Übersicht Bauleitplanverfahren: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Übersicht Bauleitplanverfahren

Altes Gaswerk in Neuenstadt

Ziel und Zweck der  Planung
Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubau eines Wohnheimes mit Tagesstruktur für Menschen mit Teilhabeeinschränkung in der Neckarsulmer Straße.

Stand des Verfahrens
Der Gemeinderat hat am 13.05.2024 über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beraten. In derselben Sitzung hat der Gemeinderat beschlossen, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs.2 / 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung gem § 3 Abs.2 BauGB finden Sie: Hier.

Flst.Nr. 1240, Fahrgasse

Ziel und Zweck der Planung

Für eine Teilfläche des Flst. 1240 in Kochertürn wurde eine Bauvoranfrage für die Erstellung eines aufgeständerten Wohnhauses mit kombinierter Garage im Erdgeschoss vorgelegt. Aufgrund einer bislang überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung des Plangebietes und einer dahingehenden Beurteilung nach § 35 BauGB bedarf es einer planungsrechtlichen Grundlage für das geplante Bauvorhaben. Ziel der Planung ist die Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses mit kombinierter Garage im Erdgeschoss auf einer bisherigen Lagerfläche.

Stand des Verfahrens

Der Aufstellungsbeschluss ist gefasst.

Die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs. 1 BauGB finden Sie: hier

  

Helmbundquartier in Neuenstadt

Ziel und Zweck der  Planung
Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von weiteren Wohnbaugrundstücken, um den vorhandenen Bedarf nach Wohnraum decken zu können. Hierzu sollen im Gewann Kleemeisterei Wohnbaugrundstücke für ein flächensparendes, verdichtetes Bauen geschaffen werden.

Stand des Verfahrens
Der Aufstellungsbeschluss ist gefasst. Weitere Verfahrensschritte sind noch nicht erfolgt.
 

Schlossgarten - 1. Änderung in Bürg

Stand des Verfahrens
Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. hat am 24.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Schlossgarten – 1. Änderung“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nochmalig gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein weiteres Wohngebäude auf dem Grundstück Flst. 80/1 in der Unteren Schlossgartenstraße in Bürg geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 1.300 m².
 

Die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs. 2 BauGB finden Sie: hier

Zeilbaum in Stein

Stand des Verfahrens
Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ist erfolgt. Die Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen durch den Gemeinderat steht noch aus.

KVP (Kreisverkehrsplatz) L 1088 / K 2012 / GIK in Neuenstadt

Ziele und Zwecke der Planung:
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, um den Anschluss des Gewerbe- und Industrieparks „Unteres Kochertal“ (GIK) an die Landesstraße L 1088 und damit die regionale und überregionale Anbindung zu sichern. Nachdem die Gesamtfläche von rund 30 ha annähernd belegt waren, wurde 2018 weitere 10,2 ha erschlossen. Grundlage war der Bebauungsplan „GIK-Erweiterung – 1. BA“. Diese Planung berücksichtigt eine zweite verkehrliche Anbindung des Gewerbe- und Industrieparks an die Landesstraße 1088. Die Maßnahme wurde jedoch nicht in den Bebauungsplan „GIK-Erweiterung – 1. BA“ aufgenommen, sondern soll in einem separaten Verfahren umgesetzt werden. Dieser zweite Anschluss für den Gewerbe- und Industriepark soll im Bereich des bestehenden Knotenpunktes L 1088 / K 2012 durch Umbau zu einem Kreisverkehr erfolgen. Dieser Kreisverkehr soll auch den Anschluss der K 2012 aus Richtung Gochsen an die L 1088 verbessern.

Stand des Verfahrens
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriepark „Unteres Kochertal“ (GIK) hat am 25.04.2024 den Aufstellungsbeschluss gefasst,  dem Vorentwurf mit örtlichen Bauvorschriften zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  gemäß § 4 Abs. 1 BauGBV durchzuführen. Die Unterlagen gemäß §§ 3+4 BauGB finden Sie: Hier. 

3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Neuenstadt/ Hardthausen/ Langenbrettach

Ziele und Zwecke der Planung

Der Verwaltungsraum hat sich in den letzten Jahrzehnten stetig städtebaulich weiter­entwickelt. Um diese Entwicklung weiter zu steuern wurde im Jahr 2001 die 2. Fort­schreibung des Flächennutzungsplans beschlossen. Diese Fortschreibung ist am 04.05.2006 in Kraft getreten. Im Jahr 2013 wurde der Flächennutzungsplan zum ersten Mal geändert und verschiedene Berichtigungen vorgenommen. Die 2. Änderung der 2. Fortschreibung wurde in den Jahren 2013 bis 2019 vorgenommen. Der Feststellungsbeschluss wurde am 30.03.2023 gefasst.

Zwischenzeitlich haben sich erneut städtebauliche Entwicklungen ergeben, die eine weitere Änderung des Flächennutzungsplans notwendig machen. Im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplans sollen wiederum auch kleinere Berichtigungen durchgeführt werden.

 

Stand des Verfahrens

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Neuenstadt/ Hardthausen/ Langenbrettach hat am 06.06.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Neuenstadt/ Hardthausen/ Langenbrettach zum dritten Mal zu ändern und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Maßgebend ist der Entwurf der 3. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungs­plans gefertigt vom Büro IFK (Ingenieurbüro für Kommunalplanung) aus Mosbach, datiert mit 30.03.2023/06.06.2024.

Die Unterlagen gemäß §§ 3+4 BauGB finden Sie: Hier

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