Lärmaktionsplan: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan der Stadt Neuenstadt a. K. und allen Stadtteilen

Im Jahr 2002 wurde von der Europäischen Union die EU-Umgebungslärmrichtlinie erlassen. Sie hat zum Ziel, europaweit schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu erfassen, zu verhindern, zu vermeiden oder zu mindern.

In Deutschland wurde diese Richtlinie durch eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und Erlass der 34. Verordnung zur Durchführung des BImSchG umgesetzt. Für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen an Hauptverkehrsstraßen sind die Kommunen zuständig.

Am 20.10.2014 erhielt das Verkehrsplanungsbüro BS Ingenieure aus Ludwigsburg den Auftrag für Neuenstadt Verkehrserhebungen und eine Entwurfsfassung des Lärmaktionsplans durchzuführen.

  • Beschluss Gemeinderat am 14.11.2016 → Entwurf des Lärmaktionsplans öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen
  • Informationsveranstaltung am 31.07.2017 in der Gemeindehalle Kochertürn
  • Öffentliche Auslegung 01.08.2017 – 15.09.2017
  • Beschluss Gemeinderat am 18.12.2017 → Feststellung des Lärmaktionsplans
  • Pressemitteilung Heilbronner Stimme vom 21.12.2017

Hier finden Sie den Endbericht des Lärmaktionsplanes (PDF) (PDF-Datei) der Stadt Neuenstadt zum Download.

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