Werbetafeln an den genehmigten Standorten an.

Abholung vom Bauhof
Nach Ablauf des genehmigten Zeitraumes holen die Mitarbeiter des Bauhofs die Werbetafeln wieder. Die Werbetafeln sind vom Verein baldmöglichst, maximal 2 Tage nach Beendigung der Werbung, im Bauhof abzuholen.

Öffnungszeiten und Kontakt des Bauhofs:
Tel: 07139 / 97-70 (Erreichbarkeit am besten zwischen 9.30 Uhr – 12.30 Uhr)
Öffnungszeiten zur Lieferung und Abholung der Werbetafeln:
9.30 Uhr – 12.30 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Absprache.

4. Gebühren

Für die Anbringung und Beantragung der Vereinswerbung in den Ortseingangswerbeanlagen entstehen keine Gebühren.

5. Nutzer der Ortseingangswerbeanlagen

Es dürfen nur Vereine und Institutionen aus Neuenstadt Werbung in den Ortseingangswerbetafeln anbringen. Auswärtige Nutzer sind ausgeschlossen.

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