Öffentliche Auslegung: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften „Altes Gaswerk“ in Neuenstadt a. K.

Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. hat am 13.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Altes Gaswerk“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachfolgenden, unmaßstäblichen Plan dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung
Die Johannes-Diakonie Mosbach beabsichtigt auf dem Grundstück Flst.-Nr. 2843 auf der Gemarkung Neuenstadt (Neckarsulmer Str. 35) ein Wohnheim mit Tagesstruktur für Menschen mit Teilhabeeinschränkung zu errichten. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach sind hier Bauvorhaben zulässig, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Da sich das geplante Vorhaben aufgrund der Anzahl der Vollgeschosse und der Gebäudehöhe nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 2.680 m². Im aktuell rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als „Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen“ dargestellt. Die südliche Fläche ist mit dem Symbol „Brunnen/Hochbehälter“ gekennzeichnet. Der Flächennutzungsplan soll nach Inkrafttreten des Bebauungsplans berichtigt werden und das Plangebiet zukünftig als Mischbaufläche dargestellt werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans „Altes Gaswerk“ besteht aus den nachfolgenden Unterlagen, die als pdf-Dateien heruntergeladen werden können:

Der Entwurf des Bebauungsplans „Altes Gaswerk“ wird in der Zeit vom 27.05.2024 bis 08.07.2024 (je einschließlich) hier auf der Internetseite veröffentlicht. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus der Stadtverwaltung Neuenstadt a. K., Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K., Stadtbauamt im 1. OG, vor dem Zimmer 25, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind: von Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr, Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften gegenüber der Stadt Neuenstadt a. K. abgegeben werden. Diese können zum Beispiel schriftlich an Stadt Neuenstadt, Bauamt, Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K. oder per E-Mail an post(@)neuenstadt.de oder über das Online-Formular abgegeben werden. Zudem können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus in Zimmer 28 (Bauamt, Neubau, 1. OG) vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Neuenstadt a. K., den 24.05.2024

Andreas Konrad, Bürgermeister

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