Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplanverfahren und örtliche Bauvorschriften KVP (Kreisverkehrsplatz) L 1088 / K 2012 / GIK in Neuenstadt a. K.

Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Einmündung der Kreisstraße K 2012 (von und nach Gochsen) in die Landesstraße L 1088 (von und nach Öhringen).

Aufstellungsbeschluss
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriepark „Unteres Kochertal“ (GIK)  hat am 25.04.2024  in öffentlicher Sitzung beschlossen, für den Bereich der Einmündung der K 2012 in die L 1088  gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften mit der Bezeichnung „KVP (Kreisverkehrsplatz) L 1088 / K 2012 / GIK“ aufzustellen.
Das Bebauungsplanverfahren wird als Bebauungsplan im Regelverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 und § 4 Baugesetzbuch aufgestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „KVP L 1088 / K 2012 /GIK“ gefertigt vom Büro IFK-Ingenieure (Ingenieurbüro für Kommunalplanung) aus Mosbach, datiert mit Datum 25.04.2024. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachfolgenden, nicht maßstäblichen Plan, gefertigt vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach, dargestellt.

Ziele und Zwecke der Planung:
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um den Anschluss des Gewerbe- und Industrieparks „Unteres Kochertal“ (GIK) an die Landesstraße L 1088 und damit die regionale und überregionale Anbindung zu sichern.
Nachdem die Gesamtfläche von rund 30 ha annähernd belegt waren, wurde 2018 weitere 10,2 ha erschlossen. Grundlage war der Bebauungsplan „GIK-Erweiterung – 1. BA“. Diese Planung berücksichtigt eine zweite verkehrliche Anbindung des Gewerbe- und Industrieparks an die Landesstraße 1088. Die Maßnahme wurde jedoch nicht in den Bebauungsplan „GIK-Erweiterung – 1. BA“ aufgenommen, sondern soll in einem separaten Verfahren umgesetzt werden. Dieser zweite Anschluss für den Gewerbe- und Industriepark soll im Bereich des bestehenden Knotenpunktes L 1088 / K 2012 durch Umbau zu einem Kreisverkehr erfolgen. Dieser Kreisverkehr soll auch den Anschluss der K 2012 aus Richtung Gochsen an die L 1088 verbessern.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriepark „Unteres Kochertal“ (GIK) hat am 25.04.2024 dem Vorentwurf mit örtlichen Bauvorschriften zugestimmt und diese für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben. Der Verband führt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wie folgt durch: Es ist eine Informationsveranstaltung vorgesehen, bei welcher der Inhalt des Vorentwurfs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften erläutert sowie Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben wird. Die Informationsveranstaltung findet am Donnerstag, den 06.06.2024 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in 74196 Neuenstadt a. K., Hauptstr. 50, statt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans, der Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften und der Vorentwurf der Begründung, jeweils gefertigt vom Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach und jeweils datiert mit 25.04.2024, sowie der Vorentwurf des Fachbeitrags Artenschutz und der Vorentwurf des Landschaftspflegerischen Begleitplans (Plan und Erläuterungsbericht), gefertigt von Wagner und Simon Ingenieure GmbH, Ingenieurbüro für Umweltplanung aus Mosbach, jeweils datiert mit 11.04.2024 stehen zusätzlich mitsamt der Bekanntmachung im Zeitraum vom 27.05.2024 bis 08.07.2024 (je einschließlich) hier auf der Website der Stadt Neuenstadt, auf der Webseite der Gemeinde Hardthausen und auf der Webseite der Gemeinde Langenbrettach zur Ansicht und zum Download bereit.

Die Unterlagen als pdf-Dateien zum Download:

Zusätzlich liegen die Planunterlagen vom 27.05.2024 bis 08.07.2024 (je einschließlich) wie folgt öffentlich aus:

  • Stadtverwaltung Neuenstadt a. K., Rathaus, Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K. – Flur im 1. OG, vor dem Zimmer Nr. 25. Die Öffnungszeiten sind: von Montag bis Freitag: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag: von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Donnerstag: von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
  • Gemeindeverwaltung Hardthausen, Rathaus, Lampoldshauser Straße 8, 74239 Hardthausen, Erdgeschoss vor Zimmer Nr. 3, Die Öffnungszeiten sind Montag und Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr, Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr.
  • Gemeindeverwaltung Langenbrettach, Rathaus, Rathausstr. 1, 74243 Langenbrettach, Erdgeschoß (Eingangsbereich). Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag: 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr.

Es können bei der Informationsveranstaltung sowie im Zeitraum der Auslegung von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Zweckverband Gewerbe- und Industriepark „Unteres Kochertal“ (GIK), Hauptstr. 50, 74196 Neuenstadt a. K. (Stadtbauamt) oder per E-Mail an post(@)neuenstadt.de oder über das Online-Formular abgegeben werden.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird zu den Belangen des Umweltschutzes im weiteren Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Umweltprüfung wird in einem in die Begründung integrierten Umweltbericht dokumentiert.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb des Auslegungszeitraums abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern der Verband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Neuenstadt a. K., den 24.05.2024

Andreas Konrad
Verbandsvorsitzender

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