Ehrenamtspreis: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Ehrenamtspreis

Ehrenamtspreis der Stadt Neuenstadt am Kocher

Das Ehrenamt ist die Stütze der Gesellschaft. Ehrenamtlich Tätige sollen aus diesem Grund mehr Wertschätzung erfahren. Zur Förderung des Ehrenamtes und der Verantwortung aller für das solidarische Zusammenleben sowie als Anerkennung des persönlichen Einsatzes für das Gemeinwohl, stiftet die Stadt Neuenstadt den „Ehrenamtspreis der Stadt Neuenstadt am Kocher“.

Im Jahr 2023 wurde in Neuenstadt am Kocher der Ehrenamtspreis eingeführt. Die ersten Ehrenamtspreise der Stadt Neuenstadt sollen beim Bürgerempfang 2024 verliehen werden. Die Details sind in der Ehrenordnung der Stadt Neuenstadt geregelt:

3. Ehrenamtspreis der Stadt Neuenstadt a. K.
3.1 Personen, die sich in Neuenstadt bürgerschaftlich engagieren, können mit dem Ehrenamtspreis der Stadt Neuenstadt a. K. ausgezeichnet werden. Eine Auszeichnung soll jährlich erfolgen.
3.2 Jede Person oder Institution ist vorschlagsberechtigt. Ein entsprechendes Vorschlagsformular muss bis zum 31.12. eines Jahres bei der Stadtverwaltung Neuenstadt eingehen.
3.3 Die Zahl der pro Jahr zu verleihenden Ehrenamtspreise wird in den drei Jahren nach der Einführung nicht begrenzt. Danach ist die Zahl der pro Jahr zu verleihenden Preise auf höchstens 7 begrenzt.
3.4 Über die Verleihung entscheidet der Gemeinderat mit Zwei-Drittel-Mehrheit in nicht öffentlicher Sitzung. Ein ausgewogenes Verhältnis der Preisträger in den Bereichen „Kultur“, „Soziales“ und „Sport“ soll dabei angestrebt werden.
3.5 Die Verleihung des Ehrenamtspreises findet einmal jährlich im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung oder eines Empfanges durch den Bürgermeister statt.

Download der vollständigen Ehrenordnung: Ehrenordnung der Stadt Neuenstadt (PDF-Datei)

Zu ehrende Personen können hier online vorgeschlagen werden: Zum Vorschlagsformular.

Das Formular kann auch hier heruntergeladen werden: Zum Download. (PDF-Datei)

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