Lärmaktionsplan: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Lärmaktionsplan

Am 18. Dezember 2017 hatte der Neuenstadter Gemeinderat den Lärmaktionsplan beschlossen, um mit geeigneten Maßnahmen die Anwohner der viel befahrenen Durchgangsstraßen vor zu großem Lärmaufkommen zu schützen. Änderungen der Planung, eine erneute Beantragung sowie zahlreiche Messungen waren erforderlich, damit die gewünschten verkehrsrechtlichen Maßnahmen umgesetzt werden durften.

Lärmaktionsplan: Zum Download (PDF-Datei)

  • Für die Neuenstadter Kernstadt bedeutet das: Die Neckarsulmer Straße darf tags und nachts nur mit maximal 30 km/h befahren werden. Und das gilt, von Dahenfeld kommend, vom Ortseingang (ab Abzweigung Neubau FÖRCH) bis hin zur Einmündung in die Umgehungsstraße L 1088 (Autohaus Bordt).
  • Für Stein bedeutet das: Die Kurmainzstraße darf nachts von 22 Uhr bis 6 Uhr nur mit maximal 30 km/h befahren werden. Tagsüber kann aktuell noch keine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt werden, da nach Aussage des Landratsamtes sonst die zeitliche Taktung des ÖPNV nicht gewährleistet werden kann.
  • Für Kochertürn bedeutet das: Auf der Ortsdurchfahrt - von der Bahnhofstraße 11 bis hin zur Einmündung der Donnerstraße in die Graf-von-Düren-Straße - darf tags und nachts nur mit maximal 30 km/h gefahren werden.
  • Für Bürg bedeutet das: Die Züttlinger Straße – ab Gebäude Im Grabengarten 1 bis zur Einmündung Marienstraße - darf tags und nachts nur mit maximal 30 km/h befahren werden.

Damit wurden die meisten Forderungen vom Gemeinderat im Zusammenhang mit dem Lärmaktionsplan erfüllt. Nicht genehmigt wurde das beantragte LKW-Fahrverbot in Bürg und das Tempolimit tagsüber in Stein am Kocher. Die Stadtverwaltung Neuenstadt kann aufgrund fehlender Zuständigkeit die Anordnungen nicht selbst treffen. Anfragen aus der Bevölkerung, warum einzelne Abschnitte nicht berücksichtigt wurden, werden daher an das Landratsamt weitergeleitet. Es wird aber in regelmäßigen Abständen überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Änderung vorliegen. Diese müsste dann über eine Verkehrsschau vom Landratsamt genehmigt werden. Dies gilt auch für Cleversulzbach, da dort bisher die Voraussetzung für ein Tempolimit über den Lärmaktionsplan noch nicht vorliegen.

Seit April 2023 findet eine Überprüfung des bestehenden Lärmaktionsplanes statt.

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