Schlossgarten - 1. Änderung: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Schlossgarten - 1. Änderung

Schlossgarten - 1. Änderung in Bürg

Stand des Verfahrens
Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. hat am 24.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Schlossgarten – 1. Änderung“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nochmalig gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein weiteres Wohngebäude auf dem Grundstück Flst. 80/1 in der Unteren Schlossgartenstraße in Bürg geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 1.300 m².
 

Die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung gem. §3 Abs. 2 BauGB finden Sie: hier

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