Kaminfegerbezirke: Stadt Neuenstadt am Kocher

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Torturm und Dekanat im Frühling

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Kaminfegerbezirke

Unsere Kaminfegerbezirke (Schornsteinfeger) in der Übersicht

Wohnen, Arbeiten, Freizeit - in Neuenstadt am Kocher lässt es sich in allen Bereichen gut leben. Denn unsere schöne Stadt hat viel zu bieten. Informieren Sie sich hier über den für Ihren Bezirk zuständigen Schornsteinfeger in und um Neuenstadt.

Neuenstadt am Kocher

Zuständigkeiten in Neuenstadt

Im Schornsteinfegerwesen sind bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für die Feuerstättenschau und Bauabnahmen von Feuerungsanlagen zuständig. Sie erlassen Feuerstättenbescheide und führen für ihren jeweiligen Bezirk das Kehrbuch.

Der Bezirk Landkreis-Heilbronn Nr. 25 (Neuenstadt) konnte bisher nicht mit einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger besetzt werden und wird daher bis auf weiteres auf mehrere bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger aufgeteilt:

  • Neuenstadt, südwestlicher Teil:

Martin Arpogaus, Oststraße 34, 74172 Neckarsulm-Dahenfeld, Telefon: 07139 7778

begrenzt im Westen durch Heilbronner Weg (ungerade Hausnummern), im Nordosten durch die Brettach bis zur Eberstadter Hohle; die Eberstadter Hohle entlang (gerade Hausnummern). Ebenso zugehörig ist das Gebiet „Seewiesen“ und die Aussiedlerhöfe beim Ruckertsberg.

 
  • Neuenstadt, mittlerer Bereich:

Der in Vertretung zuständige Bezirksschornsteinfeger Martin Ramsperger ist in den Ruhestand gegangen. Als Nachfolger für die kommissarische Verwaltung ist zum 1. April 2024 der Schornsteinfegermeister

Herr Franz Frueth
Maybachstraße 11
74245 Löwenstein

Telefonnummer: 07130 4019260 
franzfrueth(@)online.de

Zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den mittleren Bereich von Neuenstadt zuständig.

begrenzt im Westen durch die Eberstadter Hohle (ungerade Hausnummern) bis zur Brettach, die Brettach entlang bis zum Kocher, einschließlich des Gebäudes Kochendorfer Straße 2; den Kocher entlang bis zur Züttlinger Straße, Stifterstraße, Öhringer Straße Richtung Langenbrettach (gerade Hausnummern), Gymnasiumstraße (gerade Hausnummern), Hofgartenstraße (gerade Hausnummern), Herzog-Friedrich-Straße (ungerade Hausnummern), Heuweg (gerade Hausnummern) sowie K 2007 bis Gemarkungsgrenze. Das Gebiet „Seewiesen“ und die Aussiedlerhöfe beim Ruckertsberg sind von diesem Bereich ausgeschlossen.

 
  • Neuenstadt, östlicher Bereich:

Hans-Jochen Keck, Lehrener Straße 31, 74251 Lehrensteinsfeld, Telefon: 07134 528977
begrenzt im Norden durch den Kocher bis zur Brücke Bürg/Neuenstadt, Stifterstraße, Öhringer Straße (ungerade Hausnummern), Gymnasiumstraße (ungerade Hausnummern), Hofgartenstraße (ungerade Hausnummern), Herzog-Friedrich-Straße (gerade Hausnummern), Heuweg (ungerade Hausnummern) sowie K 2007 bis Gemarkungsgrenze.

  

Freie Schornsteinfegerarbeiten

Zu den freien Schornsteinfegerarbeiten gehören Kehrarbeiten, Emissionsmessungen und Abgaswegeüberprüfungen. Auch diese können grundsätzlich vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bei freier Preisgestaltung erledigt werden. Hierzu ist allerdings von Seiten des Eigentümers – wie bei anderen Gewerken auch - ein Auftrag zu erteilen.

Werden die Arbeiten von einem anderen Schornsteinfegerbetrieb ausge-führt, ist der Eigentümer verpflichtet, die Durchführung dem für ihn zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen. Die hierzu notwendigen Formblätter werden vom ausführenden Schornsteinfegerbetrieb ausgestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Ablauf der Frist im Feuerstättenbescheid dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu übersenden. Sofern eine Emissionsmessung oder Abgaswegeüberprüfung erfolgt ist, ist eine Kopie der Bescheinigung beizufügen.

Die Art und Häufigkeit der Arbeiten sind im Feuerstättenbescheid festgelegt. Der Feuerstättenbescheid wurde vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bei der letzten Feuerstättenschau ausgestellt und liegt dem Eigentümer vor.

Weitere Informationen enthält auch die Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden Württemberg unter https://wm.baden-wuerttemberg.de, Wirtschaft, Aufsicht und Recht, Schornsteinfegerwesen.

Bürg

Im Schornsteinfegerwesen sind bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für die Feuerstättenschau und Bauabnahmen von Feuerungsanlagen zuständig. Sie erlassen Feuerstättenbescheide und führen für ihren jeweiligen Bezirk das Kehrbuch.


Der Bezirk Landkreis-Heilbronn Nr. 25 (Neuenstadt) konnte bisher nicht mit einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger besetzt werden und wird daher bis auf weiteres auf mehrere bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger aufgeteilt:

  • Neuenstadt-Bürg mit dem Hösselinshof:

    Wolfgang Hekler, Knappenstraße 8, 74177 Bad Friedrichshall, Telefon: 07136 23343
 

Freie Schornsteinfegerarbeiten

Zu den freien Schornsteinfegerarbeiten gehören Kehrarbeiten, Emissionsmessungen und Abgaswegeüberprüfungen. Auch diese können grundsätzlich vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bei freier Preisgestaltung erledigt werden. Hierzu ist allerdings von Seiten des Eigentümers – wie bei anderen Gewerken auch - ein Auftrag zu erteilen.

Werden die Arbeiten von einem anderen Schornsteinfegerbetrieb ausge-führt, ist der Eigentümer verpflichtet, die Durchführung dem für ihn zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen. Die hierzu notwendigen Formblätter werden vom ausführenden Schornsteinfegerbetrieb ausgestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Ablauf der Frist im Feuerstättenbescheid dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu übersenden. Sofern eine Emissionsmessung oder Abgaswegeüberprüfung erfolgt ist, ist eine Kopie der Bescheinigung beizufügen.

Die Art und Häufigkeit der Arbeiten sind im Feuerstättenbescheid festgelegt. Der Feuerstättenbescheid wurde vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bei der letzten Feuerstättenschau ausgestellt und liegt dem Eigentümer vor.

Weitere Informationen enthält auch die Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden Württemberg unter wm.baden-wuerttemberg.de, Wirtschaft, Aufsicht und Recht, Schornsteinfegerwesen.

Cleversulzbach

Ab 12. Januar 2024

Herr
Maximilian Bohn
Buchenstr. 34
74196 Neuenstadt a. K.
Telefonnummer: 06264 9287620
maximilianbohn@gmx.de

Zuständig für den Bezirk 29

Kochertürn

Herr
Wolfgang Hekler
Knappenstraße 8
74177 Bad Friedrichshall
Telefonnummer: 07136 23343

Zuständig für den Bezirk 27:
Kochertürn u. Brambacher Hof

Stein am Kocher

Herr
Markus Egner
Brandhölzlesweg 11
74219 Möckmühl
Telefonnummer: 06298 929659

Zuständig für den Bezirk 19:
nordwestl. Teilgebiet begrenzt durch Weißbaumstraße, Buchenstraße, Mosbacher Straße , Scheuerbergstraße bis Gemarkungsgrenze

Herr
Wolfgang Hekler
Knappenstraße 8
74177 Bad Friedrichshall
Telefonnummer: 07136 23343

Zuständig für den Bezirk 27:
Buchhof, Grollenhof, Lobenbacher Hof, südöstl. Teilgebiet begrenzt durch Scheuerbergstraße, Mosbacher Straße, Weißbaumstraße, Buchenstraße

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