"Gehrain" in Cleversulzbach: Stadt Neuenstadt am Kocher

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"Gehrain" in Cleversulzbach

Inkrafttreten der Einbeziehungssatzung „Gehrain“ in Cleversulzbach

Der Gemeinderat der Stadt Neuenstadt a. K. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.04.2022 aufgrund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Einbeziehungssatzung „Gehrain“ in Cleversulzbach und die zusammen mit der Einbeziehungssatzung aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

Der Planbereich wird begrenzt:

im Norden                   durch das Flurstück 1266

im Osten                     durch die Brettacher Straße (K 2008)

im Süden                    durch die Flurstücke 1265/1 und 1265/2

im Westen                  durch die Flurstücke 1265 und 1266

Maßgebend für den Geltungsbereich ist der Lageplan zur Einbeziehungssatzung „Gehrain“ in Cleversulzbach, gefertigt vom Büro IFK (Ingenieurbüro für Kommunalplanung) aus Mosbach, datiert mit Datum vom 25.10.2021.

Lageplan als PDF

Die Einbeziehungssatzung „Gehrain“ sowie die mit dieser Satzung erlassenen örtlichen Bauvorschriften treten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Einbeziehungssatzung „Gehrain“ kann einschließlich ihrer Begründung und der örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Abs. 3 BauGB bei der Stadtverwaltung Neuenstadt a. K., Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt a. K., Stadtbauamt, Zimmer 25, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften wird auf § 215 BauGB hingewiesen. Danach werden unbeachtlich

ine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mängel des Abwägungsvorgangs

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Das vorgenannte gilt entsprechend für Fehler, die nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

 

Neuenstadt, den 23.03.2023

Andreas Konrad, Bürgermeister

 

Hinweis:

Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO zustande gekommen, so gilt sie gemäß § 4 Abs. 4 GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Zudem gilt dies nicht, wenn die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde schriftlich geltend gemacht worden ist oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der oben genannten Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.  

 

Downloadbereich

BP Gehrain - Bebauungsplan (PDF-Datei)

BP Gehrain - Begründung (PDF-Datei)

BP Gehrain - Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung (PDF-Datei)

BP Gehrain - Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Datei)

BP  Gehrain - Inkrafttreten der Einbeziehungssatzung  (PDF-Datei) 

BP Gehrain - Satzung (PDF-Datei)

BP Gehrain - Verfahrensvermerke (PDF-Datei)

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