Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung in Neuenstadt
Der Endbericht der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Neuenstadt am Kocher, beschlossen am 27.04.2026: Zum Download als pdf-Datei.
Hintergrundinformationen
Bis zum Jahr 2040 soll die Energieversorgung in Baden-Württemberg klimaneutral gestaltet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, die Wärmeversorgung der Gebäude zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten. Die Stadt Neuenstadt lies deshalb zusammen mit sieben weiteren Kommunen einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Auf diese Weise erhalten Bürgerinnen und Bürger Planungssicherheit und können transparent die Entscheidungen auf kommunaler Ebene nachvollziehen.
Unsere 3 Meilensteine auf dem Weg zur Kommunalen Wärmeplanung:
- Bestands- und Potentialanalyse:
Die Vorstellung der Bestands- und Potentialanalyse hat am 19.11.2025 in der Stadthalle Neuenstadt stattgefunden. - Definition Zielszenario und Ausarbeitung der Wärmewende-Strategie
Diese Arbeiten hat die Agentur zusammen mit der Verwaltung vorgenommen. - Ergebnis-Präsentation
Die Ergebnis-Präsentation fand am 25.02.2026 in der Stadthalle Neuenstadt statt. Ab dem 09.03.2026 wurde der Endbericht der Kommunalen Wärmeplanung für 30 Tage zur Stellungnahme hier auf der Homepage der Stadt Neuenstadt zur Verfügung gestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden anschließend geprüft und verarbeitet. Der finale kommunale Wärmeplan wurde in der Gemeinderatsitzung am 27.04.2026 vorgestellt und beschlossen.
Was ist ein kommunaler Wärmeplan?
Ein kommunaler Wärmeplan stellt gemäß den Vorgaben des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) eine wesentliche Grundlage für die Planung einer langfristig tragfähigen Wärmeversorgung in der Kommune dar. Die Erstellung des Wärmeplans wird in mehrere Phasen unterteilt: Der erste Schritt ist die Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs. Anschließend wird eine Prognose für den zukünftigen Wärmebedarf aufgestellt und das Potenzial zur Deckung dieses Bedarfs durch erneuerbare Energien ermittelt. Die letzten beiden Schritte zeigen auf, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die Kommune umgesetzt werden kann und welche Maßnahmen für die Zielerreichung notwendig sind.
Datenschutz
Die Regelungen in § 33 KlimaG BW sowie im Wärmeplanungsgesetz (WPG) schaffen die nach allgemeinem Datenschutzrecht erforderliche Rechtsgrundlage für die Bereitstellung und Einholung von Daten, die für die Erstellung kommunaler Wärmepläne notwendig sind. Ein weiterer Teil basiert darauf, dass Gewerbe und Industrie freiwillig dazu beitragen, Daten bereitzustellen. Sie als Bürgerinnen und Bürger müssen allerdings nicht aktiv werden.
Die Darstellungen, die im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht und als Planwerk zur Verfügung gestellt werden, erlauben keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Gebäude oder auf den Geschäftsbetrieb von Unternehmen.
Weitere Informationen
Das Unternehmen EnergyEffizienz GmbH ist von den Konvoi-Kommunen Bad Friedrichshall, Bad Wimpfen, Gundelsheim, Hardthausen, Langenbrettach, Offenau, Untereisesheim und Neuenstadt am Kocher auf Basis einer Ausschreibung mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt worden.
Weitere Informationen zur kommunalen Wärmeplanung und zum Datenschutz finden Sie: Zum Leitfaden des Umweltministeriums Baden-Württemberg
Die Bereitstellung der Informationen wurde durch das Bundesministeriums für Umweltschutz, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie die Nationale Klimaschutz Initiative gefördert.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

