Übersicht Bauleitplanverfahren
4. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Neuenstadt/ Hardthausen/ Langenbrettach
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Neuenstadt/ Hardthausen/ Langenbrettach hat am 04.12.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Neuenstadt/ Hardthausen/ Langenbrettach zum vierten Mal zu ändern und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Es haben sich neue städtebauliche Entwicklungen ergeben, die eine weitere Änderung des Flächennutzungsplans notwendig machen. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans sollen wiederum auch kleinere Berichtigungen durchgeführt werden.
Neckarsulmer Straße – Areal Lidl in Neuenstadt a. K.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung von großflächigen Lebensmittelmärkten sowie von Wohnbauflächen in zentraler Stadtlage geschaffen werden. Durch die Erneuerung und Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarkts soll die Nahversorgung in der Stadt Neuenstadt weiterhin gesichert und zusätzlich gestärkt werden. Hierbei sollen eine konfliktfreie Nutzung des Lebensmittelmarkts in Kombination mit Wohnnutzung ermöglicht und potentielle Immissionskonflikte vermieden werden. Aufgrund der direkten Lage entlang der Brettach sind die Anforderungen des Hochwasserschutzes bei der Planung zu beachten.
Durch die Ausweisung von Wohnraum soll zudem der Wohnstandort Neuenstadt gestärkt werden. Die Wohnbaugrundstücke sollen die bestehende Wohnbebauung des angrenzenden Wohngebiets „Mühläcker II“ abrunden.
